Heumarkt: Tojners Bauprojekt landet vor Europäischem Gerichtshof

Das Heumarkt-Areal in der Wiener Innenstadt.
Das Verwaltungsgericht muss darüber entscheiden, ob für das umstrittene Vorhaben eine UVP durchgeführt werden muss. Dafür holt es sich jetzt Hilfe vom EuGH.

Der Streit um das Heumarkt-Areal ist um zwei juristische Schauplätze reicher: Wie der KURIER berichtete, muss sich jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit der Causa befassen. Und auch das Wiener Verwaltungsgericht ist nun in die Sache involviert.

Auf diese neue Entwicklung machte am Mittwoch die Umweltorganisation Alliance for Nature, ihres Zeichens vehemente Kritikerin von den Baubauungsplänen für den Heumarkt, aufmerksam. Die rechtlichen Details erklärte Piotr Pyka, Anwalt der NGO.

Ausgangspunkt ist eine Säumnisbeschwerde von Immobilienentwickler Michael Tojner. Er will mit seiner Firma Wertinvest bekanntlich den Heumarkt neu bebauen. Das Problem dabei: Das Vorhaben gefährdet den Welterbe-Status der historischen Innenstadt.

Für sein geplantes Hotelprojekt auf dem Areal beantragte Tojner im November 2018 bei der Stadt eine Baubewilligung. 2019 fand auch eine Bauverhandlung statt. Eine Baugenehmigung erteilte der Magistrat aber bis heute nicht. Tojners Anwälte brachten deshalb im heurigen März eine Säumnisbeschwerde ein.

Die Sache ging dadurch an das Verwaltungsgericht: Dieses muss nun anstatt des Magistrats über die Baubewilligung entscheiden.

Strittige UVP-Frage

Das klingt allerdings einfacher, als es ist. Bevor das Verwaltungsgericht diese Entscheidung treffen kann, ist noch eine wichtige Frage zu klären: Jene, ob für das Hotelprojekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist.

Bei einer UVP werden die Auswirkungen eines Bauvorhabens auf seine Umgebung untersucht. Die Prüfung kann aus unterschiedlichen Gründen vorgeschrieben sein (zum Beispiel ab einer bestimmten Projektgröße) und wird vor Baubeginn durchgeführt.

Ob das Heumarkt-Projekt UVP-pflichtig ist, darüber haben sich bereits mehrere Behörden und Gerichte den Kopf zerbrochen. Final geklärt wurde die Frage bis dato aber nicht. Diese Aufgabe kommt nun dem Verwaltungsgericht zu.

Beschluss im September

Dieses hat – und hier wird es etwas technisch – aber offenbar Zweifel an den Gesetzen, die es für seine Entscheidung heranziehen muss. Basis dafür ist das österreichische UVP-Gesetz. Damit wird die UVP-Richtlinie der EU umgesetzt. Das Verwaltungsgericht ist skeptisch, ob dies korrekt geschah. Deshalb schaltete es im September den EuGH ein.

Anders gesagt: Das Verwaltungsgericht will von den Richtern in Luxemburg wissen, ob die Grundlage für seine Entscheidung über eine UVP-Pflicht für das Heumarkt-Projekt europarechtskonform ist.

Konkret geht es etwa um die Frage, welche Bauprojekte das österreichische Recht als UVP-pflichtig erachtet. EU-Recht zufolge seien unter anderem Hochhäuser, Wohnbauanlagen oder Bürobauten einer UVP zu unterziehen, so Anwalt Pyka. Im österreichischen Gesetz sei das aber nicht so vorgesehen.

Ein Jahr warten 

Bis der EuGH sein Urteil gefällt hat, werde es wohl mindestens ein Jahr dauern, so Pyka. So lange kann Tojner jedenfalls nicht zu bauen beginnen. Darüber freut man sich bei der Alliance for Nature.

Für den Immobilienentwickler gibt es aber noch eine Möglichkeit, den Gang zum EuGH zu stoppen. Er könnte seinen Antrag für die Baubewilligung zurückziehen. Dass er diesen Schachzug beherrscht, hat er bereits einmal erfolgreich bewiesen.

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