Im AKH sagt man dazu: Auf der Station seien in der Nacht von 13. auf 14. Februar statt der vorgesehenen 28 Patienten 29 zu versorgen gewesen. „Im Sinne der Patientensicherheit ist es uns sehr wichtig, Patienten zumindest eine Nacht zu beobachten, bevor sie nach Hause entlassen werden“, sagt eine Sprecherin.
Dies sei sogar der pflegerischen Sorgfalt geschuldet, da Menschen, welche durch einen Unfall aus dem gewohnten Umfeld gerissen werden, vermehrt zur Entwicklung eines akuten Delirs neigen und damit „eine Selbstgefährdung durch Stürze aus dem Bett einhergeht“.
"Gelindestes Mittel"
Und deshalb sei es im konkreten Fall zu einer Unterbringung am Boden gekommen. „Patienten mit kognitiven Einschränkungen, die auf zwei Matratzen ohne Bett untergebracht werden, können direkt überwacht werden, ohne dass sie sich selbst gefährden und ohne dass unangenehmere, freiheitsbeschränkende Maßnahmen erforderlich sind. In Entsprechung der gesetzlichen Bestimmungen ist immer das gelindeste Mittel zur Abwendung von möglicher Gefahr anzuwenden“, sagt die Sprecherin.
Soll heißen: Oft reiche es nicht, die Patienten mittels seitlicher Steckgitter am Bett vor Stürzen zu bewahren. Viele seien so unruhig, dass sie nur mit einer aus vielerlei Gründen heiklen Schutzfixierung gesichert werden können.
"Ausnahmefälle"
Die Sprecherin betont, dass eine auf dieser Station in Ausnahmefällen nötige Unterbringung am Boden nach Rücksprache mit den Angehörigen erfolge. Auf Nachfrage des KURIER, warum dafür nicht wenigstens ein Platz in einem Zimmer gefunden werden konnte, betont sie, dass dadurch keine lückenlose Beobachtung der unruhigen Patienten durch das Pflegepersonal möglich sei.
Zwiespältig fällt die Bewertung des Wiener Patientenanwalts Gerhard Jelinek aus: „Aus ethischen und hygienischen Gründen kann ich eine Lagerung am Gangboden nicht gutheißen“, sagt er zum KURIER. Gleichzeitig sei eine solche Unterbringung in einer Notsituation tatsächlich wohl das gelindeste Mittel der Freiheitsbeschränkung, „auch wenn sie sicher nicht den Idealzustand darstellt.“
Besser wäre es gewesen, eine Überwachungsperson zu organisieren, die nicht unbedingt medizinisch oder pflegerisch geschult sein müsse. Jelinek weiter: „Sollten solche Vorfälle gehäuft auftreten, wäre das nicht zu tolerieren.“
„Diese Argumentation ist nachvollziehbar, die Patienten am Boden abzulegen, ist aber dennoch nicht in Ordnung“, sagt dazu ein Wiener Spitalsarzt, der namentlich nicht genannt werden will. Er betont, dass ihm eine solche Vorgehensweise im Rahmen seiner langjährigen beruflichen Laufbahn noch nicht untergekommen sei. „Letztlich Schuld ist auch hier der Personalmangel: Hätte man mehr Pflegekräfte, könnte man die Patienten auch im Zimmer ausreichend beobachten.“
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