Mordprozess um im Streit um Testament getöteten 89-Jährigen

Gute Unabhängigkeit der Gerichte und Richter
Angeklagter war jahrelang vom Opfer finanziell unterstützt worden, Adeliger wollte 41-Jährigem nicht seine Eigentumswohnung vermachen.

Am Dienstag muss sich ein 41-jähriger Mann wegen Mordes vor Geschworenen verantworten, weil er seinen väterlichen Freund in dessen Wohnung in Wien-Fünfhaus getötet haben soll. Der 89 Jahre alte Julius U. - er entstammte einem alteingesessenen österreich-ungarischen Adelsgeschlecht - war vermögend und hatte sich jahrelang um den Angeklagten gekümmert, der keiner geregelten Beschäftigung nachging.

Die Hoffnung, mit der finanziellen Unterstützung seines Gönners einen Neustart in seinem Leben zu schaffen, sollen sich für den 41-jährigen Ungarn nicht erfüllt haben. Als er mitbekam, dass der 89-Jährige ihm in seinem Testament nicht seine Eigentumswohnung hinterlassen, sondern nur ein Vorkaufsrecht einräumen wollte, dürfte das der nächste Tiefschlag gewesen sein. Er soll versucht haben, den 89-Jährigen dazu zu bewegen, seine letztwillige Verfügung zu ändern, doch der betagte Mann dürfte sich nicht überreden haben lassen.

Laut Anklage suchte der 41-Jährige am 13. Mai gegen 21:00 Uhr seinen väterlichen Freund auf, nachdem man am Vormittag einmal mehr um das Testament gestritten hatte. Dabei kam es der Staatsanwaltschaft zufolge zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung, der 41-Jährige soll sein Opfer am Hals gepackt und gewürgt haben. Außerdem soll er mit einem stumpfen Gegenstand auf Kopf, Gesicht und Oberkörper des 89 Jahre alten Mannes eingeschlagen haben. Dieser starb an einem Herz-Kreislauf-Versagen, seine Haushälterin fand am nächsten Morgen die Leiche.

Der Tatverdächtige, der wie vom Erdboden verschluckt schien, konnte im August in Budapest festgenommen werden, wo er sich versteckt gehalten hatte. Er wurde an die österreichische Justiz unter der Bedingung ausgeliefert, dass er eine allfällige Strafe in seiner Heimat zu verbüßen hat. Wie sein Verteidiger Erich Gemeiner am Wochenende der APA erklärte, wird sich der Angeklagte in der Verhandlung nicht schuldig bekennen: "Er hat das Opfer nicht getötet."

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