Datenschutzkämpfer oder Erpresser: Prozess um Google-Abmahnungen

FILE PHOTO: The logo for Google LLC is seen at the Google Store Chelsea in Manhattan, New York City
Musterprozess gilt als richtungsweisend. Entweder müssen Tausende Unternehmen Schadenersatz zahlen oder ein Anwalt muss sich für Erpressung verantworten.

Es ist ein ungleiches Bild, das sich der Richterin und den zahlreich erschienen Zuhörern am Freitag im Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen bietet. Auf der einen Seite ein zierlicher Mann Mitte 30. Neben sich ein dicker Laptop und unzählige Dokumente. Er wirkt verbissen, fast schon gereizt.

Ihm gegenüber sitzen fünf Männer in Anzügen, die sich wesentlich entspannter geben. Man könnte auch siegessicher sagen.

Sie alle sind da, um einen der größeren österreichischen Datenrechtsprozesse der jüngeren Vergangenheit zu klären. Bei dem alleine erschienen Anwalt handelt es sich um Marcus Hohenecker. Er bzw. seine Mandantin haben einen Frisör aus Amstetten geklagt.

Google als Streithelfer

Der Angeklagte ist am Freitag ebenfalls im Justizpalast erschienen. Ihm zur Seite die fünf erwähnten Juristen. Diese vertreten einerseits den Kleinunternehmer, andererseits sind sie als Streithelfer für den Milliardenkonzern Google vor Ort.

Dass es soweit kommen konnte, ist so zu erklären: Die Mandantin von Hohenecker, Eva Z., behauptet, durch das bloße Aufrufen von Seiten im Internet in ihrem Datenschutz verletzt worden zu sein. Konkret beklagt sie einen Kontrollverlust über ihre Daten und einen damit einhergehenden Gefühlsschaden.

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