Wirte ziehen wegen Unklarheiten vor Verfassungsgericht
50.000 Euro hat Stefan Gergely 2010 in drei Lokale seines Schlossquadrats in Margareten investiert, um Raucher- und Nichtraucherbereiche zu trennen. Das Geld floss unter anderem in den Einbau von Glas-Schiebetüren. „Die Trennungen haben sich bewährt, die Gäste halten sich daran und sind zufrieden“, sagt der Gastronom.
Ungeachtet dessen flatterte der Betreibergesellschaft vor Kurzem eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Tabakgesetz ins Haus, woraufhin der Magistrat ein Strafverfahren einleitete. Begründung: Die Trattoria Margareta sei „entgegen den Bestimmungen des letzten Verwaltungsgerichtshof-Erkenntnisses eingeteilt.“ Konkret geht es darum, dass Gäste erst den Schankraum (dort ist Rauchen erlaubt) durchqueren müssen, um in den Nichtraucher-Raum zu gelangen.
Verfassungsklage
Darauf vertrauend ließ Gergely seine Lokale teuer umbauen, nur um jetzt erst recht mit einer Anzeige konfrontiert zu sein. Dem Gastronomen reicht es nun, und er zieht abermals vor den Verfassungsgerichtshof. Jene Passagen, die so unklar formuliert sind, dass sich nicht einmal zwei Höchstgerichte auf deren Bedeutung einigen können, müssen aufgehoben werden.
Zuletzt wurde auf Bundesebene ein totales Rauchverbot in Lokalen diskutiert. Gastronom Gergely hält davon wenig: „Ich plädiere für die Freiheit, Genussmittel zu konsumieren, und für die Mündigkeit der Bürger.“ Er glaubt aber ohnehin nicht, dass sich für ein Totalverbot eine rot-schwarze Mehrheit finden wird.
Klage gegen die Republik
Bereits Ende Oktober hatte der Wiener Gastwirt Heinz Pollischansky, 50, (Stiegl Ambulanz, Centimeter) Schadenersatz-Klage gegen die Republik eingebracht. „Alle Umbauten in meinen Lokalen, wie Glastüren, Lüftungen oder Wand-Versetzungen kosteten mich etwa 50.000 Euro. Dieses Geld will ich vom Gesetzgeber retour“, poltert Pollischansky. Denn die Umbauten sind – durch den Spruch des VwGh – seit 31. Juli 2013 obsolet. In seinen Lokalen müssen die Nichtraucher durch den verrauchten Barbereich, um etwa zu den Toiletten zu gelangen. 12.000 der 50.000 heimischen Gastronomie-Betriebe sind von der Neuregelung in ähnlicher Form betroffen.
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