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Einigung: Pilz muss Vorwürfe gegen Ex-Kripo-Beamten unterlassen

Laut gerichtlichem Vergleich muss Peter Pilz zentrale Behauptungen aus seinem Buch zum Tod von Justiz-Sektionschef Pilnacek unterlassen. Einer von vielen Rechtsstreits rund um die publizistischen Aktivitäten des Ex-Politikers.
PILNACEK-U-AUSSCHUSS: PILZ

In einem der Rechtsstreits um die Aktivitäten des Ex-Grünen-Politikers Peter Pilz gibt es jetzt eine Einigung: Der Verlag Zackmedia, in dem Pilz' Buch "Der Tod des Sektionschefs" erschienen ist, hat mit dem ehemaligen Kripo-Beamten Hannes F. einen gerichtlichen Vergleich geschlossen. 

Demnach dürfen zentrale Punkte, die Autor Pilz in seinem Buch rund um den Tod des früheren Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek behauptet und auf denen er sein Narrativ aufgebaut hat, nicht mehr geäußert werden. 

Dabei geht es unter anderem darum, F. habe Gegenstände des Verstorbenen rechtswidrig an sich genommen, Durchsuchungen durchgeführt und sei Teil eines "polizeilichen Putztrupps".

"Schwerste Vorwürfe ohne belastbare Beweise"

F. wird heute, Dienstag, im Pilnacek-U-Ausschuss als Auskunftsperson befragt. Er ist mittlerweile nicht mehr beim Landeskriminalamt NÖ, das damals für die Ermittlungen zum Todesfall zuständig war. 

ÖVP-Fraktionschef Andreas Hanger sieht den gerichtlichen Vergleich, den F. nun mit Zackmedia geschlossen hat, als "massiven Rückschlag für die über Monate aufgebaute Skandalisierungs- und Verschwörungskampagne von Peter Pilz und der FPÖ rund um die Causa Pilnacek". 

Und weiter: "Der gerichtliche Vergleich zeigt Schwarz auf Weiß, was wir seit Monaten sagen: Schwerste Vorwürfe wurden öffentlich verbreitet, ohne dass belastbare Beweise vorgelegt werden konnten. Dort, wo rechtliche Verantwortung übernommen werden muss, werden genau diese Behauptungen plötzlich nicht mehr aufrechterhalten."

Hanger nimmt auch die FPÖ in die Pflicht, die den U-Ausschuss eingesetzt hat: "Die FPÖ hat die von Peter Pilz aufgebauten Erzählungen politisch dankbar übernommen und monatelang zur Skandalisierung staatlicher Institutionen genutzt. Statt seriöser Aufklärung gab es permanente Unterstellungen, Misstrauen gegenüber Polizei und Justiz und die bewusste Befeuerung von Verschwörungstheorien."

Urteil zu Buch-Einziehung noch nicht rechtskräftig

Christian Pilnacek wurde am 20. Oktober 2023 tot in einem Seitenarm der Donau bei Rossatz, NÖ, gefunden. Im Frühjahr 2024 wurden die Ermittlungen eingestellt, und Pilz startete seine Berichterstattung auf seiner Online-Plattform, ein Jahr später erschien sein Buch. 

Ein Überblick über die Verfahren, die seither gelaufen sind bzw. noch laufen: 

  • Der aktuelle Vergleich ist das Ergebnis einer zivilrechtlichen Klage von Hannes F. beim Handelsgericht Wien in Bezug auf das Buch "Der Tod des Sektionschefs".
     
  • Zuvor hatte F. schon in einem Medienverfahren am Straflandesgericht wegen übler Nachrede rechtskräftig 8.000 Euro zugesprochen bekommen. Hier ging es um Berichte mit Vorwürfen gegen F., die auf zackzack.at veröffentlicht worden waren. 
     
  • Rund um das Buch gab es einen weiteren Medienprozess, der vom Juni bis Dezember 2025 lief: Vier Polizisten - darunter Bundespolizeidirektor Michael Takacs - hatten wegen übler Nachrede geklagt. Zackmedia wurde zu Schadenersatz in Höhe von insgesamt 57.000 Euro verurteilt, zudem soll das Buch vom Markt genommen werden (mehr dazu hier). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 
  • Auch  Verfahren, die Journalist Gernot Rohrhofer gegen Zackmedia angestrengt hatte, gingen im Jänner zugunsten des Klägers aus: Autor Pilz hatte in den Raum gestellt, Rohrhofer hätte bewusst unkritisch über die Causa Pilnacek berichtet und als "Belohnung" die Fotos von der Obduktion Pilnaceks erhalten (mehr dazu hier). Ein Schuldspruch, der sich auf Berichte auf zackzack.at bezog, ist bereits rechtskräftig  (4.500 Euro Entschädigung), eine Klage gegen Pilz als Privatperson wegen dessen Beiträgen auf Social Media brachte einen Vergleich (2.000 Euro Entschädigung). Eine weitere Klage gegen Zackmedia ist noch nicht rechtskräftig (1.000 Euro Entschädigung). 
     
  • Zuvor gab es noch Medienverfahren, in denen Pilnaceks Witwe Caroline List erfolgreich geklagt hat, weil sie durch die Berichtserstattung auf Pilz' Plattform in ihrem "höchstpersönlichen Lebensbereich" verletzt wurde (hier). 

Vertreten wurde Zackmedia in all diesen Verfahren von Strafverteidiger Volkert Sackmann, der zuletzt auch Karin Wurm, Freundin Pilnaceks, in deren Verfahren vertreten hat. Gegen sie liegt ein Strafantrag wegen Falschaussage vor. 

Im Jänner holte sich der Verlag dann Unterstützung von Medienanwalt Maximilian Donner-Reichstädter (der KURIER berichtete). Laut KURIER-Informationen gab es damals Unstimmigkeiten zwischen der Geschäftsführung des Verlags und Pilz, der sich im Buch-Prozess als "Co-Verteidiger" neben Sackmann massiv in Szene gesetzt hatte. Geschäftsführer Ferdinand Lischka weist das als "unwahr" zurück. 

Donner-Reichstädter war es auch, der nun den Vergleich mit dem Ex-Kripo-Beamten Hannes F. verhandelt hat.

Ermittlungen wegen Beleidigung laufen noch

Zudem läuft gegen Pilz noch ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Wien. Der Vorwurf: Beleidigung und Beleidigung einer Behörde. Pilz bezeichnete die Staatsanwaltschaft Krems, die zum Todesfall von Ex-Justiz-Sektionschef Pilnacek ermittelt hat, als "Schlafanwaltschaft" und attestierte der fallführenden Staatsanwältin, sie sei "dümmer als die Ministerin erlaubt" (mehr dazu hier). 

Die Prüfung, ob die Ermittlungen zum Todesfall neu aufgerollt werden sollen, wurde im Herbst an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt übertragen und ist inzwischen abgeschlossen. Ein Vorhabensbericht wird aktuell im Justizministerium geprüft

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