Wirte wollen Schadenersatz von der Republik

Nach Richterspruch wollen Gastronomen die Umbaukosten für ihre Lokale zurück.

Mit einer Musterklage wollen Österreichs Wirte das Tabakgesetz (Nichtraucherschutz in der Gastronomie) kippen. Gesundheitsminister Alois Stöger bleibt gelassen und gibt der Klage keine Chancen.

Tatsache ist, dass der Wiener Szenewirt Heinz Pollischansky kommende Woche eine Amtshaftungsklage gegen die Republik einbringt – unterstützt von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Auslöser ist das seit 2008 gültige Tabakgesetz, zu dem es im Sommer einen brisanten Richterspruch gab.

Wirte wollen Schadenersatz von der Republik

Denn am 31. Juli stellte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) fest, dass Nichtraucher in Lokalen nicht mit Zigarettenrauch in Kontakt kommen dürfen. Auch nicht am Weg zu Toiletten oder zu Nichtraucher-Bereichen. Gegen dieses Urteil ist kein Rechtsmittel mehr möglich.

„Alle Umbauten in meinen Lokalen, wie Glastüren, Lüftungen oder Wand-Versetzungen kosteten mich etwa 50.000 Euro. Dieses Geld will ich vom Gesetzgeber retour“, poltert Pollischansky.

Der Grund liegt laut Kläger auf der Hand: Denn die Umbauten sind – durch den Spruch des VwGh – seit 31. Juli 2013 obsolet. In seinen Lokalen müssen die Nichtraucher durch den verrauchten Barbereich, um etwa zu den Toiletten zu gelangen. 12.000 der 50.000 heimischen Gastronomie-Betriebe sind von der Neuregelung in ähnlicher Form betroffen.

„Untragbarer Zustand“

Für Helmut Hinterleitner, WKO-Obmann des Gastro-Fachverbandes ein untragbarer Zustand: „Zuerst bauen Wirte für teures Geld um, und plötzlich zählt die Investition nichts. In unserem Land muss es Rechtssicherheit geben.“ Nachsatz: „Die Gastro-Branche hat 96 Millionen Euro in die Umbauten gesteckt. Nicht nur, dass diese Maßnahmen obsolet geworden sind, Gesundheitsminister Stöger forderte die Behörden auch auf, Höchststrafen anzuwenden.“

Der Minister selbst – er möchte weiter in der Regierung bleiben – geht von einem Scheitern der Amtshaftungsklage aus: „Dem Vorhaben fehlt jede rechtliche Basis.“

Zur Erklärung: Um eine Amtshaftungsklage zu gewinnen, muss ein schuldhaft rechtswidriges Verhalten der Republik vorliegen. Zum Zeitpunkt der gesetzlich geforderten Umbauten aber, existierte das umstrittene Erkenntnis noch nicht. So gesehen ist die Regierung, laut Ministerbüro, auf der sicheren Seite.

Also klagt Gastwirt Pollischansky, über seinen Anwalt Wolfgang Zorn, die Finanzprokuratur der Republik auf 50.000 Euro Umbaukosten.“ Sollte die Klage erfolgreich sein, droht eine Klagsflut seitens der Wirte. Für WKO-Funktionär Hinterleitner gibt es aber einen Kompromiss: „Das neu gebildete Parlament soll das Tabakgesetz wieder auf das Niveau vor dem VwGH-Urteil herunterfahren. Denn alle Beteiligten konnten damit gut leben.“

Das EU-Parlament hat am Dienstag in Straßburg die umstrittene verschärfte Tabak-Richtlinie leicht gemildert abgestimmt. Statt der von der EU-Kommission verlangten Größe der Warnhinweise auf den Zigarettenpackungen von 75 Prozent wurde ein Kompromiss mit 65 Prozent gefunden, die Slim-Zigaretten werden doch nicht verboten und bei den Zusatz- und Aromastoffen erhält Menthol als einziges Mittel eine längere Übergangsfrist. Dem Mandat für die weiteren Verhandlungen mit Kommission und Rat wurde mehrheitlich die Zustimmung erteilt.

Die E-Zigaretten dürfen weiter wie andere Tabakprodukte behandelt werden. Sie gelten nicht als Medikament und brauchen daher keine entsprechende Zulassung. Die elektronischen Zigaretten können damit nach wie vor in Trafiken verkauft werden, allerdings mit der Einschränkung, dass sie nicht an unter 18-jährige abgegeben werden dürfen.

Kompromiss

Mit diesem Beschluss besteht die Chance, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode des Europaparlaments abzuschließen. Den Antrag auf 65 Prozent Größe der Warnhinweise auf Packungen hatte der ÖVP-Europaabgeordnete Richard Seeber eingebracht. Die Konservativen waren ursprünglich für eine Reduktion auf 50 Prozent, doch ging zuletzt der Kompromiss durch.

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