Meilenstein und Wermutstropfen: Filmförderung im Nationalrat beschlossen
2017 war es schon fast so weit, dass die österreichische Filmförderung einen zeitgemäßen Rahmen bekommt. Mit ein paar Umwegen und eine Pandemie später wurde nun am Donnerstag das neue Filmanreizmodell im Nationalrat beschlossen. Es tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.
Die grüne Kultursprecherin Eva Blimlinger sprach von einem „Meilenstein für die gesamte Filmbranche“ und von der „wichtigsten Reform seit 1980“, als die Filmförderung, schon damals verspätet, eingeführt wurde. Mit bis zu 5 Millionen Euro pro Film (und 7,5 Mio. pro Serie) würde der Filmstandort nun entscheidend attraktiviert. „Ein echter Gamechanger, der Österreichs Filmwirtschaft weit vorne positionieren wird“, sagte Blimlinger.
Die SPÖ stimmte in der Debatte grundsätzlich zu, Gabriele Heinisch-Hosek nannte aber einige Wermutstropfen: So betreffe die im Filmpaket inkludierte Kinoverleihförderung nur österreichische Filme, man hätte sich eine Erweiterung auf europäische Filme gewünscht. Was auch die Grünen begrüßt hätten, um Kinos, die auf europäischen Film setzen, besonders zu fördern. Der SPÖ-Abänderungsantrag wurde aber abgelehnt.
Es fehle ein Plan für eine Ausbildungsoffensive, monierte Klubkollegin Katharina Kucharowits. Bei der zu erwartenden höheren Nachfrage aus dem Ausland wird in der Branche erwartet, dass der Bedarf an Fachkräften steigt.
Nur 80 Prozent
Heinisch-Hosek fragte auch, inwieweit das Förderziel beeinträchtigt sei, weil die neuen Förderschienen FISA+ und ÖFI+ nur 80 Prozent – und nicht 100 – der in Österreich getätigten Herstellungskosten anerkennen. Das beruht auf einer Auslegung des EU-Beihilfenrechts, wonach sonst zwanzig Prozent der geförderten Kosten in anderen EU-Staaten ausgegeben werden müssten.
Effektiv werden so also bei rein österreichischen Produktionen nur 28 statt 35 Prozent bezuschusst. „Das ist weniger, als es in Bratislava usw. gibt. Österreich ist damit schon vom Start weg nicht so konkurrenzfähig im Vergleich zu unseren Nachbarn, wie wir sein könnten“, sagt Superfilm-Chef John Lueftner, Co-Präsident des Produzentenverbandes AAFP. Ohne Zweifel sei es aber besser, als das, was bisher war.
Als eine Folge befürchtet man, dass sich heimische TV-Produktionen wie bisher an den nationalen Fernsehfonds Austria wenden, um 100 Prozent geltend machen zu können. Dessen Mittel sind aber weiterhin gedeckelt, was zu einem „First come, first serve“-Prinzip führen könnte. Genau das sollte das neue Anreizmodell ohne starre Gesamtdeckelung beenden.
Filmförderung neu
Herzstück der Reform ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von 30 Prozent der in Österreich anerkannten Herstellungskosten (80 Prozent), der um weitere 5 Prozentpunkte steigt, wenn ökologische Kriterien erfüllt werden.
Auch Frauenförderung wird belohnt. Pro Film liegt der Maximalzuschuss bei 5 Mio. Euro, pro Serie bei 7,5 Mio. Euro
Drei Säulen
Für TV, Streaming und internationale Serviceproduktionen gibt es unter dem Titel FISA+ Zuschüsse, die übers AWS beim Wirtschaftsministerium abgewickelt werden. Beim Fernsehfonds Austria, der weiterhin besteht und selektiv fördert, wird ein Exzellenzbonus eingerichtet. Heimische Kinofilme wenden sich künftig nur mehr ans Österreichische Filminstitut, bei dem unter dem Titel ÖFI+ die Förderungen zentral abgewickelt werden
Geregelt werden wird das in den Förderrichtlinien der Filmstandort Austria (FISA) und des Österreichischen Filminstituts (ÖFI). WKÖ-Fachverbandssprecher Alexander Dumreicher-Ivanceanu (Grüne Wirtschaft) ist „zuversichtlich, dass dieses Problem noch gelöst werden kann“. Es „muss einen entsprechenden Spielraum geben“, meint Lueftner.
Höchste Zeit für Richtlinien
Das Wirtschaftsministerium muss, nachdem letzte Empfehlungen des FISA-Beirats ausgesprochen wurden, noch heuer die Richtlinien erlassen. Beim ÖFI tagt wiederum heute der Aufsichtsrat, um die neuen Förderrichtlinien für die Schiene ÖFI+ abzusegnen. Alle Oppositionsparteien kritisierten, dass die Richtlinien nicht vor der Beschlussfassung vorlagen.
Die Neos hätten ein gemischtes Modell, das auch aus steuerlichen Anreizen besteht, bevorzugt. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), der in der Debatte die erkrankte Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer vertrat, gestand dies zu. Er sprach aber auch von Signalen aus Deutschland, dass man dort mit Interesse nach Österreich blicke. Das Gesetz sei jedenfalls ein „fast historischer Schritt“.
FPÖ und SPÖ erwähnten noch die Rechnungshof-Kritik am Gesetz, dass die 19 Anlaufstellen im Land nicht reduziert worden seien. Die Blauen finden das neue Filmfördermodell „grundsätzlich gut“, stoßen sich aber an der Förderberechtigung für Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in Österreich. Die anderen Parteien segneten die Reform schließlich ab.
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