Schlappe für Tojners Geschäftsfreunde vor Gericht

Ein Mann steht auf einer Dachterrasse mit Blick auf das Kunsthistorische Museum in Wien.
Verkauf der Genossenschaft GFW an SPÖ-nahen Bauträger wird untersagt. Im Verfahren wurde die Rolle des Unternehmers hervorgestrichen

Kein glückliches Händchen ist dem prominenten Wiener Unternehmer Michael Tojner im sozialen Wohnbau beschieden: Seit zwei Jahren wird gegen ihn und andere Personen rund um den Erwerb dreier Bauträger im Burgenland wegen verschiedener Delikte ermittelt. Die Beteiligten bestreiten alle Vorwürfe.

Aktuell haben Tojner und sein Umfeld nach den Causen Buntes Wohnen, Gesfö und Riedenhof im Fall einer vierten Genossenschaft Probleme am Hals: Das Wiener Landesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein von Tojners Geschäftsfreunden eingefädelter Verkauf der ehemaligen Beamtengenossenschaft WBV-GÖD – nunmehr WBV-GFW – an die SPÖ-nahe Wohnbaugenossenschaft BWSG nicht genehmigungsfähig ist.

Besonders brisant: Die Richterin streicht im 96-seitigen Urteil, das dem KURIER vorliegt, die zentrale Rolle Tojners in dieser Causa hervor – die er stets bestritten hatte.

Komplexe Vorgeschichte

Die Vorgeschichte ist lang und kompliziert: 2017 waren nach einem Verkauf Christian Hosp und Franz Guggenberger, enge Geschäftsfreunde Tojners, als Eigentümer der WBV-GFW aufgeschienen. Bald wurde die Befürchtung laut, diese neuen Eigentümer könnten – ähnlich wie in den oben genannten Fällen im Burgenland – den Verlust des Status der Gemeinnützigkeit anstreben, um die Wohnungen gewinnbringend veräußern zu können. Die Beteiligten bestreiten dies.

Wegen diverser Verstöße gegen das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) verweigerte das Land Wien als zuständige Behörde im Jahr 2018 der umstrittenen Transaktion ihre Genehmigung. Daher ist der Verkauf an Hosp ungültig. Das Land ordnete schließlich eine Rückabwicklung des Immobilien-Geschäfts an.

Übernahme-Wettrennen

In den folgenden Jahren setzte ein erbittertes Wettrennen um die Übernahme der GFW mit ihren rund 3.000 Sozialwohnungen ein.

Da unklar war, was die Rückabwicklung konkret für die Eigentumsverhältnisse bedeutet, kam es zu einer kuriosen Situation: Zwei Lager innerhalb der GFW vereinbarten mit einem jeweils anderen Interessenten den Verkauf der GFW.

Den angestrebten Deal mit der BWSG, über den aktuell das Gericht entschied, hat GFW-Geschäftsführer Christoph Schäffer eingefädelt, der dem Tojner-Umfeld zugerechnet wird (was dieser stets bestritt).

Parallel dazu hatten die früheren Machthaber in der GFW einen Verkauf an das Österreichische Siedlungswerk (ÖSW) in die Wege geleitet.

Beide Causen landeten vor dem Landesverwaltungsgericht. Während das Gericht wie berichtet dem Deal mit dem ÖSW im Mai grünes Licht gab, sei der Verkauf an die BWSG nicht genehmigungsfähig, wie es in der aktuellen Entscheidung heißt.

Ausführlich wurde in dem Verfahren die Rolle Tojners behandelt. Als Immobilien-Unternehmer gilt er als Angehöriger des Baugewerbes. Damit ist es ihm laut WGG praktisch verwehrt, eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft zu besitzen.

Tojners Einflussbereich

Tatsächlich ist Tojner bei den komplexen Transaktionen rund um die GFW selbst immer nur indirekt als Akteur in Erscheinung getreten.

Im aktuellen Verfahren wurden allerdings Guggenberger, Hosp und Schäffer als Treuhänder Tojners oder seinem Einflussbereich zugehörig beschrieben. Die Verteidigungsstrategie der Betroffenen sah das Gericht offenbar als wenig überzeugend an.

Seitens des Gerichts betont eine Sprecherin, dass man in der komplexen Causa Neuland betreten habe: „Es handelt sich um Rechtsfragen, für die es noch keine Judikatur von Höchstgerichten gibt.“ Deshalb sei davon auszugehen, dass gegen die Entscheidung des Gerichts Revision eingelegt werde.

Bei dem Bauträger gibt man sich bedeckt. Die Anwälte würden die Entscheidung des Gerichts noch prüfen, heißt es gegenüber dem KURIER. „Die WBV-GFW ist selbstverständlich an einer schnellen Klärung und endgültigen Entscheidung dieser Sachlage interessiert und verhält sich völlig neutral“, sagt ein Sprecher. Das operative Geschäft sei jedenfalls unbeeinträchtigt.

Übertragung

„Nach rechtskräftiger Entscheidung durch die zuständigen Gerichte werden die Anteile auf jeden Fall von einer großen gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft gehalten werden“, betont der Sprecher. Und zu Tojners Rolle hält er fest: „Es gibt keine wirtschaftliche Zusammenarbeit mit DDr. Tojner, diese ist auch nicht ableitbar.“

Kommentare