Pink Tax auf Produkte "für Frauen": Warum Rosa kostet

Pink Tax auf Produkte "für Frauen": Warum Rosa kostet
Unisex ist out. Produkte "für Frauen" sind teurer. Und trotz Verbot zahlen Frauen auch beim Friseur drauf.

Offenbar muss es sehr aufwändig sein, einen Einwegrasier in rosa einzufärben. Auch der Aufdruck des Hinweises "für Damen" muss kostspielig sein.

Anders ist nicht zu erklären, dass Kosmetikprodukte, die "speziell für Frauen" gemacht werden, mehr kosten als die Unisex-Variante. Ein Rundgang im Drogeriemarkt zeigt: Ob Hautcreme, Shampoo oder Rasierer: Kaum steht "Frau" (meist heißt es dann "Ladies" oder "girls") drauf, wird's teuer. Kann das nur an der rosa Farbe liegen? Die Idee des Marketings nach demografischen Gruppen entstand in den 1990er-Jahren.

Heute scheint die rosa-blaue-Verkaufsmasche in vielen Bereichen den Markt zu dominieren. "Schon Kinder werden heutzutage auf geschlechterspezifische Stereotype vorbereitet", sagt Karin Schönpflug, Ökonomin am IHS (Institut für Höhere Studien). "In Zeiten sozialer Unsicherheit funktioniert das besonders gut. Mit Rollenklischees suggeriert man die Idee der heilen Familie in einer heilen Welt."

Teure Körperpflege

Schon Klischees aus dem Kinderzimmer– siehe rosa Überraschungseier– bereiten auf die Erwachsenenwelt vor, die "mit angeblich frauenspezifischen Produkten jener Hälfte der Bevölkerung, die weniger verdient, auch noch mehr Geld abverlangt", betont die Ökonomin: Erst im Jänner hat die Verbraucherzentrale Hamburg Preisunterschiede in Drogerien, bei Friseuren und Putzereien gesucht und gefunden.

Erhebungen aus Österreich gibt es dazu noch keine. Auch Beschwerden hat es bisher keine gegeben, sagen österreichische Konsumentenschützer. Zumal es oft schwierig sei, zu beweisen, dass die Preisdifferenz nicht inhaltlich gerechtfertigt ist. Außerdem, heißt es bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft, seien Frauen ja nicht gezwungen, zu "Rosa" zu greifen.

Sehr wohl allerdings zu Monatshygieneprodukten wie Tampons oder Binden, die als Gegenstände des wirtschaftlichen Verkehrs in allen Mitgliedstaaten der EU der Umsatzsteuer unterliegen. In Österreich sind das 20 Prozent. In Frankreich wurde die Steuer auf Monatshygiene schon 2015 von 20 auf 5,5 Prozent reduziert.

Weiter kann sie derzeit innerhalb der EU nicht herabgesetzt werden, da Hygieneartikel laut Gesetz mit fünf Prozent besteuert werden müssen. Australien hat die Tampon-Tax mit Anfang des Jahres komplett aufgehoben – ebenso wie Indien, wo satte zwölf Prozent Steuer auf Monatshygieneartikel verlangt wurden.

Dreijährige zahlen drauf

Und was ist mit Dienstleitungen? Bis vor zehn Jahren gab es in Österreich flächendeckend geschlechtsspezifische Preise für Friseurdienstleistungen mit großen Preisunterschieden zwischen Frauen und Männern. Der klassische Herrenhaarschnitt war Jahrzehnte an den staatlich preisregulierten Brotpreis gebunden und aus dieser Tradition besonders günstig.

Im Jahr 2008 hat Österreich die EU-Richtlinie umgesetzt, nach der geschlechtsspezifische Diskriminierungen beim Zugang zu Dienstleistungen verboten wurden. Das heißt noch lange nicht, dass die Ungleichbehandlung verschwunden ist.

So zahlen etwa bei einem burgenländischen Friseur schon drei-bis fünfjährige "Girls" vier Euro mehr als die "Boys" im selben Alter. Bei den 13- bis 17-Jährigen müssen die Mädchen sogar um 18 Euro mehr bezahlen. Bei den Herren kostet der "Modehaarschnitt" 18 Euro, Damen müssen für Waschen, Schneiden Föhnen mit kurzem Haar 40,50 Euro hinlegen.

Beschwerden gibt es diesbezüglich jede Menge. Allerdings nicht so viele wie von Männern: Wenn Frauen gratis in Disco kommen, während Männer Eintritt zahlen, dann laufen die Telefone der Gleichbehandlungsanwaltschaft heiß.

Die Verpflichtung zur Gleichgehandlung

Pink Tax: Als "rosa Steuer" bezeichnet man den Mehrpreis, der bei speziell für Frauen angebotenen Produkten und Dienstleistungen gegenüber Gleichartigem für Männer verlangt wird.

Gleichbehandlungsgesetz: Seit 2008 darf gemäß Gleichbehandlungsgesetz niemand u. a. aufgrund seines oder ihres Geschlechts beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen diskriminiert werden, das heißt, in einer vergleichbaren Situation benachteiligend behandelt werden. Infos:  www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at

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