Heumarkt-Betreiber blitzt beim VfGH ab

Unkonventionelle Vorschläge des Montana-Chefs Tojner: Frühere Angestellte könnten im Alter Unternehmer werden. Pensionisten sollten von der Lohnsteuer befreit werden, um auch Niedriglohnjobs anzunehmen.
Beschwerde aus Tojners Umfeld abgelehnt, UVP muss auch wegen Weltkulturerbe durchgeführt werden.

Bisher war der Begriff "Weltkulturerbe" ein Titel ohne Mittel. Denn die Auswirkungen waren eher moralisch, rechtlich aber unbedeutend. Das ist nun erstmals anders, denn die Betreiber des umstrittenen Heumarkt-Projekts (rund um den Investor Michael Tojner) haben vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) einen herben Rückschlag erlitten. Dabei ging es hauptsächlich um die Frage, ob das umstrittene Vorhaben durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) muss.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hatte dies im April so entschieden, die Betreibergesellschaft deshalb den VfGH angerufen. Dieser hat die Behandlung dieser Beschwerde, wie erst jetzt bekannt wurde, mit Stichtag 1.Oktober abgelehnt.

In der Beschwerde, die von den Projektbetreibern - konkret von der Hotelgesellschaft Intercont - eingebracht worden war, wurde unter anderem die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes geltend gemacht. Kurz zusammengefasst lautete der Vorwurf, das BVwG habe Willkür bei der Anwendung von Unions- und österreichischem Recht walten lassen.

Heumarkt-Betreiber blitzt beim VfGH ab

Wolfgang List, Anwalt

Konkret ging es um jene Schwellenwerte von 15 Hektar Fläche und 150.000 Quadratmeter Bruttogeschoßfläche, ab denen laut österreichischem Recht eine UVP verpflichtend ist. Das Heumarkt-Projekt, wegen dem die Wiener City seit längerem auf der Roten Liste der UNESCO-Weltkulturerbestätten steht, liegt unter dieser Marke

Allerdings - und das ist der spannende Teil - heißt es in dem neuen Urteil:

"Stätten, die in die Liste des Kulturerbes der Welt (...) eingetragen seien, seien durch den österreichischen Gesetzgeber in Kategorie A des Anhangs 2 zum UVP-G 2000 ausdrücklich als solches besonderes Schutzgebiet qualifiziert, das treffe daher auch auf die Weltkulturerbestätte ,Historisches Zentrum von Wien' zu".

UVP weil des Welterbe betroffen ist

Erstgericht bestätigt

Schon das BVwG sah das Vorhaben am Heumarkt trotzdem als UVP-pflichtig an, indem es mit Verweis auf EU-Richtlinien damit argumentierte, dass auch das Kriterium herangezogen werden könne, dass der Bau mit seinem 66-Meter-Turm „den Schutzzweck, für den das schutzwürdige Gebiet 'UNESCO-Welterbestätte Historisches Zentrum von Wien' festgelegt wurde, erheblich beeinträchtigen“ werde.

Diese Judikatur ist für den VfGH plausibel. „In seinem Beschluss vom 1. Oktober 2019 führt der VfGH aus, dass das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung angesichts der in diesem Fall zu beachtenden Vorgaben des Unionsrechts, auch im Hinblick auf das Weltkulturerbe 'historisches Zentrum Wien', vertretbar begründet hat“, hieß es in einer Aussendung am Donnerstag. Es sei seitens des Bundesverwaltungsgerichts „keine Willkür geübt worden“.

Die Behandlung der Beschwerde wurde in dem Urteil, das dem KURIER vorliegt, somit abgelehnt.

Erfreut zeigte sich Anwalt Wolfgang List, der einige Heumarktgegner vertritt: Es sei nun bestätigt worden, "was wir immer vertreten haben". Theoretisch sei jetzt noch ein Gang zum Verwaltungsgerichtshof möglich, aber "damit rechnen wir nicht".

Heumarkt-Betreiber blitzt beim VfGH ab

Die UNESCO nimmt nach Wien auch den Welterbe-Status der historischen Prager Innenstadt ins Visier. In einem am Donnerstag veröffentlichten Brief rief die Organisation den Staat und die Stadtverwaltung auf, negativen Entwicklungen „prompt und entschieden“ zu begegnen. Besonders in der Kritik stehen Pläne für Hochhäuser in der sogenannten Pufferzone, welche das Stadtpanorama beeinträchtigen könnten.

Investoren übten starken Druck aus, um ihren Gewinn aus Büro- und Wohnflächen zu maximieren, hieß es in dem Bericht. Für Beunruhigung sorgt ein geplantes neues Baugesetz, das die Genehmigungszeiten dramatisch verkürzen würde. Gutachten des Denkmalschutzamtes sollen dann nicht länger verbindlich für die Entscheidungsfindung sein. Weitere Kritikpunkte betreffen die mangelnde Verkehrsberuhigung, der fortschreitende Verfall des ungenutzten Bahnhofs Vysehrad aus dem Jahr 1904 und die zunehmende Zahl der Touristenboote auf der Moldau.

Der sozialdemokratische Kulturminister Lubomir Zaoralek erklärte, man sei mit der UNESCO im Gespräch. Das historische Zentrum von Prag steht seit 1992 auf der Welterbeliste der UN-Tochter. Die Schutzzone umfasst eine Fläche von knapp 8,7 Quadratkilometern.

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