Was heißt das für den Eislaufverein?
Weil die Wohnungen wegfallen, ändert sich die Basis für den städtebaulichen Vertrag zwischen Tojner und Stadt. In dem Papier verpflichtet sich der Wertinvest-Chef – quasi im Gegenzug für die Hochhaus-Widmung – zu Leistungen im öffentlichen Interesse. Darunter: der Erhalt des Eislaufvereins sowie der Bau einer Eishalle, eines Konferenzzentrums, eines Turnsaals und einer Stadtterrasse. Nun könnte der Vertrag aufgeschnürt werden. Woller ließ wissen, dass man vom Eislaufplatz nicht abrücken werde. Der Platz wird bis März 2021 in Betrieb sein. Auch das Intercontinental nimmt noch bis 2021 Reservierungen an.
Was sagt Tojner dazu?
„Sollte sich bis Herbst 2020 keine Lösung konkret abzeichnen, müssen wir auch im Interesse des Wiener Eislaufvereins, des Hotels Intercontinental und des Konzerthauses dringend die bestehende Planung weiterverfolgen“, teilte Wertinvest-Geschäftsführerin Daniela Enzi mit. Soll heißen: Notfalls setzt Tojner den 66-Meter-Turm durch. Das kann er, weil der Wiener Gemeinderat im Jahr 2017 eine Hochhaus-Widmung für das Areal beschlossen hat. Ende 2018 hat Tojner eine Baubewilligung beantragt, das Verfahren ruht derzeit aber wegen laufender Gerichtsverfahren.
Warum regt das Projekt überhaupt so auf?
Nach der Hochhaus-Widmung setzte die UNESCO das historische Zentrum Wiens auf die rote Liste der bedrohten Welterbestätten. Hauptgrund: Der Turm – er hätte in einer ersten Version sogar 73 Meter hoch werden sollen – gefährde den „universellen Wert“ der Welterbestätte. Als Obergrenze wurde in der Vergangenheit die ursprüngliche Hotelhöhe von 43 Metern genannt. Im März lenkte die SPÖ ein und verordnete sich eine zweijährige „Nachdenkpause“ für das Projekt. Ohne Erfolg: Wien blieb auf der roten Liste.
Wie kam es zur aktuellen Umplanung?
Offiziell heißt es von der Stadt, der Projektwerber habe sich nach Dutzenden Gesprächen zu dem Aufschub bereit erklärt. Ein Beweggrund könnte der noch ausstehende Entscheid des Verwaltungsgerichtshofs in der Causa Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sein. Tojner hat derzeit zwar einen Rechtsanspruch, bei Umweltunverträglichkeit darf dennoch nicht gebaut werden. Mit dem Wegfall des Turms sollte sich die UVP-Prüfung erübrigen. Das Welterbe wäre nicht mehr gefährdet.
Wie geht es mit der UNESCO weiter?
Wie jedes Jahr ist die Republik Österreich verpflichtet, bis 1. Februar einen Report mit den aktuellen Entwicklungen an die UNESCO zu schicken. Dieser ist Basis für die Entscheidung des UNESCO-Welterbekomitees. Ihre Tagung findet im Sommer 2020 in China statt. Eine Streichung Wiens von der Liste der Welterbestätten ist dabei vorerst nicht zu erwarten.
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