Neue Filmförderung mit Verspätung auf Schiene gebracht

PK "ANREIZMODELLEN FÜR FILM- UND FERNSEHPRODUKTIONEN": RAAB / BRUNNER / MAYER / KOCHER
Gesetz zum neuen Anreizmodell ging nun in Begutachtung, Start 2023 soll halten.

Die erste Septemberwoche war angepeilt, nun geht der Neuerlass des Filmstandortgesetzes, sowie die Novellen des Filmförderungsgesetzes und des KommAustria-Gesetzes mit mehr als einmonatiger Verspätung in die Begutachtungsphase. Diese wurde aufgrund des notwendigen Fristenlaufs von sechs auf drei Wochen verkürzt, damit das Gesetz rechtzeitig im Parlament beschlossen werden kann.

Das neue Anreizmodell, das bis zu 35 Prozent nicht rückzahlbare Zuschüsse für Kino, TV- und Streamingproduktionen bietet (maximal 5 Mio. Euro pro Projekt), soll ja zu Jahresbeginn in Kraft treten. An diesem Zeitplan wird festgehalten.

Weiterhin kein Deckel

Im Kulturministerium erklärt man die Verzögerung damit, dass weitere drei Ministerien (Wirtschaft, Finanz, Medien) eingebunden waren. Das jährliche Gesamtvolumen bleibt, wie angekündigt, ungedeckelt. Da dieses voraussichtlich zunächst unter 50 Mio. Euro liegen würde, sei eine Notifizierung vonseiten der EU-Kommission vorerst nicht notwendig, heißt es in den Unterlagen. 

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