Abschiebungen: Worüber Justiz und Asylamt jetzt streiten

Abschiebungen: Worüber Justiz und Asylamt jetzt streiten
Bundesverwaltungsgericht wurde 18-mal darauf hingewiesen, dass Beschuldigter straffällig wurde. Sein Asylverfahren läuft seit 2017.

Der grausame Mord an der 13-jährigen Leonie hat eine Diskussion über Österreichs Asylsystem ausgelöst – die sich nun zum nächsten Koalitionsstreit auswächst. Nachdem sich Regierungsvertreter der ÖVP für eine Verschärfung des Asylrechts ausgesprochen hatten, widersprach Justizministerien Alma Zadić am Sonntag in der Krone: „Unsere Gesetze bieten genügend Möglichkeiten, man muss sie aber auch konsequent anwenden.“

Mehrmals deutete sie an: Das im Innenministerium (BMI) angesiedelte Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) – die erste Instanz im Asylverfahren – habe nicht alle Rechtsmittel ausgereizt, damit die tatverdächtigen, vorbestraften Afghanen im Fall Leonie schneller abgeschoben wurden. Sämtliche Fälle befanden sich aber bereits in zweiter Instanz, dem im Justizministerium angesiedelten Bundesverwaltungsgericht (BVwG), und zogen sich bereits über Jahre.

Das Match lautet nun: Asylamt gegen Justiz. Wer hat recht? Um das nur ansatzweise zu klären, muss man Fall für Fall isoliert betrachten.

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