Neue Filmförderung: Keine Millionen ganz ohne Deckel

Vier Ministerien am Werk: Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer mit ihren Regierungskollegen
Bisher ist Österreichs Filmförderung in der EU hinterhergehinkt. Ab 2023 will die Bundesregierung auf ein Anreizmodell umstellen, das international für Aufsehen sorgt, weil es im Gesamtvolumen keinen Deckel mehr hat.
Kommenden Mittwoch soll der überarbeitete Gesetzesentwurf den Ministerrat passieren und anschließend ins Parlament kommen. In der Begutachtungsphase kamen Zweifel auf, ob das Versprechen, das „first come, first served“-Prinzip abzuschaffen, tatsächlich hält. Auch eine „Machtübernahme“ im Bereich Kinofilm wird befürchtet (siehe Kasten unten).
Die Produzentenverbände aafp und Film Austria schrieben in ihrer ans Kulturministerium (BMKÖS) übermittelten Stellungnahme: „Die nunmehr in Aussicht genommene Deckelung widerspricht nicht nur der im Vorfeld ... abgegebenen Bereitschaft, die neue Förderung ungedeckelt zu realisieren, durch die vorliegende Limitierung wird absehbar auch die Zielerreichung ... untergraben.“ Die Produzenten beziehen sich dabei auf eine Passage im neu zu erlassenden Filmstandortgesetz. Es regelt die neue Förderschiene „FISA+“ für TV- Streaming- und internationale Serviceproduktionen. Demnach werde die Förderentscheidung vom Austria Wirtschaftsservice (AWS) „im Rahmen des jeweils gültigen Bundesfinanzrahmengesetzes auf Basis einer Liquiditätsplanung“ getroffen. „Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt bedarfsgerecht ... nach Maßgabe der zur Verfügung gestellten operativen Mittel“.
Ministerium kalmiert
Im BMKÖS beruhigt man auf KURIER-Anfrage: „Der Standortanreiz soll ohne finanzielle Deckelung der Gesamtmittel funktionieren, deshalb stehen in den Gesetzen auch keine Obergrenzen.
Im Budget gibt es allerdings keine Möglichkeiten, eine „Nicht-Deckelung“ in Zahlen zu gießen, deshalb müssen bestimmte Beträge vorgesehen werden. Diese können aber mit den üblichen haushaltsrechtlichen Möglichkeiten unterjährig überschritten werden, falls notwendig.“
Ein solches „Commitment“ (laut BMKÖS) allein erscheint den beiden Produzentenverbänden allerdings zu wenig. Sie schlagen vor, diese Vorgangsweise im Gesetz bindend festzuhalten. Zudem hält man die Schätzungen des Gesamtaufkommens für zu gering. Für 2023 sind rund 37 Mio. Euro veranschlagt, in den Jahren darauf rund 47, 57 und 62 Mio.
Dem Vernehmen nach war das Thema Deckelung ein Knackpunkt bei den Verhandlungen mit dem Finanzministerium, weshalb der Gesetzesentwurf auch verspätet fertig wurde. Kritik an der dadurch von sechs auf drei Wochen verkürzten Begutachtungsfrist übten etwa Verfassungsdienst und Justizministerium. Letzteres hält die kurze Frist „im Hinblick auf Umfang und Komplexität des Entwurfes“ für „jedenfalls unzureichend“. Es sind auch das Filmförderungsgesetz und das KommAustria-Gesetz zu novellieren.
Zu viele Förderstellen
In den insgesamt 16 Stellungnahmen gibt es weitere Kritikpunkte. Der Rechnungshof moniert, dass die Zahl der Förderstellen, die er mit 19 angibt, nicht reduziert werde. Bereits 2011 hatte der Rechnungshof darauf gedrängt, auf eine Einrichtung pro Gebietskörperschaft zu reduzieren. Allein auf Bundesebene sind weiterhin AWS (Wirtschaftsministerium), Österreichisches Filminstitut (BMKÖS) und die RTR–GmbH (Medienministerium) mit der Abwicklung betraut, dazu kommen viele Landesförderstellen, die allerdings auch zusätzliche Geldquellen bedeuten. Bei der Präsentation Anfang Juli sprach Kunststaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) jedenfalls vom Ziel, „One-Stop-Shops“ zu schaffen.
