Urlaub in der Türkei: Was man alles beachten muss

Urlaub in der Türkei: Was man alles beachten muss
Die offizielle Reisewarnung ist aufgehoben. Es gilt aber weiterhin ein hohes Sicherheitsrisiko.

Wer derzeit in die Türkei einreisen und wieder nach Österreich zurückreisen will, muss einiges beachten. Denn auch wenn die offizielle Reisewarnung aufgehoben ist, gilt noch immer ein hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 4). Von nicht unbedingt notwendigen Reisen rät das Außenministerium ab.

Diese Stufe bedeutet, dass in dem Land ein hohes Sicherheitsrisiko vorherrscht.

Ursachen dafür können sein: Gewalttätige Auseinandersetzungen mit Todesopfern, hohes Risiko von Terroranschlägen, Pandemien, Naturkatastrophen (Vulkanausbruch, Erdbeben, Überschwemmungen) sowie Industrieunfälle mit daraus resultierenden Personen- und Sachschäden.

Bei der Ein- und Ausreise in die Türkei gilt es Folgendes zu beachten:

Einreise

  • Seit 15. März 2021 müssen Reisende frühestens 72 h vor der Einreise ein Formular unter www.register.health.gov.tr/ ausfüllen. Mit den ausgefüllten Daten wird automatisch ein persönlicher HES-Code erstellt (Erklärung weiter unten)
  • Bei Vorlage eines durch offizielle Stellen des Landes ausgestellten mind. 14 Tage alten Impfzertifikats (Impfung liegt mind. 14 Tage zurück) über eine vollständige Immunisierung (in der Regel je nach Impfstoff also 2 Impfdurchgänge) entfällt der PCR-Test. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage vor Einreise in die Türkei erfolgt sein.
  • Bei Vorlage eines max. 6 Monate alten Genesungsattests (Infektion innerhalb der letzten 6 Monate) entfällt der PCR-Test.
  • Sollte bei der Einreise kein Attest bezüglich einer Impfung oder einer Genesung vorgewiesen werden können, wird von den Einreisenden ein max. 72 Stunden altes Negativ-PCR-Testergebnis oder ein max. 48 Stunden altes Negativ-Antigen-Schnelltestergebnis verlangt.

Für das Buchen und den Check-in bei Inlandsflügen sowie bei Überlandbussen, Schiffen und Bahn in der Türkei wird ein sogenannter HES-Code (Hayat Eve Sigar) verlangt. Abhängig von der Risikostufe der jeweiligen Provinz kann der HES-Code auch von verschiedenen Dienstleistern (z.B. Friseure, Gastronomie, Personentransport) verlangt werden. Ausländische Staatsangehörige erhalten den HES-Code durch das Ausfüllen des Einreiseformulars.

Ausreise:

Ab dem 01.07.2021 wird bei der Einreise aus der Türkei zwischen vollimmunisierten Personen und getesteten bzw. genesenen Personen unterschieden:

  • Bei Geimpften gelten Nachweise über eine mind. 14 Tage zurückliegende Impfung mit der letzten für eine Vollimmunisierung notwendigen Impfdosis. Für diese ist die Einreise ohne Quarantäne möglich.
  • Personen, die nicht geimpft sind, müssen vorab eine elektronische Registrierung durchführen und entweder ein negatives Ergebnis eines PCR- bzw. Antigen-Tests vorlegen oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene COVID-19-Infektion haben. Zusätzlich ist unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten, die mittels eines negativen Testergebnisses frühestens am fünften Tag nach der Einreise vorzeitig beendet werden kann. 

An allen Grenzübergängen können stichprobenartig PCR-Tests durchgeführt werden. Nach der Probeentnahme kann die Reise fortgesetzt werden. Bei positivem Ergebnis gelten weitere Maßnahmen gemäß COVID-19-Regelungen des Gesundheitsministeriums: 14-tägige Quarantäne unter einer vom Einreisenden anzugebenden Adresse; am Ende des 10. Tages PCR-Test, der bei negativem Ergebnis die Quarantäne beendet. Sollte die Deltavariante festgestellt werden, kann die Quarantäne erst am Ende des 14. Tages mit einem negativen PCR-Test beendet werden.

Für österreichische StaatsbürgerInnen, die sich in der Türkei aufhalten, gelten die von der türkischen Regierung verordneten Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19. Es besteht Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung.

Maßnahmen in der Türkei:

  • sämtliche Ausgangsbeschränkungen sind aufgehoben
  • keine Beschränkungen bei Reisen zwischen Provinzen
  • keine Beschränkungen bei den Öffnungszeiten und der Anzahl der Gäste am selben Tisch in Lokalen
  • Veranstaltungen (Feierlichkeiten, Animationen, etc.) sind unter Einhaltung der allgemeinen Pandemieregeln erlaubt

Aber:

  • Abstandsregelung zwischen den Tischen besteht weiterhin
  • Shisha-Cafés bleiben weiterhin geschlossen
  • Musik (inkl. Live-Musik) bis max. 00:00 Uhr

Vor Reisen in Gebiete, die sich weniger als 10 km von der syrischen oder der irakischen Grenze entfernt befinden, wird besonders aufgrund bewaffneter Auseinandersetzungen in diesen Nachbarstaaten und möglicher Auswirkungen auf türkischem Gebiet ausdrücklich gewarnt.

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