Neuer Mitspieler im Kampf um Bauträger

Der Bau, der private Konsum und die Dienstleistungen stützen die österreichische Wirtschaft; am Industrie-Tief sind die Handelskonflikte und Unsicherheit Schuld.
Nun will die BWSG die in heftige interne Turbulenzen geratene WBV-GFW mit ihren 3000 Wohnungen übernehmen.

Mit der gemeinnützigen Baugesellschaft BWSG kämpft nun ein neuer Interessent um die Übernahme der Wohnbauvereinigung WBV-GFW mit ihren rund 3.000 Wohnungen.

Sie sorgt seit Monaten für Schlagzeilen: Nach der Übernahme der GFW durch Geschäftspartner des Immo-Investors Michael Tojner wurde befürchtet, die neuen Eigentümer könnten den Verlust der Gemeinnützigkeit anstreben, um die Wohnungen gewinnbringend zu veräußern.

Letztlich genehmigte das Land Wien den Verkauf nicht und ordnete dessen Rückabwicklung an. Darauf setzte, wie berichtet, ein Wettrennen um die Übernahme der GFW ein. Ein Interessent war ursprünglich die Firma Carso von Christoph Schäffer. Er ist Geschäftsführer der GFW und wird dem Tojner-Umfeld zugerechnet. Er hat bereits Verträge zwecks Erwerb der GFW abgeschlossen. Diese wurden nun von der BWSG übernommen. Noch muss sie aber beim Land die Genehmigung des Kaufs beantragen.

Ein entsprechender Antrag liegt dem Land Wien bereits vom Siedlungswerk vor. Dieser Bauträger wird dem ÖVP-Umfeld zugerechnet. Die von der Eisenbahner-Gewerkschaft gegründete BWSG mit ihren rund 23.000 Wohnungen gehört hingegen zur roten Reichshälfte.

Auch die BWSG sorgte zuletzt für Negativ-Schlagzeilen: Heuer im Februar war der damalige Vorstandsdirektor Wilhelm Haberzettl, ehedem Eisenbahner-Gewerkschaftschef, vom Unternehmen fristlos entlassen worden. Ihm wurde von der BWSG die Verletzung von Sorgfaltspflichten vorgeworfen bzw. dass er Wohnungen und Liegenschaften in der Wiener Marxergasse und in der Treustraße unter Wert verkauft und damit die BWSG um mindestens 2,5 Mio. Euro geschädigt habe.

Mitte März brachte die BWSG gegen Haberzettl und fünf weitere Personen Anzeige wegen Untreue ein. Die Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe, für alle gilt die Unschuldsvermutung. Haberzettls Anwalt Norbert Wess erklärt dazu aktuell, sein Mandant sei sich nach wie vor keinerlei Fehlverhaltens, schon gar keines strafrechtlichen Fehlverhaltens, bewusst und sei zuversichtlich, dass das strafrechtliche Ermittlungsverfahren daher eingestellt werde. Die arbeitsgerichtlichen Verfahren - Haberzettl ergriff juristische Schritte gegen seine Entlassung - ruhen, solange die Strafrechtscausa anhängig ist.

Im  Fall der Verkaufs der GFW ist die MA 50 für die Genehmigung zuständig. Mit ihrer Entscheidung wird im Laufe des kommenden Jahres gerechnet. Erst dann wird feststehen, wer der neue Eigentümer der GFW ist.

 

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