Causa Pilnacek: Justizministerium entscheidet nun, ob Verfahren zum Todesfall neu aufgerollt wird
Vor mehr als einem halben Jahr wurden der Staatsanwaltschaft Eisenstadt das Verfahren rund um das Ableben von Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek übertragen. Die Behörde hat ihre Arbeiten mittlerweile abgeschlossen.
Ein Vorhabensbericht wird jetzt im Justizministerium geprüft, heißt es am Dienstag auf KURIER-Anfrage. "Zu Inhalt und Zeithorizont kann – wie immer – keiner Auskunft erteilt werden."
Dem Vernehmen nach dürfte das Vorhaben aber lauten, die Ermittlungen nicht wieder aufzurollen, weil nach wie vor Ansatzpunkte für ein Fremdverschulden fehlen.
Causa erneut geprüft
Der zum damaligen Zeitpunkt suspendierte Sektionschef (mehr zur Person hier) wurde am 20. Oktober 2023 tot in einem Seitenarm der Donau bei Rossatz, NÖ, gefunden. Die Polizei ging angesichts der Auffindung und der Vorgeschichte (Pilnacek war als Geisterfahrer und alkoholisiert aus dem Verkehr gezogen worden) davon aus, dass sich der 60-Jährige das Leben genommen hat. Im März 2024 wurde das Verfahren eingestellt.
Dann wurde Kritik an der Polizeiarbeit laut - etwa wegen des Umstands, dass Pilnaceks persönliche Gegenstände noch am selben Tag bei einer Freundin in Rossatz von Kripo-Beamten abgeholt und der Witwe übergeben wurden. Ein Verfahren gegen die Beamten wegen Amtsmissbrauchs wurde eingestellt.
Im Frühjahr 2025 wurde die Staatsanwaltschaft Krems von der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) damit beauftragt, zu prüfen, ob es nicht doch Hinweise auf ein Fremdverschulden gibt. Die Erhebungen verliefen schleppend. Im September 2025 delegierte die OStA Wien als zuständige Fachaufsicht dann das Verfahren nach Eisenstadt - und dort wurde seither einiges unternommen.
"Keine Anhaltspunkte für Unfall oder Tötung"
So wurden die gerichts- und unfallmedizinischen Stellungnahmen, die Ex-Politiker Peter Pilz in seinem Buch angeführt hat und anhand derer er eine Mord-Theorie befeuert hat, von der Staatsanwaltschaft überprüft und ein viertes Gutachten in Innsbruck beauftragt.
Gerichtsmedizinerin Elke Doberentz kam Mitte Februar zu dem Schluss, dass die Todesursache Ertrinken gewesen sei und man von einem "suizidalen Ertrinken" ausgehen könne. Für einen Unfall oder eine Tötung würden sich keine Anhaltspunkte ergeben, teilte die OStA in einer Aussendung mit.
Zudem wurde die Smartwatch, die Pilnacek bei seinem Tod am Handgelenk trug, ergänzend ausgewertet. Ein Bericht eines IT-Experten ist auch in den Vorhabensbericht eingeflossen.
Wie der KURIER erfuhr, hat die Staatsanwaltschaft Eisenstadt Zeugen befragt, die im ersten Durchgang der Ermittlungen von der Polizei ausgelassen wurden: Darunter etwa jener Baggerfahrer, der den Leichnam damals entdeckt hat. (Dieser hat übrigens auch im U-Ausschuss, den die FPÖ zur Causa Pilnacek eingesetzt hat, als Auskunftsperson ausgesagt, mehr dazu hier).
Zwei Generalanwälte, um Befangenheit zu vermeiden
Im Justizministerium prüft man nun den Vorhabensbericht - das aber unter besonderen Bedingungen: Weil Pilnacek ja viele Jahre Chef der Sektion für Einzelstrafsachen war, könnte eine mögliche Befangenheit bei den Mitarbeitern vorliegen. Sehr vereinfacht gesagt könnte es heikel sein, wenn ausgerechnet sie einschätzen sollen, ob ihr Ex-Chef ermordet worden sein könnte.
Um das zu vermeiden, wurden laut KURIER-Informationen zwei Generalanwälte der Generalprokuratur abgestellt, die nun den Vorhabensbericht plus Stellungnahme der OStA prüfen. Auch der Weisungsrat, ein Beratungsgremium von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ), dürfte vor einer Entscheidung konsultiert werden.
Wann das Ergebnis - Einstellung oder Wiederaufnahme des Verfahrens - vorliegt, ist völlig offen.
Kommende Woche, Mittwoch und Donnerstag, werden jedenfalls die Befragungen im Pilnacek-U-Ausschuss fortgesetzt.
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