Österreich ändert Einreise-Regeln für den Adria-Raum
Es ist noch kein Sommer wie damals - aber fast. Strände und Urlaubsflieger füllen sich langsam, an Österreichs Grenzübergängen ist wieder Geduld gefragt. Dabei ist das Coronavirus noch nicht besiegt. Die Infektionszahlen steigen mancherorts, drastisch etwa auf Zypern (siehe Grafik unten).
Gute Nachrichten gab es am Mittwochabend: Rechtzeitig zum Ferienbeginn ermöglicht Österreich Urlaubsreisen in den gesamten Adria-Raum. Ab Donnerstag reicht der 3G-Nachweis nämlich für die Einreise aus allen sechs Westbalkan-Staaten. Bosnien-Herzegowina, der Kosovo und Montenegro kommen neu auf die "grüne" Liste, auf der seit der Vorwoche schon alle EU- und EFTA-Staaten sowie Serbien, Albanien und Nordmazedonien stehen.
Aber was haben Urlauber aus Österreich aktuell zu beachten? Was erwartet einen bei der Heimreise? Eine Übersicht über die beliebtesten Reiseziele - von Zypern über den Balkan bis nach Spanien:
- Türkei Reisende müssen sich 72 Stunden vor der Einreise elektronisch registrieren. Dabei wird automatisch ein sogenannter „HES-Code“ erstellt, der vor Ort bei Eintritten verlangt werden kann. Bei Vorlage eines Impfzertifikats oder eines maximal sechs Monate alten Genesungsattests entfällt die Testpflicht. Die zweite Impfung muss dafür mindestens 14 Tage vor Einreise erfolgt sein. Ansonsten wird von Einreisenden ein negativer PCR-Test (max. 72 Stunden alt) oder Antigen-Test (max. 48 Stunden) verlangt. Vor Ort gilt eine allgemeine Maskenpflicht sobald man die Wohnung bzw. das Hotel verlässt–auch im Freien.
- Kroatien Alternativ zum Grünen Pass werden auch sonstige Impf- oder Genesenen-Bescheinigungen anerkannt (z. B. österreichischer Impfpass). Es werden Antigen- (nicht älter als 48 h) und PCR-Tests (nicht älter als 72 h) akzeptiert. Achtung: Der Test muss von einer offiziell anerkannten Stelle durchgeführt werden (kein Selbsttest). Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen Nachweis. Für Restaurantbesuche wird kein Test benötigt.
- Bosnien-Herzegowina Für die Einreise ist ein 3G-Nachweis nötig. Geimpfte müssen vollständig immunisiert sein, die letzte Teilimpfung vor mindestens 14 Tagen erhalten haben. Der vorgelegte PCR- oder Antigen-Test darf bei der Einreise aus einem EU-Land nicht älter als 72 Stunden alt sein. Bei genesenen Personen muss die Genesung mehr als 14 Tage und weniger als 180 Tage zurückliegen. Bosnische Staatsbürger brauchen für den Heimatbesuch nicht einmal einen negativen Test.
- Serbien Auch hier gilt die 3G-Regel. Akzeptiert wird bei der Einreise allerdings nur ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 h sein darf. Ohne Test einreisen können Inhaber von serbischen Aufenthaltstiteln. Geschäftsleute müssen sich mindestens 48 Stunden vor der Einreise schriftlich bei der serbischen Handelskammer anmelden und innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise einen Test machen. Ausgenommen sind Kinder bis zum 12. Lebensjahr in Begleitung eines getesteten Erwachsenen sowie Personen, die in Serbien gegen Covid-19 geimpft worden sind. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Öffis und geschlossenen Räumen (z. B. Supermärkte, Tankstellen, Apotheken), ist verpflichtend, aber auch im Freien, wenn ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Gastronomiebetriebe können im Innenbereich bis 1 Uhr geöffnet sein, im Freien gibt es keine zeitliche Beschränkung.
- Montenegro Seit 5. Juni 2021 ist die Einreise in das kleine Urlaubsland für EU-Bürger - also auch für Österreicherinnen und Österreicher - ohne Einschränkungen, sprich ohne Test bzw. Nachweise, möglich. Die Voraussetzung ist ein ständiger oder vorübergehender Wohnsitz in einem EU-Mitgliedsstaat und mindestens 15 Tage ununterbrochener Aufenthalt in einem dieser Länder vor der Einreise nach Montenegro. Besuch von Open-Air-Konzerten, Nachtclubs und Discos ist mit einem 3G-Nachweis möglich. Zudem bietet Montenegro kostenlose PCR-Tests für Touristen an, wenn sie diese für die Heimreise benötigen.
