Österreich ändert Einreise-Regeln für den Adria-Raum

Österreich ändert Einreise-Regeln für den Adria-Raum
Gerade rechtzeitig zum Urlaubsbeginn: Was gilt es jetzt bei der Einreise auf dem Luft- oder auf dem Landweg zu beachten? Was bei der Rückreise? Und was ist im Urlaubsland zu erwarten? Ein Überblick.

Es ist noch kein Sommer wie damals - aber fast. Strände und Urlaubsflieger füllen sich langsam, an Österreichs Grenzübergängen ist wieder Geduld gefragt. Dabei ist das Coronavirus noch nicht besiegt. Die Infektionszahlen steigen mancherorts, drastisch etwa auf Zypern (siehe Grafik unten).

Gute Nachrichten gab es am Mittwochabend: Rechtzeitig zum Ferienbeginn ermöglicht Österreich Urlaubsreisen in den gesamten Adria-Raum. Ab Donnerstag reicht der 3G-Nachweis nämlich für die Einreise aus allen sechs Westbalkan-Staaten. Bosnien-Herzegowina, der Kosovo und Montenegro kommen neu auf die "grüne" Liste, auf der seit der Vorwoche schon alle EU- und EFTA-Staaten sowie Serbien, Albanien und Nordmazedonien stehen. 

Aber was haben Urlauber aus Österreich aktuell zu beachten? Was erwartet einen bei der Heimreise? Eine Übersicht über die beliebtesten Reiseziele - von Zypern über den Balkan bis nach Spanien: 

  • Türkei Reisende müssen sich 72 Stunden vor der Einreise elektronisch registrieren. Dabei wird automatisch ein sogenannter „HES-Code“ erstellt, der vor Ort bei Eintritten verlangt werden kann. Bei Vorlage eines Impfzertifikats oder eines maximal sechs Monate alten Genesungsattests entfällt die Testpflicht. Die zweite Impfung muss dafür mindestens 14 Tage vor Einreise erfolgt sein. Ansonsten wird von Einreisenden ein negativer PCR-Test (max. 72 Stunden alt) oder Antigen-Test (max. 48 Stunden) verlangt. Vor Ort gilt eine allgemeine Maskenpflicht sobald man die Wohnung bzw. das Hotel verlässt–auch im Freien.
  • Kroatien Alternativ zum Grünen Pass werden auch sonstige Impf- oder Genesenen-Bescheinigungen anerkannt (z. B. österreichischer Impfpass). Es werden Antigen- (nicht älter als 48 h) und PCR-Tests (nicht älter als 72 h) akzeptiert. Achtung: Der Test muss von einer offiziell anerkannten Stelle durchgeführt werden (kein Selbsttest). Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen Nachweis. Für Restaurantbesuche wird kein Test benötigt.
     
  • Bosnien-Herzegowina Für die Einreise ist ein 3G-Nachweis nötig. Geimpfte müssen vollständig immunisiert sein, die letzte Teilimpfung vor mindestens 14 Tagen erhalten haben. Der vorgelegte PCR- oder Antigen-Test darf bei der Einreise aus einem EU-Land nicht älter als 72 Stunden alt sein. Bei genesenen Personen muss die Genesung mehr als 14 Tage und weniger als 180 Tage zurückliegen. Bosnische Staatsbürger brauchen für den Heimatbesuch nicht einmal einen negativen Test.
     
  • Serbien Auch hier gilt die 3G-Regel. Akzeptiert wird bei der Einreise allerdings nur ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 h sein darf. Ohne Test einreisen können Inhaber von serbischen Aufenthaltstiteln. Geschäftsleute müssen sich mindestens 48 Stunden vor der Einreise schriftlich bei der serbischen Handelskammer anmelden und innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise einen Test machen. Ausgenommen sind Kinder bis zum 12. Lebensjahr in Begleitung eines getesteten Erwachsenen sowie Personen, die in Serbien gegen Covid-19 geimpft worden sind. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Öffis und geschlossenen Räumen (z. B. Supermärkte, Tankstellen, Apotheken), ist verpflichtend, aber auch im Freien, wenn ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Gastronomiebetriebe können im Innenbereich bis 1 Uhr geöffnet sein, im Freien gibt es keine zeitliche Beschränkung.
  • Montenegro Seit 5. Juni 2021 ist die Einreise in das kleine Urlaubsland für EU-Bürger - also auch für Österreicherinnen und Österreicher - ohne Einschränkungen, sprich ohne Test bzw. Nachweise, möglich. Die Voraussetzung ist ein ständiger oder vorübergehender Wohnsitz in einem EU-Mitgliedsstaat und mindestens 15 Tage ununterbrochener Aufenthalt in einem dieser Länder vor der Einreise nach Montenegro. Besuch von Open-Air-Konzerten, Nachtclubs und Discos ist mit einem 3G-Nachweis möglich. Zudem bietet Montenegro kostenlose PCR-Tests für Touristen an, wenn sie diese für die Heimreise benötigen.
     
