Die Turbulenzen rund um die Wiener Wohnbauvereinigung WBV-GFW mit ihren rund 3.000 Sozialwohnungen reißen nicht ab. Nun verweigerte der Revisionsverband der Gemeinnützigen Bauvereinigungen als zuständige Prüfinstanz dem Jahresabschluss 2016 der GFW seine Bestätigung.
Die Begründung laut KURIER-Informationen: Die Organe des Unternehmens (dazu gehört u. a. der Geschäftsführer) seien nicht handlungsfähig und somit auch nicht befugt gewesen, den Jahresabschluss zu unterzeichnen. Denn sie wurden von einem Eigentümer eingesetzt, dem die GFW nicht gehören darf.
Der Hintergrund: Die GFW war 2015 vom Unternehmer Christian Hosp gekauft worden. Bald wurde die Befürchtung laut, die neuen Eigentümer könnten den Verlust der Gemeinnützigkeit anstreben, um die Wohnungen gewinnbringend zu veräußern. Die Beteiligten bestreiten dies.
Wegen Verstößen gegen das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) verweigerte das Land Wien 2018 der umstrittenen Transaktion ihre Genehmigung. Gemäß dieser Entscheidung muss der Verkauf an Hosp rückabgewickelt werden. Dies ist aber bis heute nicht erfolgt.
Mögliche Folgen
Branchenkenner sind überzeugt, dass es aufgrund der Bedenken des Revisionsverbandes auch für die Jahre nach 2016 keinen Jahresabschluss geben kann. Das könnte ernste wirtschaftliche Folgen haben. Dient doch der Abschluss den Banken bei der Vergabe von Krediten zur Einschätzung der ökonomischen Situation eines Unternehmens.
Peter Kopp, vom Land Wien aufgrund der Querelen als Regierungskommissär in der GFW eingesetzt, ist um Beruhigung bemüht: „Es gibt zwischen Firmenbuch und Revisionsverband unterschiedliche Rechtsauffassungen hinsichtlich der Organe“, sagt er zum KURIER. Dies sei aber nicht weiter schlimm. Man werde demnächst eine Klärung herbeiführen.
Wirbel um Aufsichtsrat
Doch damit nicht genug der Turbulenzen: Das Land Wien als Aufsichtsbehörde verlangt die Abberufung von zwei Aufsichtsräten der GFW, weil sie als nicht zuverlässig im Sinne des WGG betrachtet werden. Es handelt sich um den Anwalt Franz Guggenberger, ein enger Vertrauter des Wiener Immo-Investors Michael Tojner.Die Behörde verweist darauf, dass gegen ihn (wie auch gegen Tojner) staatsanwaltschaftlich ermittelt wird. Es geht, wie mehrfach berichtet, um drei Bauvereinigungen, die im Burgenland ihre Gemeinnützigkeit verloren haben. Dabei soll das Land zu geringe Abschlagszahlungen erhalten haben. Guggenberger saß im Aufsichtsrat der drei Unternehmen. Er bestritt stets alle Vorwürfe.
Auch Stefan Gregorich muss als GFW-Aufsichtsrat abberufen werden. Die Behörde verweist darauf, dass er durch den Verkauf von Anteilen der GFW diese entgegen der Bestimmungen des WGG in den Einflussbereich von Vertretern des Baugewerbes gebracht habe.
Den Aufforderungen der Behörde werde man nachkommen, betont Regierungskommissär Kopp. Wann hingegen die Rückabwicklung des Verkaufs der GFW über die Bühne gehen wird, vermag auch er nicht zu beantworten. Zuletzt hatte wie berichtet der Wohnbauträger BWSG der Eisenbahnergewerkschaft angekündigt, die GFW zu übernehmen.
Verkauf
Unter dem Namen WBV-GÖD war die Wohnbauvereinigung GFW ursprünglich im Eigentum der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Wegen wirtschaftlicher Turbulenzen verkaufte sie diese im Jahr 2003. Sie gelangte über Zwischenstationen 2015 an den Unternehmer Christian Hosp. Dieser wurde von seinem Geschäftspartner Michael Tojner als Käufer vorgeschlagen. Dies konnte Tojner aufgrund eines Optionsvertrages.
Rückabwicklung
Die Stadt stoppte 2018 den Deal, weil ignoriert wurde, dass er bei der Behörde genehmigungspflichtig gewesen wäre. Weiters wurde mit dem Erwerb der Kaufoption durch Tojner 2010 der gesetzlich vorgeschriebene maximale Kaufpreis überschritten. Deshalb muss der Eigentümer-Status von 2008 wiederhergestellt werden. Zur Rückabwicklung hat die Stadt Wien einen Regierungskommissär eingesetzt.
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