- Albanien Das Tor steht allen Touristen offen, denn bei der Einreise gibt es gar keine Einschränkungen. Im ganzen Land besteht Maskenpflicht in Innenräumen, seit 1. Juli ist die Maskenpflicht im Freien aufgehoben. Nachtclubs und Diskotheken sind im Gegensatz zu anderen Gastrobetrieben weiterhin geschlossen. Außerdem gilt eine Ausgangssperre zwischen 24 und 6 Uhr.
- Kosovo Österreichische Staatsbürger benötigen einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kann bei der Einreise kein PCR-Test vorgewiesen werden, muss eine 7-tägige Quarantäne angetreten werden. Der Nachweis einer vollständigen Impfung (letzte erforderliche Teilimpfung muss mind. 14 Tage zurückliegen) berechtigt zur Einreise ohne Quarantäne- bzw. Testpflicht. In der Öffentlichkeit bzw. in den geschlossenen Räumen besteht die Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes, wenn ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Die Gastronomiebetriebe dürfen bis 23 Uhr geöffnet sein.
- Nordmazedonien Einreise uneingeschränkt möglich. Bei der Einreise am Landweg ist allerdings die derzeit geltende Ausgangssperre von 00:00 Uhr und 04:00 Uhr zu beachten.
Delta-Sorge in Portugal: Weil vor allem die Delta-Variante in den vergangenen Tagen für Unruhe sorgte, waren betroffene Regionen großräumig abgeriegelt. Ausländische Touristen waren jedoch von der Sperre weitgehend ausgenommen.
7-Tage-Inzidenz: 212
Dolce Vita in Italien: In einem der beliebtesten Urlaubsländer der Österreicher sind alle Regionen derzeit "weiße Zonen". Das bedeutet, es gelten keine Ausgangsbeschränkungen, geöffnet ist fast alles. MNS in Innenräumen ist verpflichtend.
7-Tage-Inzidenz: 13
Impf-Desinteresse in Kroatien: Sowohl die Politiker als auch die Experten warnen vor der sinkenden Impfbereitschaft in der Bevölkerung. Das Ziel, bis zum 1. Juli 50 % Durchimpfungsrate erreicht zu haben, hat man deutlich verfehlt - bisher sind es lediglich 25 %.
7-Tage-Inzidenz: 21
Fehlende Impfungen in Bosnien-Herzegowina: Die Anschaffung von Impfstoffen hat sich zu einer Farce entwickelt. Das Land ist auf fremde Hilfe angewiesen. Die epidemiologische Lage
ist undurchschaubar, nachdem im europäischen Vergleich kaum getestet wird.
7-Tage-Inzidenz: 2
Anstieg in Serbien: Trotz ausreichender Vorräte an Impfstoff spricht Ministerpräsident Aleksandar Vučić wieder von steigenden Corona-Zahlen. Er habe Sorge, dass sich die epidemiologische Lage schon vor dem Herbst ernsthaft verschlechtern könnte.
7-Tage-Inzidenz: 13
Aufatmen in Spanien: Trotz wieder steigender Infektionszahlen in manchen Regionen kehrt die Normalität zurück. Seit Kurzem ist das Tragen von Masken im Freien nicht mehr verpflichtend, Gastronomie und Handel haben unter minimalen Auflagen geöffnet.
7-Tage-Inzidenz: 247
Steigende Tendenz in Griechenland: Die griechische Regierung hat sich massiv darum gekümmert, vor allem die Touristenregionen durchzuimpfen. Zuletzt stiegen die Neuinfektionen jedoch stetig. Sorgen bereitet auch hier die Delta-Variante, vor allem auf Kreta.
7-Tage-Inzidenz: 100
Riskant: Die Türkei war von der Pandemie besonders stark betroffen. Trotz gesunkener Fallzahlen gilt für das Land noch immer ein hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 4). Von nicht unbedingt notwendigen Reisen rät das Außenministerium ab.
7-Tage-Inzidenz: 58
Hotspot Zypern: Aktuell scheint die Mittelmeer-Insel in einer unrühmlichen Rangliste auf Rang drei auf - in jener mit den weltweit höchsten Sieben-Tages-Inzidenzen. Neben Zypern scheint aus Europa nur noch Großbritannien (Rang zehn) in den Top 10 auf.
7-Tage-Inzidenz: 676
- Portugal Bei Einreise ist ein verpflichtender Test maximal 72 Stunden (PCR-Test) beziehungsweise 48 Stunden (Antigen-Schnelltest) vor Boarding eines Fluges nach Portugal vorgeschrieben. Außerdem ist eine Voraus-Registrierung vor dem Abflug nötig. Für Madeira und die Azoren entfällt die Testpflicht bei Genesenen. Auch Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testungspflicht ausgenommen. Vorsicht ist bei der Rückreise über Deutschland geboten. Da Deutschland Portugal als Virusvariantengebiet eingestuft hat, empfiehlt das Außenministerium eine andere Reiseroute zu nehmen. Vor Ort gilt in (öffentlichen) geschlossenen Räumen und im Freien noch Maskenpflicht. Die Gastronomie (mit beschränkter Gruppengröße) darf bis 1 Uhr geöffnet haben. In Regionen mit erhöhter Inzidenz kann es zu nächtlichen Ausgangssperren kommen.
