Projekt Heumarkt: Tojner stoppt Gang zum Europäischen Gerichtshof

So könnte das Heumarkt-Areal künftig aussehen
Das Verwaltungsgericht meint, dass die EU-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Österreich „unzureichend umgesetzt ist“.

Die Auseinandersetzung um umstrittene Hochhausprojekt des Investors Michael Tojner am Wiener Heumarkt ist um einen Schachzug reicher. Tojners Immobilienfirma Wertinvest wollte sich eigentlich vom Bundesverwaltungsgericht bescheinigen lassen, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung für das 300 Millionen Euro schwere Bauprojekt auf dem 15.000 Quadratmeter großen Heumarkt-Areal nötig ist. Die Wiener Landesregierung hatte das bereits so festgestellt, die Gegner laufen gegen das Projekt weiter Sturm.

Zur Überraschung aller hat Tojners Wertinvest nun diesen Feststellungsantrag zurückgezogen. Damit ist das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht nur beendet, sondern damit wurde auch der Weg zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) ausgehebelt.

Weitere Probleme um den Heumarkt

Europarechtswidrig?

Denn Anwalt Wolfgang List, der zehn Projektgegner vertritt, hat beim Bundesverwaltungsgericht beantragt, die österreichische Umsetzung der EU-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beim EuGH in Luxemburg in Form einer sogenannten Vorabentscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. List ist der Ansicht, dass die Vorgangsweise, das Heumarktprojekt keiner UVP zu unterziehen, europarechtswidrig ist. Die Munition dafür lieferte ihm das BVwG selbst.

Denn das BVwG hatte für 18. März 2019 die erste mündliche Verhandlung angesetzt. In der Ladung hat Richter Christian Baumgartner bereits eine wichtige Feststellung getroffen: Das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass die EU-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im österreichischen UVP-Gesetz 2000 „unzureichend umgesetzt ist“. So sollen in Sachen Städtebauvorhaben in der Kategorie „schutzwürdige Gebiete“ im österreichischen Gesetz wesentliche Parameter vergessen worden sein.

Nämlich die Auflistung jener Projekte, für im Einzelfall eine Prüfung und sogar eine vereinfachte Umweltverträglichkeit notwendig machen. Eine solche Einzelfallprüfung wollte nun das Bundesverwaltungsgericht vornehmen. Es wollte auch klären, ob der 66 Meter hohe Heumarkt-Turm im seinem Ausmaß und bei den Umweltauswirkungen den gesetzliche Schutzzwecke des UNESCO-Welterbe „Historisches Zentrum von Wien“ beeinträchtige.

Daraus wird jetzt nichts. Für den Heumarkt bedeutet das laut List, dass in Kürze mit einem Antrag auf Baugenehmigung zu rechnen ist.

 

Projekt Heumarkt: Tojner stoppt Gang zum Europäischen Gerichtshof

Auszug aus der Ladung zum Gerichtstermin

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