Wiener Gastro-Gutschein: Ein Gratis-Abendmahl mit vielen Regeln

Wiener Gastro-Gutschein: Ein Gratis-Abendmahl mit vielen Regeln
Ab Dienstag landen die Essensbons im Postkasten. Der KURIER beantwortet die sechs wichtigsten Fragen dazu.

Die (politisch umstrittenen) Gastro-Gutscheine sind auf Schiene: Am Donnerstag präsentierten Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke und Bürgermeister Michael Ludwig (beide SPÖ) die letzten ausständigen Details.

Eines vorweg: die Essensbons sind hellrot. Der KURIER erklärt, was beim Einlösen zu beachten ist.

1. Wann werden die Gutscheine verschickt?

Rund 950.000 Exemplare wurden am Donnerstag zur Post gebracht. Ab Dienstag landen sie in den Postkästen der Wienerinnen und Wiener. Single-Haushalte bekommen einen Gutschein im Wert von 25 Euro, Mehrfamilien-Haushalte im Wert von 50 Euro.

2. Wo kann man die Gutscheine einlösen?

In mindestens 1.100 Wiener Kaffeehäusern, Restaurants, Wirtshäusern und Bars. So viele haben sich bereits für die Aktion angemeldet. Laut Stadt Wien werden es aber noch mehr. Zu finden sind die teilnehmenden Lokale hier.

Die Suche ist aber etwas kompliziert: Möglich sind eine Adresssuche und eine Suche nach dem Namen des Lokals. Dabei sollte man sich aber tunlichst nicht vertippen.

Mit dabei sind zum Beispiel das Café Jelinek in Mariahilf, das Gasthaus Schilling in Neubau oder die Loosbar in der Innenstadt. Einen Averna Sour kann man in Letzterer mit den Bons allerdings nicht finanzieren.

3. Was darf man denn sonst kaufen?

Die Gutscheine gelten nur für antialkoholische Getränke und für Speisen. Der Grund: Die SPÖ will sich im Wahlkampf nicht dem Vorwurf aussetzen, Alkoholismus zu fördern, heißt es hinter vorgehaltener Hand.

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Alkohol muss separat und aus eigener Tasche bezahlt werden.

4. Wie viele Gutscheine darf man einlösen?

Pro Rechnung (nicht pro Person) darf ein Bon verwendet werden. Einzulösen ist der Gutschein bei einem Lokalbesuch, er kann nicht auf mehrere Konsumationen aufgeteilt werden. Ein etwaiger Restbetrag verfällt.

Wer mit dem Gutschein bezahlen will, sollte das dem Kellner vorher übrigens sagen. Und: Trinkgeld darf beim Einlösen des Bons nicht dazugerechnet werden.

5. Sind die Gutscheine fälschungssicher?

Ja. Auf dem Papier sind bestimmte Sicherheitsmerkmale aufgedruckt, die Fälschungen verunmöglichen sollen. Eines davon: eine Seriennummer.

6. Was ist, wenn man keinen Gutschein will?

Dann bekommt man ihn trotzdem – und hat zwei Optionen. Erstens: Man schenkt ihn Freunden oder Verwandten. Zweitens: Man überlässt ihn der Caritas. Die Hilfsorganisation gibt die Bons an obdachlose oder armutsbetroffene Familien. Der Gutschein ist nicht personalisiert.

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