- Griechenland Erforderlich für Griechenland-Reisende sind entweder ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, ein maximal 48 Stunden alter Antigentest, ein Impfzertifikat (14 Tage nach der vollständigen Impfung) oder ein Genesenen-Nachweis. Auch auf Fähren müssen derzeit die Nachweise erbracht werden. Der österreichische gelbe Impfpass wird anerkannt. Bei der Ankunft kann ein Schnelltest durchgeführt werden, bei positivem Test wird eine 14-tägige Quarantäne verordnet. Verpflichtend ist die Registrierung für alle Einreisenden mindestens 24 Stunden vor der Einreise. Die Testpflicht entfällt für Kinder unter zwölf Jahren.
- Italien Einreise mittels 3G-Nachweis (auch für Kinder ab sechs Jahren) und einer Online-Registrierung. Ausnahmen gelten für Grenzgänger bei einem Aufenthalt unter 48 Stunden. Vor Ort sind aktuell alle Regionen als „weiße Zonen“ eingestuft, was bedeutet, dass lediglich in Innenräumen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist.
- Spanien Bei der Einreise über den Luftweg besteht keine Nachweispflicht mehr, das Registrieren über ein Online-Tool genügt. Der dadurch generierte QR-Code ist vorzuweisen. Kinder unter 12 Jahren sind von den Tests befreit. Auf den Kanaren wird die Kontaktverfolgungs-App „Radar COVID“ empfohlen. Im Land besteht eine Indoor-Maskenpflicht für Personen ab sechs Jahren. Nachtclubs haben geschlossen.
Einreise aus Ländern mit geringem epidemiologischen Risiko mit 3G-Nachweis nach Österreich:
Albanien, Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Bosnien-Herzegowina, Brunei, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Hongkong, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Jordanien, Kanada, Katar, Kosovo, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Macau, Malta, Moldau, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Südkorea, Taiwan, Thailand, Tschechische Republik, Ungarn, USA, der Vatikan, Vietnam und Zypern.
Bei diesen Ländern entfallen Registrierungspflicht und die Quarantäne. Personen müssen bei der Einreise nach wie vor einen Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr (3-G-Regel) mit sich führen. Liegt kein Nachweis vor, ist eine Registrierung vorzunehmen und unverzüglich, jedenfalls aber binnen 24 Stunden nach der Einreise, ein Test durchführen zu lassen.
Einreise aus Virusvariantengebieten nach Österreich:
Als Virusvariantengebiete gelten aktuell Großbritannien, Brasilien, Indien, Russland, Südafrika sowie Botsuana, Eswatini, Malawi, Mosambik, Namibia, Nepal, Sambia, Simbabwe und Uruguay. Die Einreise aus diesen Ländern ist grundsätzlich untersagt. Allerdings sind hier unter anderen Österreicher, EU- und EWR-Bürger ausgenommen. Sie müssen bei der Einreise aus den Risikoländern ein negatives Ergebnis eines Covid-Tests mitführen, eine Registrierung vornehmen und unverzüglich eine zehntägige Quarantäne antreten. Die Quarantäne können sie frühestens am fünften Tag mit einem negativen Test beenden. Eine Impfung ändert hier laut Gesundheitsministerium nichts. Die Quarantänepflicht entfällt bei Reisen für berufliche Zwecke und für Reisen im überwiegenden Interesse Österreichs insbesondere im Bereich Kultur und Sport, zum Beispiel für Betreuer und Trainer.
(Die Registrierung erfolgt mit dem sogenannten Pre-Travel-Clearance-Formular https://entry.ptc.gv.at/)
Einreise aus allen anderen Ländern nach Österreich:
Für alle anderen Staaten, die also laut Gesundheitsministerium weder Virusvariantengebiet noch Länder mit geringem epidemiologischen Risiko sind, ist weiterhin der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (negativer Test, Impfung, Genesungsnachweis) vorzulegen. Zudem besteht Registrierungs- und Quarantänepflicht. Ausnahmen gelten für regelmäßige Pendler, grenzüberschreitende Schul- und Studienbesuche, zu familiären Zwecken oder zum Besuch von Lebenspartnern. Auch für Personen, die vollimmunisiert sind (zwei Impfdosen bzw. eine Impfdosis bei Genesenen), entfällt 14 Tage nach der letzten dafür notwendigen Impfdosis die Registrierungs- und Quarantänepflicht. Ebenso gilt das für Minderjährige ab dem 12. Lebensjahr, wenn sie in Begleitung eines vollständig geimpften Erwachsenen einreisen.
Diesen Artikel können Sie auch in Bosnisch/Kroatisch/Serbisch lesen:
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