  • Albanien Das Tor steht allen Touristen offen, denn bei der Einreise gibt es gar keine Einschränkungen. Im ganzen Land besteht Maskenpflicht in Innenräumen, seit 1. Juli ist die Maskenpflicht im Freien aufgehoben. Nachtclubs und Diskotheken sind im Gegensatz zu anderen Gastrobetrieben weiterhin geschlossen. Außerdem gilt eine Ausgangssperre zwischen 24 und 6 Uhr.
     
  • Kosovo Österreichische Staatsbürger benötigen einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kann bei der Einreise kein PCR-Test vorgewiesen werden, muss eine 7-tägige Quarantäne angetreten werden. Der Nachweis einer vollständigen Impfung (letzte erforderliche Teilimpfung muss mind. 14 Tage zurückliegen) berechtigt zur Einreise ohne Quarantäne- bzw. Testpflicht. In der Öffentlichkeit bzw. in den geschlossenen Räumen besteht die Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes, wenn ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Die Gastronomiebetriebe dürfen bis 23 Uhr geöffnet sein.
  • Nordmazedonien Einreise uneingeschränkt möglich. Bei der Einreise am Landweg ist allerdings die derzeit geltende Ausgangssperre von 00:00 Uhr und 04:00 Uhr zu beachten.

  • Portugal Bei Einreise ist ein verpflichtender Test maximal 72 Stunden (PCR-Test) beziehungsweise 48 Stunden (Antigen-Schnelltest) vor Boarding eines Fluges nach Portugal vorgeschrieben. Außerdem ist eine Voraus-Registrierung vor dem Abflug nötig. Für Madeira und die Azoren entfällt die Testpflicht bei Genesenen. Auch Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testungspflicht ausgenommen. Vorsicht ist bei der Rückreise über Deutschland geboten. Da Deutschland Portugal als Virusvariantengebiet eingestuft hat, empfiehlt das Außenministerium eine andere Reiseroute zu nehmen. Vor Ort gilt in (öffentlichen) geschlossenen Räumen und im Freien noch Maskenpflicht. Die Gastronomie (mit beschränkter Gruppengröße) darf bis 1 Uhr geöffnet haben. In Regionen mit erhöhter Inzidenz kann es zu nächtlichen Ausgangssperren kommen.
  • Griechenland Erforderlich für Griechenland-Reisende sind entweder ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, ein maximal 48 Stunden alter Antigentest, ein Impfzertifikat (14 Tage nach der vollständigen Impfung) oder ein Genesenen-Nachweis. Auch auf Fähren müssen derzeit die Nachweise erbracht werden. Der österreichische gelbe Impfpass wird anerkannt. Bei der Ankunft kann ein Schnelltest durchgeführt werden, bei positivem Test wird eine 14-tägige Quarantäne verordnet. Verpflichtend ist die Registrierung für alle Einreisenden mindestens 24 Stunden vor der Einreise. Die Testpflicht entfällt für Kinder unter zwölf Jahren.
  • Italien Einreise mittels 3G-Nachweis (auch für Kinder ab sechs Jahren) und einer Online-Registrierung. Ausnahmen gelten für Grenzgänger bei einem Aufenthalt unter 48 Stunden. Vor Ort sind aktuell alle Regionen als „weiße Zonen“ eingestuft, was bedeutet, dass lediglich in Innenräumen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist.
     
  • Spanien Bei der Einreise über den Luftweg besteht keine Nachweispflicht mehr, das Registrieren über ein Online-Tool genügt. Der dadurch generierte QR-Code ist vorzuweisen. Kinder unter 12 Jahren sind von den Tests befreit. Auf den Kanaren wird die Kontaktverfolgungs-App „Radar COVID“ empfohlen. Im Land besteht eine Indoor-Maskenpflicht für Personen ab sechs Jahren. Nachtclubs haben geschlossen.

Diesen Artikel können Sie auch in Bosnisch/Kroatisch/Serbisch lesen:

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