Asyl: Wenn Gesetze verwirren und Akten verschwinden
Die Diskussion rund um das Thema Asyl ist vergiftet, sagte Irmgard Griss, Ex-OGH-Präsidentin, kürzlich bei der Präsentation des Berichts der Kindeswohlkommission.
Das schon lange, aber erst recht seit dem Tod der 13-jährigen Leonie in Wien. Die eine Seite fordert einen Asyl-Stopp und warnt vor „falsch verstandener Toleranz“. Die andere Seite fordert im Gegenteil einen Abschiebe-Stopp und beschuldigt die Politik eines „rassistischen Ablenkungsmanövers“.
Was es jetzt brauche, sei eine „sachliche Diskussion“, sagte Griss. Der 400-seitige Bericht der Kommission sollte eine fundierte Basis schaffen.
Hier fünf große Baustellen:
1. Ein Asylrecht, bei dem das „Glück“ entscheidet
Es gibt drei zentrale Rechtsgrundlagen – mit etlichen Bestimmungen und Ausnahmen, sagt Wilfried Embacher, Anwalt für Asyl- und Fremdenrecht. Nach 25 Berufsjahren stößt er immer noch auf Stellen, die er noch nicht kennt.
„Es wurde zu viel herumexperimentiert, weil es immer politische Wünsche gab. Das System hat sich selbst lahmgelegt.“ Das Asylgesetz wuchs von 13 auf 75 Paragrafen an; das Fremdenpolizeigesetz hat 127 Paragrafen – relevant sei laut Anwalt die Hälfte. Und dann kommt noch höchstgerichtliche Judikatur dazu.
Wie gehen die Zuständigen damit um? „Mit Glück hat man einen empathischen und versierten Beamten oder Richter, der eine Lösung findet“, sagt Embacher. „Das ist nicht rechtsstaatlich. Aber so funktioniert das System.“
2. Hebequote, Punkte und Flüchtlings-Verjüngung
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ist die erste Instanz, Beschwerden gegen Negativbescheide kommen zum Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Und dort wurde 2020 fast jeder zweite Bescheid aufgehoben oder abgeändert (45,2 %). Begründet wird das mitunter damit, dass Richter einen Fall anders beurteilen können als Beamte.
Für Skepsis sorgt das „interne Controlling“ beim BFA: Für einen Negativbescheid gibt es 1 Punkt, für einen positiven nur 0,6. Wochenziel sind 4 Punkte. „Das fördert eine gewisse Tendenz“, sagte Griss.
Im BFA weist man das zurück. Es handle sich nur um einen Orientierungsrahmen zur Leistung einer Abteilung: „Ein positiver Bescheid verursacht wesentlich weniger Arbeitsaufwand als ein negativer, der umfassend begründet wird.“
Zweiter Kritikpunkt der Griss-Kommission: Die Altersfeststellung bei minderjährigen Flüchtlingen basiert auf einer rein medizinischen Untersuchung.
Im Fall Leonie verwundert es Beobachter, dass die Tatverdächtigen vor einigen Jahren als minderjährig eingestuft wurden und deshalb unter Abschiebeschutz standen. Im BFA erklärt man, dass – wenn nach der Altersdiagnose noch Zweifel bestehen – „zu Gunsten der fremden Person von ihrer Minderjährigkeit auszugehen ist“.
Der Kinderwohlkommission geht eher darum, dass das biologische Alter zu wenig aussagekräftig sei – sie fordert zusätzlich psychosoziale Gutachten. Die Empfehlung werde geprüft, heißt es vom BFA.
3. Dringende Fälle verschwinden im Stapel
Drei der vier Tatverdächtigen hatten ein laufendes Verfahren in zweiter Instanz, ihre Fälle wurden vom BVwG aber liegengelassen, obwohl das BFA meldete, dass sie straffällig geworden waren.
Das kritisiert auch Griss: „Ein solcher Akt braucht einen Vermerk – „dringend“ – damit er nicht im Stapel verschwindet.“ Und die Stapel sind beim BVwG hoch.
Das BFA hat die Masse an Anträgen aus 2015 und 2016 schon nach zwei Jahren abgearbeitet. Bei der Justiz staut es sich, dort sind aktuell rund 11.900 Verfahren offen – darunter noch Fälle von 2015/16. Und es kommen immer neue dazu.
Beim BVwG will man die Abläufe evaluieren, auch die Kritik der Kindeswohlkommission wird geprüft.
4. „Konsequente Abschiebung“? Mitnichten
39.293 „aufenthaltsbeendende Entscheidungen“ gab es im Vorjahr beim Asylamt – aber nur 8.675 Ausreisen. Das BFA erklärt, dass in vielen Fällen noch die Entscheidung der Justiz abgewartet werden muss.
Dennoch: Die Diskrepanz erscheint hoch – auch in den Jahren vor Corona. Anwalt Embacher sagt, die Politik betreibe Realitätsverweigerung, wenn sie „konsequente Abschiebung“ verspricht. Immer wieder tauchen abgelehnte Asylwerber oder andere Fremde, die ein Aufenthaltsverbot haben, unter.
Zudem können viele nicht abgeschoben werden, weil die EU mit den Herkunftsländern kein Rücknahmeabkommen hat. Das BFA versucht, über Verbindungsbeamte – etwa in Marokko – die Kooperation zu stärken. Mit Afghanistan gibt es seit 2017 ein Abkommen.
5. Unterbringung in jedem Land unterschiedlich
Grundversorgung ist Ländersache – Art und auch Kontrolle sind unterschiedlich. Die Kindeswohlkommission warnte, dass viele unbegleitete Minderjährige „verschwinden“, ihre Verfahren eingestellt werden. Es bestehe das Risiko, dass sie in Abhängigkeit von kriminellen Gruppen geraten.
Im Fall Leonie gab es Kritik an der Jugendfürsorge in Wien, da der verdächtigte 18-Jährige in einem Gemeindebau wohnte und dort offenbar mit jungen Mädchen Drogen konsumierte. Bei der MA 11 hieß es, es habe regelmäßig Kontrollen gegeben – die letzte Anfang Juni. Der Besuch kommt allerdings angekündigt.
Die Kommission empfiehlt einheitliche Standards.
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