Reform von U-Kommission fixiert: Grüne Zustimmung und türkis-blauer Protest
Begonnen hat man äußerst ambitioniert: Um die Rechte der kleinen Parteien in U-Kommissionen zu stärken, holte Rot-Pink eben diese an einen Verhandlungstisch.
Das Ziel: Eine Reform des wichtigen Kontrollgremiums, mit der alle Fraktionen zufrieden sind. Das Vorbild: Jene Regeln, die in U-Ausschüssen im Nationalrat gelten.
Herausgekommen ist nun zwar eine Reform. Aber eine, bei der nur drei Fraktionen mitgehen: Die Regierungsparteien SPÖ sowie Neos und sogar eine Oppositionspartei – die Grünen. Sie haben gemeinsam einen Initiativantrag formuliert, der dem KURIER vorliegt.
Er soll am Donnerstag offiziell präsentiert und nächste Woche im Landtag beschlossen werden. FPÖ und ÖVP konnte man hingegen nicht von den geplanten Neuerungen überzeugen.
Zeugenladung wird Minderheitenrecht
Die da wären: Künftig können U-Kommissionen von 25 Mandataren in die Wege geleitet werden (derzeit sind es 30). Für die Ladung von Zeugen soll kein Mehrheitsbeschluss mehr nötig sein – ein Viertel der Mandatare kann dies in Zukunft beschließen. Weiters sollen U-Kommissionen um bis zu drei Monate verlängert werden können, wenn das ein Viertel der Mandatare verlangt.
Für die Grünen, die sich gerne als Kontrollpartei rühmen, ist das ausreichend: „Es geht was weiter. Wir bekommen bessere Regeln“, sagt Klubchef David Ellensohn. „Ich bin nicht in Frontalopposition. Diesen kindischen Zugang wählen andere Parteien“.
Gemeint sind damit wohl FPÖ und ÖVP.
Erstere moniert, dass ihre Wünsche ignoriert worden seien: Jede Fraktion solle pro Legislaturperiode das Recht auf Einsetzung einer U-Kommission haben, fordert der blaue Klubchef Maximilian Krauss. Die jetzt fixierte Reform sei nur eine „Scheinverbesserung.“
ÖVP: "Armutszeugnis"
Die ÖVP stört sich an zwei Dingen. Erster Kritikpunkt: Ein Schiedsgremium (das auf dem Vorsitzenden der Kommission und den Stellvertretern besteht) soll über inhaltliche und verfahrensrechtliche Streitigkeiten entscheiden. Aus Sicht der ÖVP weitaus besser geeignet wäre das Landesverwaltungsgericht.
Wie zu hören ist, wurde diese Option zwar von Juristen der Magistratsdirektion geprüft, aber als nicht umsetzbar erachtet. Detail am Rande: Geprüft hat jene Abteilung, die auch das Fahrverbot, das die grüne Ex-Vizebürgermeisterin Birgit Hebein in der Innenstadt geplante hatte, als rechtlich unumsetzbar einstufte.
„Das rot-pinke Resultat ist ein Armutszeugnis“, sagt ÖVP-Verfassungssprecher Patrick Gasselich. „Während im Bund SPÖ und Neos die weitreichenden Regelungen nutzen, bleibt Wien demokratiepolitisch weiter hinter dem Bund zurück.“
Damit gemeint ist, dass (und das ist der zweite Kritikpunkt der ÖVP) für U-Kommissionen kein „grundsätzlicher Beweisbeschluss“ eingeführt wurde.
Das ist übrigens jenes Instrument, das Wiens ÖVP-Chef Gernot Blümel im Ibiza-U-Ausschuss zuletzt massiv in Erklärungsnot brachte. Es ermöglicht, vereinfacht gesagt, umfassende Aktenlieferungen an die Mandatare.
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