Wien führt strenge Regeln für stationslose Leihräder ein

(Symbolbild)
Bei Nichteinhaltung der Vorschriften werden die Räder kostenpflichtig entfernt.

Fahrräder, die im Wienfluss liegen, Blindenleitsysteme verparken oder den Gehsteig blockieren: Unliebsame Begleiterscheinungen des Leihrad-Booms wie diese sollen künftig der Vergangenheit angehören. Nach monatelangen Ankündigungen führt die Stadt nun Regeln für stationslose Leihräder ein, die Start-ups wie "Ofo" und "oBike" seit Sommer in Wien anbieten. Per Verordnung wird die Entfernung defekter oder verkehrsgefährdender Exemplare innerhalb bestimmter Zeitspannen verpflichtend vorgeschrieben – inklusive saftiger Strafen bei Missachtung.

Da die StVO die Platzierung von Leihrädern im öffentlichen Raum erlaubt, fehlte der Stadt bisher die Handhabe gegenüber den Anbietern. Mittels einer sogenannten ortspolizeilichen Verordnung legt das Rathaus nun fest, dass die Bikesharing-Firmen beanstandete Räder werktags binnen vier, nachts und am Wochenende innerhalb von zwölf Stunden nach Benachrichtigung abholen müssen. Erfolgt dies nicht, werden die Räder kostenpflichtig entfernt. Zudem sind Verwaltungsstrafen bis 700 Euro möglich.

Wien führt strenge Regeln für stationslose Leihräder ein
Ungünstige abgestellte obike-Räder in Wien (Blockade von Gehsteigen, Blindeleitsystemen usw.)

Wurde die MA 48 zu falsch geparkten Rädern gerufen, konnte sie den Einsatz bisher nur in Rechnung stellen, wenn sie diese auch zu einem Verwahrungsplatz abtransportierte, erklärt Radbeauftragter Martin Blum. Aufgrund rechtlicher Vorgaben habe sie die Räder aber oft nur umgeparkt. Blum: "Die Stadt hatte zwar Aufwand, aber keinen Kostenersatz."

Pro Anbieter wird zudem eine Höchstzahl von 1500 Fahrrädern festgelegt. Die Räder werden dazu mit einer Nummer versehen, jedes muss bei der Stadt angemeldet werden. Ofo hatte in Wien zuletzt 700, oBike 800 Stück stationiert. Zur Umgehung der Obergrenze mehrere Firmen zu gründen, ist Blum zufolge nicht erlaubt.

Die Verleihfirmen selbst müssen ebenfalls einige Kriterien erfüllen. Konkret muss es einen Firmensitz in Wien sowie eine Servicehotline geben. Ofo und oBike erfüllen diese Vorgaben bereits.

Im Gespräch gewesen, aber nun nicht vorgesehen ist hingegen eine Gebrauchsabgabe für die Nutzung des öffentlichen Grunds. Das stationsgebundene System Citybike muss diese Abgabe entrichten. Blum sieht die Verordnung dennoch als "praktikablen nächsten Schritt", von dem er sich Verbesserungen erwartet.

"Diese Räder richtig eingesetzt, können eine Bereicherung für unsere Stadt sein. Mit dieser Verordnung nehmen wir jetzt die Anbieter in die Pflicht, damit in der kommenden Fahrradsaison die Probleme des vergangenen Jahres nicht mehr auftreten", sagt Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou (Grüne).

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Zufrieden ist auch die Radlobby. "Wir sehen die Verordnung als Beitrag dazu, dass Bikesharing geregelt abläuft und die Wiener die Vorteile der Leihräder nutzen können", sagt Sprecher Roland Romano.

Ofo verweist darauf, bereits viele der Auflagen – etwa die Servicehotline, den Unternehmenssitz oder eine schnelle Bearbeitung von Beschwerden - zu erfüllen. Keine Freude hat der Verleiher mit der Flottenobergrenze. "Wir sprechen uns gegen eine willkürliche Beschränkung der Räderanzahl pro Anbieter aus – ohne die Service-Leistungen und die Qualität eines Leihrad-Anbieters zu berücksichtigen", teilt das Unternehmen in einer schriftlichen Stellungnahme mit. Etwaige Strafzahlungen will Ofo an die Kunden weitergeben – aber nur dann, wenn die Verursacher "eindeutig und zu 100 Prozent sicher" identifiziert werden können.

oBike will erst das Gespräch mit der Mobilitätsagentur suchen, bevor es die neuen Regeln kommentiert.

Wie die Überwachung der Verordnung erfolgt, wird in den kommenden Wochen festgelegt. In Kraft treten soll sie in zwei Monaten.

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