Alles Wichtige zur Wien-Wahl: 12 Fragen, 12 Antworten

Symbolbild  für die Wien-Wahl 2025: Ein weißes Schild mit Aufschrift "Wahllokal"
Wie funktioniert die Stimmabgabe, welche Parteien kandidieren und was muss in der Wahlkabine beachtet werden? Alle Antworten hier.

Am Sonntag, dem 27. April finden die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen statt, bei denen zum einen die Mitglieder des Wiener Gemeinderats und zum anderen die Vertreterinnen und Vertreter der 23 Bezirksvertretungen gewählt werden. Bürger und Bürgerinnen können die Zukunft ihres Wohnbezirks sowie die Stadtpolitik durch ihre Stimme entscheidend mitgestalten. 

Nachfolgende Fragen und Antworten geben einen umfassenden Überblick zum bevorstehenden Urnengang.

Sonderfall Wien-Wahlen: Was wird gewählt?

Bei der bevorstehenden Wien-Wahl werden sowohl der Wiener Gemeinderat als auch die 23 Bezirksvertretungen am selben Tag gewählt. Da Wien nicht nur die Bundeshauptstadt, sondern auch ein eigenständiges Bundesland ist, nehmen seine Institutionen sowohl legislative als auch administrative Aufgaben auf Landesebene wahr. Der Gemeinderat ist zugleich auch Landtag, der Stadtsenat übt auch die Funktionen der Landesregierung aus und der Bürgermeister ist zugleich auch Landeshauptmann.

Der Wiener Gemeinderat setzt sich aus 100 Personen zusammen und ist fünf Jahre im Amt. Er wählt seinerseits den Bürgermeister und die Stadträte. Die Bezirksvertretungen, die ebenfalls für eine Periode von fünf Jahren gewählt werden, setzen sich aus den Bezirksräten zusammen, deren Anzahl von der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner der Bezirke abhängt und zwischen 40 und 60 variiert. Jeder der 23 Gemeindebezirke hat demnach sein eigenes "Bezirksparlament".

Welche Parteien kandidieren?

Die zur Wahl stehenden Listen unterscheiden sich je nach Wahlkreis, da nicht alle Parteien überall antreten. In ganz Wien kandidieren in allen 17 Wahlkreisen diese sieben Parteien mit folgenden Spitzenkandidaten:

Zudem treten folgende Listen in bestimmten Wahlkreisen an: ​

  • Soziales Österreich der Zukunft (SÖZ): Kandidiert in allen Wahlkreisen, ausgenommen Innen-West (7., 8. und 9. Bezirk), Hietzing und Döbling.
  • PRO23 für ein lebenswertes und zukunftsfittes Liesing (PRO): Kandidiert nur im Wahlkreis Liesing.
  • Plattform Obdachlos – Armut – Arbeitslos – Teuerung (HERZ): Kandidiert nur im Wahlkreis Favoriten.

Wer darf wählen?

Bei dem Kreis der Wahlberechtigten muss zwischen den beiden Wahlen unterschieden werden. 

Den Gemeinderat und die Bezirksvertretung dürfen alle Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und Hauptwohnsitz in Wien (Stichtag 28. Jänner 2025) wählen, die ein Mindestalter von 16 Jahren haben (bis zum 27. April 2009 oder früher geboren). Da der Wiener Gemeinderat gleichzeitig der Landtag ist, darf er laut österreichischer Bundesverfassung nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft gewählt werden. Zudem darf man nicht aufgrund einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. 

Bei der Bezirksvertretung hingegen sind auch nicht-österreichische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger wahlberechtigt. Auch hier gilt: Die Personen müssen mindestens 16 Jahre alt sein (bis zum 27. April 2009 oder früher geboren), ihren Hauptwohnsitz in Wien haben sowie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. 

Darf man wählen, wenn man einen Zweitwohnsitz in Wien hat?

Nein, bei der Wien-Wahl ist das Wahlrecht an den Hauptwohnsitz in Wien gebunden. Personen mit einem Zweitwohnsitz in Wien sind daher nicht wahlberechtigt.

Wie funktioniert die Stimmabgabe?

Am Wahltag (27. April 2025) haben die Wahllokale von 7 bis 17 Uhr geöffnet. Man erhält einen oder zwei Wahlzettel (je nach Wahlberechtigung), auf denen die einzelnen Parteien aufgelistet sind. Damit geht man in die Wahlkabine. Zum einen wählt man auf dem amtlichen Stimmzettel eine Partei, zum anderen kann man an einzelne kandidierende Personen Vorzugsstimmen vergeben (die Vorzugsstimmen müssen derselben Partei angehören, für die man gewählt hat). 

