Wien: Umstrittener Immo-Deal ist geplatzt
Der umstrittene Verkauf der knapp 3000 Sozialwohnungen der WBV-GFW (Wiener vormals WBV-GÖD) an den Unternehmer Christian Hosp wird nicht genehmigt. Das hat die Wiener Landesregierung am Dienstag einstimmig beschlossen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu der Causa.
Warum hat die Stadt den Verkauf abgelehnt?
Auch mittelbare Übertragungen innerhalb von gemeinnützigen Wohnbauträgern seien genehmigungspflichtig, lautet die Begründung. Eine entsprechende Klarstellung habe der Nationalrat im Mai getroffen. Zur Erklärung: Bei dem Verkauf ging es nicht direkt um die WBV-GFW, sondern um deren Muttergesellschaft, die Gesellschaft zur Förderung des Wohnbaus GmbH. Weiters wird beanstandet, dass die im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) festgelegte Kaufpreisobergrenze überschritten wurde. Und zwar aufgrund jener 800.000 Euro, die der Immo-Investor Michael Tojner (ein Geschäftspartner des jetzigen Eigentümers Christian Hosp) 2010 für eine Kaufoption den damaligen Gesellschaftern bezahlte.
Was passiert jetzt mit der WBV-GFW?
Der Eigentümer muss binnen dreier Monate im Firmenbuch den Stand vor dem 31. Dezember 2008 wiederherstellen. Das war der letzte Zeitpunkt, an dem die Eigentumsverhältnisse noch dem WGG entsprachen. Laut dem aktuellen Bescheid seien die letzten gültigen Anteilsübertragungen jene an die Tares Vermögensverwaltungs GmbH sowie an den Immo-Rechtsanwalt Dr. Gerhard Renner.
Wie regieren die jetzigen Eigentümer auf die Entscheidung der Stadt?
Sie könnten dagegen Berufung beim Verwaltungsgericht Wien einlegen. Hosp hatte schon vor einigen Wochen angekündigt, den Instanzenzug ausschöpfen zu wollen. Am Dienstag ließ er über eine Sprecherin ausrichten: Man sei überrascht über die Entscheidung der Stadt und werde nun genau prüfen, welche Schritte man setzen werde. Im Vorfeld war es zu einem Katz-und-Maus-Spiel mit der Stadt gekommen: Nachdem der Nationalrat die Klarstellung des WGG beschlossen hatte, reichte die GFW bei der zuständigen MA 50 einen Antrag ein, um den Deal nachträglich zu genehmigen. Als zuletzt bekannt wurde, dass die Landesregierung gegen diesen Antrag stimmen werde, zog man ihn zurück, um die Abstimmung zu vereiteln. Die Regierung ließ dies jedoch unbeeindruckt. Sie könne auch amtswegig tätig werden, ein Antrag der GFW sei dafür nicht nötig, hieß es am Dienstag.
Wie wird der Verkauf rückabgewickelt?
Die Frage der Rückerstattung des Kaufpreises müssen Hosp und die damaligen Verkäufer untereinander klären. Aufgrund des komplexen Firmengeflechts rund um die GFW könnten langwierige zivilrechtliche Verfahren bevorstehen.
Was bedeutet die Entscheidung für die Mieter?
„Die Mietverträge und die Höhe der Mieten bleiben weiterhin unverändert“, betont Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal ( SPÖ).
Hat die Stadt in der Causa korrekt gehandelt?
„Die Stadt hat von Beginn an immer alle Handlungsmöglichkeiten genutzt, die ihr das WGG in die Hand gibt“, sagt Gaal. Anders sieht das die Opposition: „Bürgermeister Michael Ludwig hätte schon viel früher einschreiten müssen“, kritisiert ÖVP-Stadtrat Markus Wölbitsch. Bei einem Sondergemeinderat am 26. September will man sämtliche fragwürdigen Immo-Deals unter die Lupe nehmen. Die FPÖ begrüßt zwar den Beschluss der Landesregierung, ortet aber weiterhin Ungereimtheiten im Vorgehen der Stadt, weshalb sie den Stadtrechnungshof die Causa prüfen lässt. „Er wird noch ein breites Betätigungsfeld vorfinden“, sagt Klubobmann Johann Gudenus.
Turbulenzen um Bauträger
Geschichte
Unter dem Namen WBV-GÖD war die Wohnbauvereinigung GFW ursprünglich im Eigentum der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Wegen wirtschaftlicher Turbulenzen verkaufte sie diese im Jahr 2003. Sie gelangte über mehrere Zwischenstationen 2015 an den Unternehmer Christian Hosp. Dieser wurde von seinem Geschäftspartner, dem Immo-Investor Michael Tojner, als Käufer vorgeschlagen. Dies konnte Tojner aufgrund eines Optionsvertrages.
Rechtliche Probleme
Der Kauf durch Hosp sorgt seit Monaten für Aufregung. Der Revisionsverband der gemeinnützigen Bauträger, das Wirtschaftsministerium und Finanzbehörden orteten gleich mehrere Verstöße gegen das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz WGG – etwa, dass für den Deal keine Genehmigung vom Land Wien eingeholt wurde. Auch der Verlust der Gemeinnützigkeit wurde befürchtet. Darauf reagierte nun die Landesregierung und lehnte die Transaktion ab.
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