Der ORF sorgt sich wiederum um die Versorgung des österreichischen Publikums. Eine steigende internationale Nachfrage könnte die Produktionskapazitäten im Inland unter Druck bringen. Daher regt der Küniglberg an, „insbesondere Förderwerbende für internationale Produktionen zur Investition in Ausbildungsmaßnahmen zu verpflichten.“ Das BMKÖS hatte bereits im KURIER angekündigt, über eine solche Streamingabgabe noch im Herbst Gespräche zu führen.
Grundsätzlich begrüßen alle Stellungnahmen aus der Branche das neue Modell, das 30 bzw. 35 Prozent (inklusive Öko-Bonus) an Zuschüssen pro Film- oder Serienprojekt vorsieht.
Das Kulturministerium will seinen Einfluss im Filminstitut ausbauen.
Der Gesetzesentwurf zur neuen Filmförderung sieht eine Änderung in der Besetzung des Aufsichtsrates fürs Österreichische Filminstitut (ÖFI) vor. Das BMKÖS will künftig zwei Vertreter entsenden, statt bisher einen. Daraus ergibt sich eine Machtverschiebung bei den sechs Ministeriumssitzen. Zusammen mit dem Vorsitz kann jederzeit ein 3:3 hergestellt werden. In so einem Fall entscheidet die Stimme des Vorsitzenden (ebenfalls vom BMKÖS entsandt).
Der Dachverband Filmschaffende regt an, dass bei Gleichstand eine Mehrheit aus allen weiteren Aufsichtsratsmitgliedern (Gewerkschaft, Experten etc.) entscheidet, auch als „Signal der Entpolitisierung“. Die Produzentenverbände aafp und Film Austria sprechen in ihrer Stellungnahme überhaupt von einer „Machtübernahme“, weil das BMKÖS bei Beschwerdefällen auch die zuständige Aufsichtsbehörde ist.
Das BMKÖS verweist auf Anfrage darauf, dass es das ÖFI zu 100 Prozent finanziert, „vor diesem Hintergrund ist die Übernahme einer größeren Verantwortung in diesem Gremium angezeigt“.
Das ÖFI wird unter der Marke „ÖFI+“ weiterhin die Förderung für heimische Kinofilme abwickeln, der Aufsichtsrat entscheidet über die Richtlinien dafür.
Herzstück ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von 30 Prozent pro in Österreich realisiertem Projekt, der um weitere 5 Prozentpunkte steigen kann, wenn ökologische Kriterien erfüllt werden. Pro Film liegt der Maximalzuschuss bei 5 Mio. Euro, pro Serie bei 7,5 Mio. Euro.
Konkret setzt man künftig auf drei Säulen. Für internationale Serviceproduktionen gibt es unter dem Titel FISA+ Zuschüsse, die über das Austria Wirtschaftsservice abgewickelt werden. Hierum können Unternehmen mit Sitz in Österreich ansuchen, die an dem entsprechenden Projekt beteiligt sind. Auch für heimische Fernseh- und Streamingvorhaben, die nicht im Auftrag von Sendern oder Videoabrufdiensten erstellt werden, ist das System FISA+ ab einem gewissen Volumen zuständig.
Beim Fernsehfonds Austria wird ein Exzellenzbonus eingerichtet, der Anreize setzen soll, die sich in der Erhaltung und Weiterentwicklung österreichischer Fernsehfilm- und Serienproduktionen niederschlagen. Hierfür wird das KommAustria-Gesetz novelliert
Und schließlich wenden sich heimische Kinofilme künftig ausschließlich an das Österreichische Filminstitut, bei dem unter dem Titel ÖFI+ die Förderungen zentral abgewickelt werden. Der bisher notwendige Zusatzweg zum Filmstandort Austria entfällt.
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