Rot-Pink hat eine Reform der U-Kommission vereinbart. Künftig sollen für sie ähnliche – minderheitenfreundlichere – Regeln gelten wie für den U-Ausschuss im Nationalrat.
Ein erstes Treffen der Rathaus-Parteien fand bereits statt, bei dem in vielen Punkten Einigkeit erzielt werden konnte. Somit zeichnet sich folgende Reform ab:
Einsetzung
Bisher waren mindestens 30 der 100 Gemeinderäte erforderlich, um die Einsetzung einer U-Kommission zu beantragen. Künftig sollen bereits 25 reichen. Große Auswirkungen auf die Praxis dürfte das aber keine haben: Selbst die ÖVP als stärkste Oppositionspartei (22 Mandate) könnte nicht im Alleingang eine U-Kommission erzwingen. Umgekehrt können Grüne und FPÖ keine U-Kommission ohne Zustimmung der ÖVP auf den Weg bringen. „Das ist keine echte Verbesserung“, kritisiert FPÖ-Klubobmann Maximilian Krauss. „Wir fordern daher, dass jede Fraktion pro Legislaturperiode das Recht auf Einsetzung einer U-Kommission haben soll.“
Durchsetzen wird er sich damit nicht: „Die U-Kommission ist ein Mittel, das weit über die alltäglichen Kontrollmöglichkeiten – wie Anfragen oder Einschaltung des Stadtrechnungshofs – hinaus geht“, sagt SPÖ-Gemeinderat Stephan Auer-Stüger. „Das zu untersuchende Thema sollte daher schon die Stimmen von 25 Abgeordneten wert sein.“ Er befürchtet auch, dass die erwartbare große Zahl an U-Kommissionen schwer zu bewältigen sei. „In der vergangenen Periode haben wir problemlos zwei untergebracht“, kontert Krauss.
Beweismittel
Für deren Beantragung war bisher ein Mehrheitsbeschluss nötig, künftig soll eine qualifizierte Minderheit reichen. Möglicherweise ein Viertel der Abgeordneten, wobei die genaue Zahl noch nicht feststeht. Falls die Mehrheit der 18 Mandatare in der U-Kommission damit nicht einverstanden ist, kann sie sich an eine neu zu schaffende Schiedsstelle wenden, das mit unabhängigen Richtern besetzt wird. Diese entscheidet dann über die Zulässigkeit des Antrags.
Dauer
Bisher durfte eine U-Kommission maximal zwölf Monate dauern. Und zwar vom Einsetzungsantrag an gerechnet. Oft verging bereits viel Zeit bis zur ersten eigentlichen Sitzung. Künftig soll die Zwölfmonatsfrist erst mit der ersten Sitzung beginnen. Zusätzlich wird es die Möglichkeit geben, die Dauer der U-Kommission um drei Monate zu verlängern.
Untersuchungsgegenstand
Geht es nach Krauss, soll die U-Kommission auch die ausgegliederten Unternehmen der Stadt beleuchten können: „Die aktuellen Stadtrechnungshof-Berichte zeigen, dass viele Missstände bestehen. Wenn wir diese Unternehmen außen vor lassen, verlieren wir wichtige Kontrollmöglichkeiten.“ Derzeit sei es unmöglich, mit Anfragen im Gemeinderat beispielsweise interne Infos aus den Wiener Linien zu erhalten. Konkret sollen Firmen mit einer städtischen Beteiligung von mehr als 25 Prozent untersucht werden können. Auer-Stüger hält davon wenig: „Laut Stadtverfassung überprüft die U-Kommission die Verwaltung, Beteilungen sind nicht Teil davon.“ Er hat auch andere Bedenken: Unternehmen wie etwa die Wien Energie würden am internationalen freien Markt agieren. „Wenn sie in einer U-Kommission Geschäftsgeheimnisse offenlegen müssten, wären sie einem schweren Nachteil gegenüber ihren Mitbewerbern ausgesetzt.“
Kommentare