Straffällig und trotzdem nicht abgeschoben - wie war das möglich?

Abschiebung vom Flughafen Wien-Schwechat
Hätte der 18-jährige Tatverdächtige abgeschoben werden müssen? Der KURIER zeichnet die Instanzen- und Behörden-Abläufe nach.

Es ist schwer zu begreifen: Obwohl einer der beiden Tatverdächtigen mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, obwohl die Behörden ihm den Schutzstatus wieder aberkannt haben und er sogar in Haft saß, wurde er nicht abgeschoben und war lange genug in Freiheit, um sich – so die Vermutung der Polizei – an einer Bluttat zu beteiligen. Wie ist das möglich?

Die schnelle Antwort lautet: das liegt am ausdifferenzierten Rechtsstaat.

Der KURIER zeichnet den Instanzenzug und die wesentlichsten Stationen nach:

2015
Der Afghane kommt nach Österreich. Es wird ein Geburtsdatum mit 1. Jänner 2003 eingetragen. Er gilt vor dem Gesetz als Zwölfjähriger, ist somit ein minderjähriger, unbegleiteter Flüchtling.

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