Fall Leonie: Gericht evaluiert offene Asyl-Verfahren der Tatverdächtigen
Beim Pingpong an Schuldzuweisungen zwischen Innen- und Justizministerium will das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) nicht mitmachen. Zur Erinnerung: Dem Gericht, das für Asylverfahren in der zweiten Instanz zuständig ist, wird vorgeworfen, die Verfahren zu den Verdächtigen in der Causa Leonie liegengelassen zu haben. Dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), das als erste Instanz entscheidet, wird umgekehrt vorgeworfen, dem Gericht keine Frist gesetzt zu haben.
BVwG-Sprecher Dietmar Rust sagt am Montag, man sei um „Versachlichung“ bemüht. Was also ist Sache? Das Gericht gesteht ein, dass man mit den Asylakten im Verzug ist. Im Fall des 22-jährigen Afghanen, der derzeit auf der Flucht ist, soll das BFA das BVwG insgesamt 18-mal verständigt haben, weil dieser straffällig geworden war. Das BVwG hätte mit diesen Informationen eine Abschiebung beschleunigen können.
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