Mordfall Leonie: Auch vierter Verdächtiger mehrfach straffällig
Die Akten der bisher festgenommenen Verdächtigen im Fall der getöteten 13-jährigen Leonie zeigten bereits: die rechtlichen Möglichkeiten zur Abschiebung straffällig gewordener Asylwerber haben Lücken. Aus gut informierten Kreisen heißt es jetzt, dass auch der vierte Verdächtige, ein noch flüchtiger Afghane, kein unbeschriebenes Blatt sei. Demnach hätte auch er bereits abgeschoben werden können.
Einen Asylantrag stellte der damals noch Minderjährige 2015. Im August 2017 kam der negative Entscheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asylrecht (BFA). Einen Monat später legte der Beschuldigte eine Beschwerde ein, der Fall ging zum Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Das Verfahren soll dort – wie auch jenes eines weiteren Verdächtigen – immer noch anhängig sein.
Der junge Afghane dürfte in der Zwischenzeit mehrfach straffällig geworden sein. Eine schnellere Entscheidung hatte dies offenbar nicht zur Folge. Seit 2018 soll er aufgrund von Suchtmitteldelikten, Hehlerei und Körperverletzung sechsmal angezeigt und wegen Drogenhandels dreimal verurteilt worden sein. 2018 fasste er eine bedingte Strafe von acht Wochen aus. Innerhalb der Probezeit wurde er erneut straffällig. Er bekam diesmal eine siebenmonatige Freiheitsstrafe, davon sechs Monate bedingt. 2020 kam es zu einer dritten Verurteilung, erneut folgte eine Freiheitsstrafe.
Bereits im Sommer 2018 wurde dem Afghanen in einer Verfahrensanordnung mitgeteilt, dass er wegen seiner Straffälligkeit das Aufenthaltsrecht in Österreich verloren habe. Abgeschoben konnte er aber nicht werden, da die BVwG-Entscheidung noch ausstand. Wäre die Beschwerde des Mannes gegen die Asylentscheidung damals fristgerecht behandelt worden und abgeblitzt, so hätte der heute 22-Jährige KURIER-Informationen zufolge bis zu seiner Abschiebung in Schubhaft genommen werden können. Wie berichtet nahmen 2015 die Asylanträge und die damit verbundenen Beschwerden extrem zu. Das BVwG hat seitdem mit einem massiven Rückstau zu kämpfen.
Eltern prüfen Klage
Die Eltern der vergangene Woche tot aufgefundenen 13-Jährigen lassen nun eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich wegen möglichen Behördenversagens prüfen. Das gab der Anwalt der Familie, Florian Höllwarth, bekannt. Vor allem die Tatsache, dass einige Verdächtige längst einen rechtskräftig negativen Asylbescheid erhalten und sich zum Tatzeitpunkt nicht im Land befinden hätten dürfen, wolle er prüfen.
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