Causa GFW: Gericht muss klären, wem sozialer Bauträger gehört
Es gibt eine neue Wendung in dem seit Jahren tobenden Streit um die gemeinnützige Wohnbaugesellschaft WBV-GFW mit ihren rund 3.000 Sozialwohnungen: Nachdem das Land Wien sehr lange zugewartet hat, soll nun das Wiener Landesverwaltungsgericht klären, wem der Bauträger künftig gehören soll.
Zur Vorgeschichte: Die GFW war 2015 vom Unternehmer Christian Hosp gekauft worden. Er ist Geschäftsfreund des Immo-Unternehmers Michael Tojner. Bald wurde die Befürchtung laut, die neuen Eigentümer könnten den Verlust der Gemeinnützigkeit anstreben, um die Wohnungen gewinnbringend zu veräußern. Die Beteiligten bestreiten dies.
Wegen Verstößen gegen das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz verweigerte das Land Wien 2018 der Transaktion ihre Genehmigung. Gemäß dieser Entscheidung muss der Verkauf an Hosp rückabgewickelt werden. Dies ist aber bis heute nicht erfolgt.
Interessenten
In der Zwischenzeit wurden gleich zwei Unternehmen vorstellig, die die GFW übernehmen wollen: Das Österreichische Siedlungswerk (ÖSW) – laut eigenen Angaben der größte gemeinnützige Immobilienkonzern in Österreich, der als ÖVP-nah gilt. Das ÖSW schloss schon im September des Vorjahrs mit jenen drei Firmen einen Abtretungsvertrag ab, denen die GFW vor dem Einstieg Hosps gehörte.
Zweiter Interessent ist der gemeinnützige Wohnbauträger BWSG der roten Eisenbahnergewerkschaft. Dieser kündigte im Dezember an, die GFW zu übernehmen. Dieser Deal wurde mit den jetzigen Machthabern in der GFW ausgehandelt und sorgte für Aufregung, weil diese gemäß den getroffenen Vereinbarungen auch künftig die Kontrolle im Unternehmen behalten würden (der KURIER berichtete).
Säumigkeitsbeschwerde
Der Verkauf einer gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft muss von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden. In diesem Fall ist das die MA50 der Stadt Wien. Diese ließ sich jedoch Zeit. Soviel Zeit, bis schließlich das ÖSW Säumigkeitsbeschwerde einbrachte. Die Folge: Nun entscheidet das Landesverwaltungsgericht, ob der Verkauf genehmigt werden kann.
Branchenkenner sehen im Zögern der Wiener Behörde ein Fehlverhalten, das nun dazu führt, dass erst nach einem langwierigen Gerichtsverfahren feststehen wird, wer Eigentümer der GFW ist.
Im Büro von Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) weist man das zurück: Um den extrem komplexen Sachverhalt zu klären, habe man ein Rechtsgutachten beauftragt, das im Herbst erwartet wird, schildert ein Sprecher. Erst nach dessen Vorliegen wollte man entscheiden. Als die Säumigkeitsbeschwerde eintraf, habe man dann von sich aus die Causa an das Gericht abgegeben, wie er betont: „Sie hat sich zu einem so komplexen und vielschichtigen Rechtsfall verknäult, dass es gut ist, wenn dieser durch ein Gericht entwirrt wird.“
Wobei die Arbeit für das Gericht nicht einfach wird: Als die BWSG, der Konkurrent in der Übernahmeschlacht, Wind von den Vorgängen rund um den ÖSW-Antrag bekam, schlug sie kurzerhand denselben Weg ein. Mit der Konsequenz, dass nun auch der Kaufantrag der BWSG vor Gericht landete.
Beim ÖSW ist man überzeugt, letztlich die Genehmigung zu erhalten – allein schon deshalb, weil man vor der BWSG den Antrag gestellt hat. „Jeglicher andere Ausgang des Verfahrens würde uns tatsächlich verwundern, sagt Vorstandsvorsitzender Michael Pech zum KURIER.
Ob der jetzige Geschäftsführer Christoph Schäffer nach einer Übernahme durch das ÖSW seinen Job behalten wird, lässt Pech offen. Sicher sei aber, dass die GFW als gemeinnützige Bauvereinigung jedenfalls eigenständig weitergeführt werde und die Mitarbeiter weiterhin beschäftigt bleiben.
Verkauf
Unter dem Namen WBV-GÖD war die Wohnbauvereinigung GFW ursprünglich im Eigentum der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Wegen wirtschaftlicher Turbulenzen verkaufte sie diese im Jahr 2003. Sie gelangte über Zwischenstationen 2015 an den Unternehmer Christian Hosp. Dieser wurde von seinem Geschäftspartner Michael Tojner als Käufer vorgeschlagen. Dies konnte Tojner aufgrund eines Optionsvertrages.
Rückabwicklung
Die Stadt stoppte 2018 den Deal, weil ignoriert wurde, dass er bei der Behörde genehmigungspflichtig gewesen wäre. Weiters wurde mit dem Erwerb der Kaufoption durch Tojner 2010 der gesetzlich vorgeschriebene maximale Kaufpreis überschritten. Deshalb muss der Eigentümer-Status von 2008 wiederhergestellt werden. Zur Rückabwicklung hat die Stadt Wien einen Regierungskommissär eingesetzt.
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