Welche neuen Regeln in Bezug auf Cannabis gelten in Deutschland seit dem 1. April?
Seit Montag darf in Deutschland jeder Cannabis mit sich führen, bis zu einer Menge von 25 Gramm getrockneter Blüten. Zu Hause darf man sogar bis zu 50 Gramm lagern. Auch der Anbau von weiblichen Cannabispflanzen – nur die werfen Blüten ab – ist jetzt legal, allerdings auf maximal zwei Pflanzen pro Person beschränkt.
Das Rauchen von Cannabis ist grundsätzlich erlaubt, in der Öffentlichkeit gibt es aber Einschränkungen: In der Nähe von Schulen, Kindergärten, Sport- und Spielplätzen darf nie gekifft werden, in Fußgängerzonen gilt ein Verbot von 7:00 bis 20:00 Uhr.
Warum hat sich die Ampel-Regierung dazu entschieden?
Weil, so steht es im Koalitionsvertrag, „die bisherige Drogenpolitik zum Cannabiskonsum nach Ansicht der Bundesregierung an ihre Grenzen stößt“. Befragungen und Abwasseruntersuchungen zeigen, dass der Konsum seit Jahren zunimmt, obwohl der Großteil der Konsumenten ihr „Gras“ auf dem Schwarzmarkt kauft.
Mit der Legalisierung will man dieser Drogenkriminalität entgegenwirken und sicherstellen, dass der Zugang zu reinen Cannabisblüten ohne Streckstoffe erleichtert wird.
Wer darf seit Montag Cannabis besitzen?
Grundsätzlich jeder erwachsene EU-Bürger, der sich in Deutschland aufhält – weil eine Regelung nur für Deutsche gegen EU-Prinzipien verstoßen würde. Minderjährige dürfen aber weder Cannabis besitzen noch rauchen. Strafrechtlich verfolgt werden sie jedoch nicht. Wenn die Polizei Minderjährige erwischt, muss sie die Eltern informieren und die Jugendlichen müssen an einem Aufklärungskurs teilnehmen.
Wo kann man Cannabis künftig kaufen?
Aktuell nirgendwo, die Blüten dürfen nur zu Hause angebaut werden. Erst ab dem 1. Juli darf Cannabis in sogenannten Anbauvereinen an andere Personen weitergegeben werden. Dort dürfen nur Volljährige mit Wohnsitz in Deutschland Mitglieder werden, die Vereine dürfen nicht beworben werden und maximal 500 Mitglieder aufnehmen.
Wer Mitglied ist, darf pro Tag maximal 25 Gramm erhalten, die monatliche Höchstgrenze liegt bei 50 Gramm. Junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren dürfen nur Blüten mit einem geringeren THC-Wert kaufen – und davon höchstens 30 Gramm pro Monat. Geraucht werden darf in den Klubräumlichkeiten nicht.
Ist Cannabiskonsum in jeder Form erlaubt?
Fast. Cannabis kann entweder als getrocknete Blüte oder in Form von Harz (Haschisch) geraucht werden – beides ist nun erlaubt. Der Konsum von sogenannten „edibles“, also Speisen mit Cannabisblüten bzw. THC-haltigen Ölen, bleibt wegen der stärkeren Wirkung verboten.
Wie wirkt sich die Legalisierung auf laufende Verfahren aus?
Rein rechtlich wurde Cannabis mit 1. April aus dem Suchtmittelgesetz gestrichen, gilt also nicht mehr als illegale Substanz. Laufende Verfahren wegen des Konsums bzw. Besitzes verfallen damit. Sogar frühere Verurteilungen können auf Antrag aus dem Strafregister gestrichen werden. Dealen bleibt jedoch weiter strafbar, für die Weitergabe an Minderjährige gelten jetzt sogar höhere Strafen als zuvor: Hier drohen bis zu zwei Jahre Haft.
Was gilt künftig im Straßenverkehr?
Aktuell ist es weiterhin verboten, unter dem Einfluss von THC ein Fahrzeug zu steuern. Allerdings hat das deutsche Verkehrsministerium den Auftrag, schnellstmöglich einen Grenzwert festzulegen, der der 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol entspricht. Die Polizei müsste bei einer Überprüfung jedoch einen Urintest machen, was die Kontrolle erschweren könnte.
Welche künftigen Cannabis-Gesetze sind geplant?
Zunächst tritt ab Juli die Regelung für Anbauvereine in Kraft. In Zukunft soll dann eine „zweite Säule“ des Cannabis-Gesetzes in Kraft treten, durch die auch der kommerzielle Handel möglich gemacht werden soll. Apotheken und staatlich finanzierte Geschäfte sollen dann Cannabis verkaufen können – die Ampel wünscht sich aber eine Versuchsphase in ausgewählten Regionen.
Nach eineinhalb Jahren, kurz vor dem Ende der Ampel-Legislaturperiode, will die Regierung die Gesetzeslage noch einmal überprüfen.
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