Die Vorgeschichte: Die GFW war 2015 von Christian Hosp, einem Geschäftsfreund Tojners, gekauft worden. Bald wurde die Befürchtung laut, die neuen Eigentümer könnten den Verlust des Status der Gemeinnützigkeit anstreben, um die Wohnungen gewinnbringend zu veräußern. Die Beteiligten bestreiten dies.
Wegen Verstößen gegen das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) verweigerte das Land Wien im Jahr 2018 der Transaktion ihre Genehmigung. Gemäß dieser Entscheidung muss der Verkauf an Hosp rückabgewickelt werden.
In Folge setzte ein Wettrennen um die Übernahme der GFW ein. Ein Interessent war die Carso GmbH von Christoph Schäffer. Er ist zugleich Geschäftsführer der GFW und wird dem Tojner-Umfeld zugerechnet. Er hat bereits Verträge zwecks Erwerb der GFW abgeschlossen. Auf dieser Basis verkaufte die Carso Anfang Dezember die GFW wiederum an die BWSG. Und zwar zu 100 Prozent, wie damals verkündet wurde.
Jetzt stellt sich allerdings heraus, dass das Tojner-Umfeld auch weiterhin in der GFW das Sagen haben dürfte: Laut Verträgen, die dem KURIER vorliegen, behält die Carso vorläufig zehn Prozent der GFW-Anteile.
Noch bemerkenswerter sind aber die Kräfteverhältnisse im Management: Laut einem Syndikatsvertrag, der mit 4. Dezember datiert ist, bleibt Carso-Eigentümer Schäffer bis zu zehn Jahre einzelvertretungsbefugter Geschäftsführer der GFW. Der zweite, den die BWSG bestellt, ist lediglich kollektiv mit dem anderen zeichnungsbefugt.
Der sechsköpfige Aufsichtsrat wird jeweils zur Hälfte von der BWSG und GFW bestellt, den Vorsitzenden darf aber die Carso einsetzen. Üblicherweise gilt: Bei Stimmengleichheit im Aufsichtsrat ist seine Stimme entscheidend. Angesichts der nur zehn Prozent, die die Carso hält, wäre dies eine enorme Machtfülle, wundern sich Branchenkenner. „Es entsteht der Eindruck, die BWSG ist nur das gemeinnützige Feigenblatt. Zu sagen hat sie im Unternehmen nichts.“
Langfristig würden – vorbehaltlich der behördlichen Genehmigung – die gesamten 100 Prozent an die BWSG fallen, betont Vorstand Mathias Moser auf Anfrage des KURIER. Er räumt ein, dass die Regelung der Kompetenzen auf den ersten Blick ungewöhnlich erscheinen würde, im Sinne einer reibungslosen Integration der GFW sei aber diese Lösung ausverhandelt worden. „Der bestehende Geschäftsführer bekommt einen Vertrauensvorschuss von uns.“ Die Minderheitenrechte würden sich nur auf wenige Punkte beschränken.
Gemäß Gesetz muss dieser Deal jedoch vom Land Wien genehmigt werden. Eine Entscheidung könnte im ersten Halbjahr 2020 fallen. Offen bleibt, ob der Revisionsverband der gemeinnützigen Bauvereinigungen, der mittlerweile in solchen Verfahren Parteienstellung hat, den Deal in dieser Form absegnet. Sollte er platzen, stünde mit dem Österreichischen Siedlungswerk ein weiterer Interessent zur Verfügung.
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