Ja. Im Ernstfall regeln eigene Pandemiepläne das Vorgehen der Behörden. Der KURIER hat sich die Maßnahmen am Beispiel
Wiens angesehen.
690 Betten für Spezialbehandlung im Spital
Wird ein Patient positiv auf das
Virus getestet, wird er auf der 4. Medizinischen Abteilung des Kaiser-Franz-Josef-Spitals behandelt. Generell sieht der Influenza-Pandemieplan (die Handlungsgrundlage bei Viruserkrankungen) 506 Betten in den Gemeindespitälern vor, dazu 182 in Privatspitälern. Bei besonders vielen Patienten könnte sogar ein gesamtes Krankenhaus freigemacht werden, heißt es beim Wiener Krankenanstaltenverbund.
Dafür würden planbare Eingriffe verschoben und andere Patienten verlegt. Zeitgleich würden sich die Behörden auf die Suche nach Patient 0 machen. Ist dieser bekannt, können die Kontaktpersonen isoliert werden. Dann gibt es keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit mehr, erklärt
Ursula Karnthaler, Leiterin des Landessanitätsrates für Wien. Italien kennt seinen „Patient 0“ noch nicht. Man weiß nicht, wer das Virus eingeschleppt hat.
14 Tage lang in Quarantäne bleiben
Alle, die mit einem Coronavirus-Erkrankten Kontakt hatten, müssen für 14 Tage in Quarantäne. Entweder allein zu Hause oder auf der Quarantänestation des Hygienezentrums in Wien-Simmering. Letzteres ist sinnvoll, um Familienmitglieder zu schützen. Verordnet wird die Quarantäne vom Gesundheitsdienst (MA 15). Wer zu Hause in Quarantäne ist, bekommt Lebensmittel vor die Tür gestellt. Apotheken liefern Medikamente, Ärzte machen Hausbesuche.
Schulen und Behörden sperren zu
Das Epidemiegesetz sieht vor, dass Schulen und andere öffentliche Einrichtungen gesperrt werden können. Karn-thaler: „Es kommt darauf an, wo die Kranken waren. Weisen sie Gemeinsamkeiten auf, wird man dort Maßnahmen setzen.“ Haben etwa mehrere Kranke Verbindungen zu einer Schule, wird diese wohl gesperrt.
Laut Gesetz kann die Behörde auch Betriebe sperren und Wohnungen räumen.
Orte können völlig abgeriegelt werden
Bei einem – unwahrscheinlichen – Massenausbruch können per Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Ortschaften ganz abgeriegelt werden. In Wien ist das schwieriger, doch auch hier könnten über Wohnhäuser Quarantäne verhängt werden.
Klar ist: Es muss immer das gelindere Mittel gewählt werden.
Öffis stellen den Betrieb ein
Ein unwahrscheinliches Szenario, heißt es vonseiten der Zuständigen. Allerdings könnte der Krisenstab der Stadt unter der Leitung des Gesundheitsdienstes empfehlen, bei Krankheitssymptomen nicht mehr mit Öffis zu fahren.
Polizei und Heer kontrollieren
Im Fall eines Ausbruchs kann auf Anordnung der Behörde auch die Polizei eingreifen. Diese kann Quarantäne oder Untersuchungen mit Zwang durchsetzen und Straßensperren errichten. Außerdem kann das Bundesheer angefordert werden. Es könnte – theoretisch – mit entsprechendem Behördenauftrag sogar Zivilisten verhaften.
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