Viele Stimmen für Israel: Song-Contest-Voting wird "im Juni überprüft"

Offener Brief vom Chef der European Broadcasting Union EBU, Martin Green: JJs Sieg soll nicht durch Nebentöne überlagert werden.
Zweites Halbfinale des Eurovision Song Contest 2025 in Basel.

Dass Israel beim Publikumsvoting des Song Contests so viele Stimmen bekommen hat, hat die oftmals giftige Diskussion um die Teilnahme des Landes angefeuert. Die European Broadcasting Union EBU hat "den Gesprächen unter den Mitgliedern, unseren Fans und in den Medien nach dem diesjährigen Eurovision Song Contest aufmerksam zugehört und sich intensiv daran beteiligt" - und verweist darauf, dass das Voting-System - wie jedes Jahr - im Juni überprüft wird. Zugleich schreibt EBU-Chef Martin Green in einem offenen Brief an die ESC-Community: "Das Wahlsystem des ESC ist auf höchste Sicherheit ausgelegt." Speziell entwickelte Überwachungssysteme sollen demnach Betrug verhindern.

Green würdigte den österreichischen Gewinner JJ: "Sein Auftritt und sein Lied haben den Wettbewerb zu Recht, eindeutig und gültig gewonnen, und wir möchten sicherstellen, dass keine Nebentöne diese epische Leistung überschatten." Ob er damit auf JJs eigene Aussagen zu Israel anspricht, ist nicht ganz klar.

"Über 60 Personen in Köln sowie weitere in Wien und Amsterdam überwachen den Abstimmungsprozess in jedem Land und stehen in direktem Kontakt mit Telekommunikations- und Rundfunkpartnern weltweit", so Green. Alle Ergebnisse "werden nach dem Acht-Augen-Prinzip von den erfahrenen Führungskräften von Once verifiziert", so Green über das Unternehmen, das das Voting abwickelt. Zusätzlich überwachen die unabhängige Compliance-Beauftragten EY die Ergebnisse. Jede Entscheidung im Zusammenhang mit den Ergebnissen wird dokumentiert und bewertet.

Dass bestimmte Communitys und Diasporas besonders für die Abstimmung motivierbar sei, sei keine Alleinstellung des Song Contests: "Der ESC ist hierfür ebenso offen wie andere Gesangs- und Musikwettbewerbe oder Reality-TV-Formate." Ein zentraler Punkt hierbei sei die Promotion der Acts durch ihre Delegationen. Obwohl solche Promotionen nach den Regeln zulässig seien, möchte die EBU sicherstellen, dass diese Promotionen die natürliche Mobilisierung von Gemeinschaften und Diasporas nicht überproportional beeinflusst. Zuletzt war viel Kritik daran laut geworden, dass für den israelischen Beitrag außergewöhnlich stark geworben worden ist.

Ebenso soll die Anzahl der zulässigen Stimmen pro Person – derzeit 20 pro Zahlungsmethode - geprüft werden, obwohl derzeit keine Hinweise darauf vorliegen, dass dies das Endergebnis unverhältnismäßig beeinflusse.

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