"Affäre Matt" steht vor Entscheidungen

Spätestens nächste Woche entscheidet die Staatsanwaltschaft ob sie Ex-Kunsthallen-Direktor Gerald Matt anklagen wird.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelte intensiv, dann lag ihr „Vorhabensbericht“ über Monate im Justizministerium. Nun ist die Begutachtung abgeschlossen, wie eine Sprecherin des Ministeriums dem KURIER bestätigte: Spätestens kommende Woche wird die Staatsanwaltschaft bekannt geben, ob der Ex-Direktor der Kunsthalle Wien, Gerald Matt, wegen Untreue und „versuchter unerlaubter Intervention“ angeklagt wird. Am 13.12. wird dazu noch der lang erwartete Bericht des Kontrollamts zur Kunsthalle veröffentlicht. Matt war wegen der Nutzung von Ressourcen der Kunsthalle für private Zwecke und wegen des angeblichen Versuchs, gegen Sponsorgelder Staatsbürgerschaften zu erwirken, in die Kritik geraten. Im März 2012 trat er zurück.

Drittellösung

Matts Abgangslösung sah vor, dass ihm ein Drittel jenes Gehalts, das sein bis Ende 2014 laufender Vertrag gebracht hätte, ausbezahlt wird. Wenn dem Ex-Direktor nichts Strafrechtlich relevantes nachzuweisen ist, steht ihm ein weiteres Drittel zu. Sollte er verurteilt werden, fällt diese Zahlung aus, und Matt müsste Ersatz für entstandene Schäden leisten.

Die Zahlungen und die Kosten der „Neugründung“ der Kunsthalle lasten heute auf der Institution. Der Kulturausschuss der Stadt Wien beschloss vergangene Woche daher eine Zusatz-Subvention von 300.000 Euro.
 

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