Diese Lockerungen kommen im Februar
34.748 Corona-Neuinfektionen wurden am Samstag gemeldet. Das war ein Höchstwert, wieder einmal, so viele gab es an einem Samstag noch nie. Laut Katharina Reich vom Beratungsgremium „Gecko“ dürfte die Omikron-Welle aber bald brechen: Sie rechnet mit ihrem Höhepunkt zwischen 6. und 8. Februar. „Ein strukturiertes und stufenbasiertes Zurücknehmen des strengen Maßnahmenregimes kann nun erfolgen“, versicherte Reich.
Die Bundesregierung vollzog denn auch am Samstag die Kehrtwende in Sachen Pandemiebekämpfung: Die 2-G-Regel wird ad acta gelegt, Nicht-Immunisierte dürfen getestet wieder ins Gasthaus oder Hotel. Die Sperrstunde wird nach hinten geschoben, 2-G im Handel fällt, ebenso der sogenannte Lockdown für Ungeimpfte.
Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) begründete die Lockerungen am Samstag mit der Auslastung auf Normal- wie Intensivstationen der Spitäler, die „auf berechenbar gutem Niveau “ sei. Es sei nötig, eine Perspektive zu geben: „Es ist ein schöner Moment, wenn wir ein Stück der Mühsal zurücknehmen können.“ Der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) reagierte indes wenig erfreut und kündigte Expertengespräche an, denn: Es sei „der falsche Zeitpunkt“ für Lockerungen. Das lässt vermuten, dass Wien seinen strengeren Weg beibehalten könnte.
Lockdown für Nicht-Immunisierte
Er endet am Montag. Rund 1,1 Millionen Betroffene durften ihr Wohnumfeld seit 15. November nur aus wenigen Gründen verlassen (z. B. zur Arbeit gehen, einen Spaziergang machen). Praktisch war das aber unkontrollierbar, ebenso die Kontaktbeschränkungen.
Sperrstunde
Nach dem Ende des Lockdowns für alle Mitte Dezember wurde eine Corona-Sperrstunde um 22 Uhr festgelegt. Ab Samstag, 5. Februar, gilt 24 Uhr, und zwar nicht nur für Lokale, sondern auch für Veranstaltungen, z. B. in Kultur und Sport.
Handel
Mit dem Lockdown für Nicht-Immunisierte ging 2-G im Handel (abseits Waren des täglichen Bedarfs) einher. Schuhe kaufen oder Bücher besorgen durfte man nur mit „grünem Pass“, das ist ab 12. Februar vorbei. Bis dahin bleibt aber die vom Handel ungeliebte 2-G-Kontrollpflicht noch in Kraft.
Veranstaltungen
Es bleibt vorerst bei der Höchstgrenze von maximal 2.000 Besuchern bei Veranstaltungen mit fix zugewiesenen Sitzplätzen. Wie Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Samstag ankündigte, reicht ab 5. Februar 2-G plus Maske, zuletzt wurden zusätzlich zu 2-G Tests oder Booster plus Test verlangt; ab 19. Februar gilt nur noch 3-G.
Feiern
Veranstaltungen ohne fixe Plätze dürfen ab 5. Februar ein bisschen größer ausfallen, 50 statt 25 Gäste sind erlaubt. Das trifft vor allem Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern abseits des privaten Wohnbereichs, z. B. in einem gemieteten Saal. Es ist aber auch eine Erleichterung im Vereinssportbereich: Deren Vertreter klagten ja, dass Mannschaftstrainings kaum durchführbar waren.
Stufenweise Lockerung im Februar
Gastronomie und Hotellerie
Seit 8. November galt in Lokalen wie Beherbergungsbetrieben 2-G. Mit 19. Februar kehrt die 3-G-Regel zurück, die bereits zwischen 19. Mai und eben 8. November galt. Wer nicht geimpft oder genesen ist (ab zwölf Jahren), braucht vorzugsweise einen PCR-Test (in der Gastronomie 48 Stunden gültig); ist keiner verfügbar, reicht Antigen-Test (24 Stunden gültig). Für die Hotellerie heißt das dann aber wohl: Ungeimpfte Gäste, die länger bleiben, müssen die Tests während ihres Aufenthalts wiederholen.
Freizeitbetriebe und Dienstleister
Diese Sparten wurden am Samstag nicht erwähnt, doch beim Friseur oder im Fitnesscenter gilt derzeit ja 2-G. Auf Nachfrage kam vom Gesundheitsministerium nur eine vage Auskunft: „Es wird natürlich einen Gleichklang unter den verschiedenen Bereichen geben, es werden entsprechende Anpassungen erfolgen.“ Bezüglich Skilifte hieß es: Es gäbe vorerst „keine Änderungen“ - derzeit gilt 2-G.
Grüner Pass
Rund 330.000 Österreicher ab 18 Jahren stehen kurz davor, ihren „grünen Pass“ zu verlieren. Ab Dienstag, 1. Februar, reichen zwei Impfdosen bzw. Genesung plus eine Impfung nur noch für sechs Monate. Sie müssen sich den dritten Stich holen, wenn sie ihre Eintrittskarte z. B. in die Gastronomie nicht verlieren wollen.
Schule
Auch hier scheinen Lockerungen angedacht, derzeit gilt dreimaliges Testen wöchentlich plus Maskenpflicht in den Klassen. Details sollen abererst kommende Woche mitgeteilt werden.
Was bleibt
Nicht gerüttelt wurden an der weitreichenden Maskenpflicht und 3-G am Arbeitsplatz. Da das PCR-Testsystem in einigen Bundesländern am Limit steht, reichen wieder die mittels QR-Code hochgeladenen Antigen-Wohnzimmertests für die 3-G-Regel.
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