Impfpass gegen Bezahlung: Drei Schuldsprüche
Verdächtige Anrufe, ein mysteriöses Zweithandy und ein gelöschter Suchverlauf im Internet. All das machte die Mitarbeiterin einer Wiener Impfstraße im Herbst 2021 misstrauisch. Sie vermutete, ihre Vorgesetzte könnte Impfpässe gegen Bezahlung anbieten. Zur Erinnerung: Damals galt ein Lockdown für Ungeimpfte, gleichzeitig war die Skepsis gegenüber dem Covid-Vakzin bei vielen Menschen groß. Der Handel mit falschen Impfnachweisen florierte.
Eine 27-jährige Frau musste sich in diesem Zusammenhang am Donnerstag im Wiener Landesgericht verantworten. Neben der Beweismittelfälschung wurden ihr auch Geschenkannahme und Bestechung vorgeworfen. Im Zuge ihrer Anstellung beim Arbeiter-Samariter-Bund hatte sie nämlich Zugang zum elektronischen Impfregister. Diesen missbrauchte sie und bot digitale Zertifikate ab 200 Euro an – ganz ohne Stich.
Die derzeit arbeitslose Frau – sie wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe gekündigt – hinterließ allerdings Spuren. Als ihr Arbeitgeber anfing, Nachforschungen anzustellen, flog der Betrug deshalb rasch auf. Nicht nur konnte nachgewiesen werden, dass die angegebenen Impfchargen nicht verimpft wurden, auch waren die Ärzte, die die Immunisierungen angeblich durchgeführt hatten, häufig gar nicht im Dienst.
Die Angeklagte, die in der Impfstraße im Austria Center in der Donaustadt beschäftigt war, ist geständig. Vor Gericht gab sie sich äußerst wortkarg. „Sie zu nervös, um Fragen zu beantworten“, erklärte ihr Verteidiger Philipp Wolm.
Angst vor Impffolgen
Etwas gesprächiger waren die sieben Mitangeklagten. Zwei agierten als Vermittler. Einer der beiden, ein vorbestrafter 50-Jähriger, ließ über seinen Anwalt Rudolf Mayer ausrichten, er habe aus „Angst vor der Impfung und den Folgen“ gehandelt. Er muss für drei Monate ins Gefängnis.
Der andere Vermittler, der Schwager der Hauptangeklagten, fasste sechs Monate Haft aus. Unter Setzung einer dreijährigen Probezeit wurde diese aber bedingt nachgesehen. Die gleiche Strafe erhielt auch die 27-Jährige. Alle Urteile sind bereits rechtskräftig.
Glimpflicher kamen vier „Kunden“ davon. Sie hatten die Impfzertifikate nur für sich selbst gekauft. Aufgrund ihrer Geständnisse wurden ihre Strafverfahren diversionell erledigt. Sie mussten allerdings Bußgelder in der Höhe von 250 bis 1.000 Euro bezahlen.
Ausgerechnet der Ehemann der Hauptangeklagten war als einziger nicht geständig. In seinem Fall wurde die Entscheidung vertagt. Es werden nun noch Zeugen befragt, ehe Anfang April ein Urteil gefällt wird.
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