Causa GFW: Kaufabsicht des Siedlungswerks ist rechtens
Im seit Jahren tobenden Streit darüber, wem die gemeinnützige Wiener Wohnbau-Gesellschaft WBV-GFW (früher WBV-GÖD) gehört, könnte jetzt eine Vorentscheidung gefallen sein: Laut einer Entscheidung des Wiener Verwaltungsgerichts darf das Österreichische Siedlungswerk (ÖSW) die GFW kaufen. Das wurde dem KURIER vom Gericht bestätigt.
Allerdings möchte ein weiterer Bauträger die GFW mit ihren rund 3.000 Sozialwohnungen übernehmen. Es handelt sich um die BWSG, die zum Umfeld der Eisenbahnergewerkschaft gehört. Sie wird dem SPÖ-Einflussbereich zugerechnet, während das ÖSW als ÖVP-nahe gilt. Über das Kaufbegehr der BWSG muss das Gericht in einem eigenen Verfahren entscheiden. Mit einem Ergebnis wird hier Ende Mai gerechnet.
Komplexe Vorgeschichte
Die Vorgeschichte ist lang und komplex: Die GFW war 2015 von Christian Hosp, einem Geschäftsfreund des Wiener Unternehmers Michael Tojner, gekauft worden.
Bald wurde die Befürchtung laut, die neuen Eigentümer könnten den Verlust des Status der Gemeinnützigkeit anstreben, um die Wohnungen gewinnbringend zu veräußern. Die Beteiligten bestreiten dies.
Wegen Verstößen gegen das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) verweigerte das Land Wien im Jahr 2018 der Transaktion ihre Genehmigung. Daher musste der Verkauf an Hosp rückabgewickelt werden.
In Folge setzte ein Wettrennen um die Übernahme der GFW ein. Da zunächst nicht völlig klar war, was die angeordnete Rückabwicklung genau für die Eigentumsverhältnisse bedeutet, kam es zu einer kuriosen Situation: Zwei Gruppen innerhalb der GFW vereinbarten mit einem jeweils anderen Interessenten den Verkauf der GFW.
Den Deal mit der BWSG hat der GFW-Geschäftsführer Christoph Schäffer eingefädelt, der dem Tojner-Umfeld zugerechnet wird. Hinter dem ÖSW-Deal stehen hingegen die früheren Machthaber in der GFW.
Das Landesverwaltungsgericht prüfe aber nur, ob die geplanten Übernahmen jeweils mit dem WGG vereinbar seien, betont eine Sprecherin. Es könne sein, dass über diesen Doppelverkauf letztlich ein Zivilgericht entscheiden müsse.
FPÖ-Kritik
Die FPÖ macht für diese verworrenen Verhältnisse die Wiener SPÖ verantwortlich: „SPÖ-Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal sollte ihren Rücktritt andenken“, sagt Parteichef Dominik Nepp. Die FPÖ will demnächst eine dringliche Anfrage einbringen, bei der es auch um diese Causa gehen wird.
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