Leiche im Müll: 20 Jahre Haft für Mann, Freispruch für Freundin

Leiche im Müll: 20 Jahre Haft für Mann, Freispruch für Freundin
29-jähriger Ungar sollen einen Mann getötet haben. Drei Monate bedingt wegen Störung der Totenruhe für 30-jährige Wienerin.

Die beiden Angeklagten sind vom Leben gezeichnet. Beide wuchsen ohne Eltern auf. Beide waren starke Alkoholiker. Der Mann lebte auf der Straße, die Frau – sie hat eine Intelligenzminderung – ist besachwaltert und lebt von der Invalidenpension. Irgendwann zwischen 26. Und 28. Mai starb in der Wohnung der Frau in der Wiener Thaliastraße der 43-jährige Gyula S. Ihm wurden Schraubenzieher in die Schläfe gehämmert.

Mate G. und Maria K. sind deshalb am Donnerstag wegen Mordes angeklagt. Mate G. soll die Tat laut Anklage verübt haben. Maria K. soll ihn bekräftigt haben, ihm geholfen haben, die Leiche des Mannes im Müll zu entsorgen. Sie wurde in der Müllverbrennungsanlage am Flötzersteig verbrannt und nie gefunden.

Vor dem Richter widerruft Mate G. sein ursprüngliches Geständnis. „Das hat die Polizei mit einer Packung Zigaretten aus mir herausgelockt“, erklärt er nun. Denn in Wirklichkeit, so beteuert er, sei es ein Unfall gewesen.

Man habe Gyula S. zum Trinken in die Wohnung mitgenommen. Dort soll das Opfer versucht haben, die 30-jährige Maria K. zu küssen. Die Frau erzählte das ihrem Freund. Und daraufhin kam es erst zu einem Wortgefecht. Dabei hätte ihn der Getötete angegriffen, sagt Mate G. Er habe ihn weggeschubst, dabei sei er auf den Kopf gefallen und gestorben. „Ich wollte den Mann sicher nicht töten. Aber er war dann nur mehr ein Gegenstand für mich. Deshalb habe ich die Schraubenzieher reingegeben.“ Die wusch er im Anschluss übrigens wieder ab und verstaute sie im Werkzeugkasten.

Leiche im Müll: 20 Jahre Haft für Mann, Freispruch für Freundin

Mate G. und Maria K. sind wegen Mordes angeklagt.

Warum man nicht die Rettung gerufen habe, will der Richter wissen. „Die Wohnung war dermaßen dreckig. Ich glaube nicht, dass jemand einen Fuß hereingesetzt hätte“, erklärt der Angeklagte.

Zwei Tage lang soll die Leiche des Mannes in der Wohnung gelegen sein. Dann schliff sie Mate G. ins Erdgeschoss. „Die Frau hat die Blutflecke dahinter weggewischt“, schildert er. Und dann habe man gemeinsam den Körper in den Müll verfrachtet.

Kurios: Ein Bewohner meldete auffällige Blutspuren. Als die Polizei bei Maria K. anläutete, erklärte sie den Beamten: „Ich bin gestolpert und auf die Nase gefallen. Schleicht’s euch wieder.“ Die Polizisten gingen tatsächlich.

Erst, als Mate G. bei einem anderen Obdachlosen mit der Tat prahlte, begannen die Ermittlungen.

Maria K. will mit der Tat nichts zu tun haben, auch nicht mit der Beseitigung der Leiche: „Ich hatte Angst“, sagt sie. Ihr Freund sei gewalttätig gewesen, habe sie auch vergewaltigt und sie in ihrer eigenen Wohnung eingesperrt. „Sie ist das, was man als Hascherl bezeichnet“, sagt Anwältin Astrid Wagner.

Ein Urteil stand noch aus.

Mate G. wurde wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen nahmen es einstimmig als erwiesen an, dass er Gyula S. (43) mit einem Hammer zwei Schraubenzieher in den Schädel gerammt hatte.

Die als Beitragstäterin mitangeklagte damalige Freundin des 29-Jährigen wurde von den acht Laienrichtern dagegen mit 4:4 Stimmen vom Mordvorwurf freigesprochen. Bei Stimmengleichheit war zugunsten der Angeklagten vorzugehen. Weil sie dem 29-Jährigen beim Beseitigen der Leiche verhalf, kam sie mit drei Monaten bedingt für die Störung der Totenruhe davon.

Der 29-Jährige wurde außerdem in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, da er nach jahrelanger Heroin- und Alkoholsucht eine Persönlichkeitsstörung sowie eine Epilepsie entwickelt hat und aufgrund dessen einem psychiatrischen Gutachten zufolge als gefährlich einzustufen ist. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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