Freispruch im Mordprozess um erschlagenen Wiener Dolmetscher

Freispruch im Mordprozess um erschlagenen Wiener Dolmetscher
Im Mai wurde Julius Umlauff tot in seiner Wohnung aufgefunden. Ein Freund wurde verdächtigt, es auf dessen Wohnung abgesehen zu haben.

Ein 41 Jahre alter Mann ist am Dienstagabend am Wiener Landesgericht vom Vorwurf freigesprochen worden, Julius U. am 13. Mai 2019 aus Habgier in dessen Wohnung in Wien-Fünfhaus vorsätzlich getötet zu haben. Vier Geschworene folgten der Mordanklage, vier Laienrichter glaubten allerdings dem Angeklagten, der versichert hatte, den 89-Jährigen müsse ein unbekannter Einbrecher umgebracht haben.

Bei Stimmengleichheit ist ex lege zugunsten des Angeklagten vorzugehen. Der Mann wurde noch am Dienstagabend enthaftet. „Jetzt fährt er heim und feiert mit seiner Familie“, verriet Verteidiger Erich Gemeiner der APA. Der Staatsanwalt meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Freispruch ist damit nicht rechtskräftig.

Mitte Mai wurde der wohlhabende, ehemalige Dolmetscher Julius Umlauff tot in seiner Wohnung in der Jheringgasse in Rudolfsheim-Fünfhaus aufgefunden. Der 89-jährige Pensionist ungarischer Abstammung ist geschlagen und gewürgt worden und hat dann einen Herz-Kreislaufstillstand erlitten. 

Am Dienstag stand nun ein langjähriger Freund als Angeklagter vor Gericht: Die Staatsanwaltschaft warf dem 41-jährigen Laszlo D., der ebenfalls aus Ungarn kommt, vor, Umlauff ermordet zu haben. Er habe es auf die Wohnung des Pensionisten abgesehen gehabt. 

Der Angeklagte und sein Anwalt Erich Gemeiner überraschten aber beim Prozess am Wiener Landesgericht für Strafsachen mit einer völlig neuen Version davon, was am 13. Mai passiert sein soll. 

Doch von Anfang an: Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten vor, er habe Umlauff, der auch schon ein Bekannter des Vaters des Angeklagten war, ausgenutzt. Er sei nur wegen ihm nach Wien gekommen, habe sich zwar um ihn gekümmert, aber wollte eben auch erben. "Er hat ihn als Sprungbrett in ein besseres Leben gesehen", so der Staatsanwalt.

Der Ungar war dann auch im Testament bedacht: 20 Prozent seines Vermögens hätte ihm das Opfer zugesprochen. „Das war ihm zu wenig“, meint der Staatsanwalt. Der Angeklagte habe auf die Eigentumswohnung des 89-Jährigen gespitzt. Diese habe ihm der Mann aber nicht vermachen wollen. Der 41-Jährige bekam lediglich ein Vorkaufsrecht eingeräumt.

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Laszlo D. vor Gericht

Deswegen soll es immer wieder zu Auseinandersetzungen und letzten Endes zu einem tödlichen Streit gekommen sein. Der 89-Jährige habe sein Testament nicht ändern wollen. Es habe also nur der 41-Jährige ein Motiv gehabt und am Pyjama des Toten, der in seinem Bett aufgefunden wurde, sei die DNA des Angeklagten gefunden worden.

Der ominöse Serbe

Verteidiger Erich Gemeiner kontert hingegen mit einer völlig neuen Version davon, was am 13. Mai passiert sein soll: Sein Mandat habe gemeinsam mit der Haushaltshilfe von Umlauff, Zorica V., einen Einbruch bei Umlauff geplant. Die Idee dazu hätte Zorica gehabt. Sie habe einen Serben dazu beauftragt.

Laszlo habe den unbekannten Serben schließlich am 13. Mai zur Wohnung des Opfers gefahren und ihm den Schlüssel und einen Plan der Wohnung überreicht. Er habe dann etwa 10 Minuten unten gewartet, bis der Serbe wieder zu ihm ins Auto gestiegen sei - ohne den Goldschmuck, den er hätte stehlen wollen.

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Anwalt Erich Gemeiner

Umlauff sei aufgewacht, habe der Serbe gesagt. Mehr wollte Laszlo auch auf zahlreiche Nachfragen von Richter Patrick Aulebauer und der Geschworenen dazu nicht aussagen. Auf dem Pyjama des Toten seien aber auch DNA-Spuren eines Unbekannten gefunden worden, sagt Gemeiner. Im Zweifel sei immer noch für den Angeklagten zu entscheiden, so der Anwalt.

Am Pyjama des Toten fanden sich an elf unterschiedlichen Stellen Mischspuren, bei deren Analyse die DNA-Expertin Christina Stein neben den biologischen Merkmalen des Getöteten jene des Angeklagten nachweisen konnte. An einer weiteren Stelle waren in schwacher Ausprägung Spuren der Haushälterin feststellbar.

Auf die Beihilfe zum vermeintlichen Einbruch habe sich Laszlo eingelassen, weil er ein Verhältnis mit der Haushaltshilfe gehabt hätte. Warum er so spät damit rausrückt, will der Richter wissen. "Im Gefängnis wurde mir zugesichert, dass sich der Serbe stellen werde", erklärt der Angeklagte.

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