Posse um zweite "Liste Strache": Ex-FPÖ-Chef will gegen Doppelgänger klagen

Heinz-Christian Strache - Salon Salomon
Vor der Wien-Wahl heißt es "Strache gegen Strache". Österreichs ehemaliger Vizekanzler prüft nun rechtliche Schritte.

Zusammenfassung

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  • Heinz-Christian Strache prüft rechtliche Schritte gegen eine zweite 'Liste Strache' vor der Wien-Wahl.
  • Peter Tappler gibt zu, mit einer Namensliste Unterschriften von Strache abwerben zu wollen.
  • Die Stadt Wien kann das Sammeln von Unterstützungserklärungen nicht einschränken, es wird erst bei Verwechslungsgefahr eingegriffen.

Im skurrilen Namensstreit „Strache gegen Strache“ im Vorfeld der Wien-Wahl prüft der ehemalige FPÖ-Chef nun rechtliche Schritte. Das bestätigt sein Anwalt Wolf Georg Schärf gegenüber dem KURIER. Wie berichtet, will das Team HC Strache bei der Wahl am 27. April antreten, muss aber dafür noch die nötigen Unterstützungserklärungen sammeln.

Für Verwirrung sorgt, dass auf den zuständigen Bezirksämtern neben der Unterstützungsliste für Straches Partei eine zweite für eine „Liste Strache“ aufliegt, die wie berichtet aber nichts mit dem Team HC zu tun hat.

Tappler will Strache schwächen

Dahinter steht der frühere Innenraumhygieniker Peter Tappler, dessen Partei schon seit 1986 bestehen soll. Gegenüber der Kronenzeitung räumt er offen ein, dass er mit der Strache-Liste dem Ex-FPÖ-Chef Unterschriften abluchsen will, um ihn zu schwächen.

Das will sich Strache nicht gefallen lassen. Noch müsse aber geprüft werden, wie genau man gegen den „Doppelgänger“ vorgehen könne, schildert Schärf. Denkbar sei, dass man auf zivilrechtlichen Weg einen Anspruch auf Unterlassung erhebt.

Bei der zuständigen Behörde MA 62 betont man weiterhin, dass es dem Magistrat der Stadt Wien nicht zustehe, „das Sammeln von Unterstützungserklärungen – egal unter welcher Parteibezeichnung – zu versagen oder darüber eine Entscheidung zu treffen“. Erst wenn die betreffenden Listen genügend Unterschriften gesammelt haben, könne die Bezirkswahlbehörde einschreiten, um eine allfällige Verwechslungsgefahr auszuräumen.

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