Bei der Gemeinderatswahl können insgesamt 3 Vorzugsstimmen vergeben werden: Eine Vorzugsstimme für eine kandidierende Person, die in Ihrem Wahlkreis/Bezirk kandidiert, und zwei Vorzugsstimmen für den wienweit geltenden Stadtwahlvorschlag.

Bei der Bezirksvertretungswahl hingegen kann man eine Vorzugsstimme für den Bezirkswahlvorschlag vergeben. Den Wahlzettel steckt man nach dem Ankreuzen in das unbeschriftete Kuvert, das einem mit dem Wahlzettel ausgehändigt wird, und wirft dieses in eine Wahlurne.

Was passiert, wenn man eine Vorzugsstimme gewählt hat, die sich aber nicht mit der gewählten Partei deckt?

In diesem Fall ist die Vorzugsstimme nicht gültig. Die Vorzugsstimmen für die bevorzugten kandidierenden Personen sind ausschließlich gültig, sofern sie derselben Partei angehören, die man gewählt hat. 

Was tun bei Urlaub oder Abwesenheit?

Personen, die am Wahltag arbeiten müssen oder das Lokal aus einem anderen Grund nicht aufsuchen können, haben die Möglichkeit, ihre Stimme mittels Wahlkarte abzugeben. Diese kann entweder in einem beliebigen Wiener Wahlkarten-Wahllokal abgegeben werden oder per Briefwahl im In- und Ausland versendet werden. 

Wer die Wahlkarte ab dem 31. März persönlich im zuständigen Wahlreferat beantragt, der kann auf Wunsch auch gleich vor Ort per Briefwahl seine Stimme abgeben. Hierfür stehen abgeschirmte Bereiche zur Verfügung.

Wie kann ich eine Wahlkarte beantragen?

Die Wahlkarte kann online unter wien.gv.at/wahlen, persönlich im zuständigen Wahlreferat oder auch mittels schriftlichen Antrags angefordert werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. 

Die Wahlkarte wird anschließend per Post an die Wohnadresse geschickt. Nach Erhalt kann man unverzüglich im In- und Ausland per Briefwahl wählen. 

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Bis wann muss man die Wahlkarte spätestens beantragen?

Der letztmögliche Zeitpunkt für einen schriftlichen Antrag oder einen Online-Antrag ist der 23. April, persönliche eingebrachte Anträge müssen bis spätestens 25. April, 12 Uhr abgegeben werden. 

Bis wann kann man spätestens per Briefwahl wählen?

Die Wahlkarte muss bis spätestens 27. April, 17 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eintreffen (per Post, Bote oder persönlicher Abgabe).

Mit der Wahlkarte kann man seine Stimme am Wahltag aber auch in einem beliebigen Wiener Wahlkarten-Wahllokal bis 17 Uhr abgeben. Wichtig: Wer eine Wahlkarte beantragt hat, muss diese unbedingt ins Wahllokal mitnehmen, sofern sie nicht per Post versendet wird. Andernfalls ist die Stimmabgabe im Wahllokal nicht möglich. 

Wie finde ich mein Wahllokal?

Inzwischen sollten alle wahlberechtigten Personen die "Amtliche Wahlinformation" von der Stadt Wien per Post erhalten haben. In diesen Unterlagen wird die Adresse des zuständigen Wahllokals genannt. Aber auch online ist auf der offiziellen Seite der Stadt Wien eine Wahllokalsuche mittels Eingabe der Wohnadresse möglich. 

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Wahllokal: Was muss ich mitnehmen? Was ist erlaubt?

Wahllokal: Was muss ich mitnehmen? Was ist erlaubt?

Ins Wahllokal muss unbedingt ein amtlicher Lichtbildausweis (zum Beispiel Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) mitgenommen werden. Tipp: Wer die amtlichen Wahlinformationen, die einem per Post zugeschickt wurden, am Wahltag bei sich hat, wird schneller im Wählerverzeichnis gefunden. 

Kinder oder Hunde dürfen in der Regel in die Kabine mitgenommen werden. Im Einzelfall entscheidet jedoch die Wahlbehörde. Wird beispielsweise die Ruhe des Wahlgangs gestört, kann es auch zu einer negativen Entscheidung kommen. 

Ein Selfie in der Wahlkabine zu machen, ist in Österreich im Übrigen erlaubt. Das Wahlgeheimnis schützt davor, dass gegen den eigenen Willen bekannt wird, wie man abgestimmt hat. Veröffentlicht man diese Infos allerdings selbst, ist das nicht verboten. 

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