Wirte planen Bierdeckel-Volksbegehren

Wirte planen Bierdeckel-Volksbegehren
Wütende Gastronomen: Verschärftes Tabakgesetz bedroht jedes sechste Lokal. Initiative startet nach der Wahl.

Bis zu den Wahlen halten wir noch still. Lenkt die neue Regierung in Sachen Tabakgesetz dann nicht schnell ein, starten wir unsere Aktionen“, bestätigt Peter Dobcak, Wirtschaftsbund-Obmann der Gastronomie, die überaus gereizte Stimmung unter Österreichs 50.000 Wirten.

Der Grund für den Aufschrei in der Branche ankert in einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) von Juli. Seit Sommer müssen alle Nichtraucher-Bereiche sowie Toiletten für Nichtraucher erreichbar sein, ohne durch Raucherbereiche gehen zu müssen. In Tausenden Fällen müssten Wirte eigene Zugänge schaffen, den Raucherbereich von der Schank oder Bar in Hinterzimmer verlegen, oder zum generellen Nichtraucherlokal werden.

Umfrage

Bei einer Umfrage unter 600 Gastronomen gab jeder sechste Wirt an, unter diesen Bedingungen zusperren zu müssen. Hochgerechnet auf die 6500 Gastro-Betriebe in Wien (dazu kommen 2700 Kaffeehäuser) müssten über 1000 Gaststätten dichtmachen. „Und das verursacht inklusive der Betreiber an die drei bis viertausend Arbeitslose“, rechnet Dobcak vor.

Hinter den Wirtshausmauern formiert sich überparteilicher Widerstand: Unterstützt von den Interessensvertretungen plant die Gastronomie ein Volksbegehren gegen das – durch das VwGH-Urteil verschärfte – Tabakgesetz. 2,5 Millionen Bier-Deckeln sollen in Österreichs 50.000 Gastro-Betrieben verteilt werden. Gäste, Wirte und Personal können darauf, parallel zu Personenlisten, unterschreiben. Die signierten Bier-Platteln wollen die Gastronomen dann vor das Parlament kippen.

Heinz Polischansky, 50, einer der Initiatoren betreibt fünf Lokale und investierte 50.000 Euro in den Nichtraucherschutz: „Plötzlich zählt das nicht mehr. Wir werden genötigt die Struktur unserer Gaststätten umzudrehen und noch einmal zu investieren. Etwa in die Lüftungen.“

Im Centimeter II in Wien-Neubau mit 180 Sitzplätzen müssten die Raucher in hintere Zimmer umgesiedelt werden. Der rauchfreie Bereich wäre dann um die geschwungene Holzbar etabliert. Polischansky: „Raucher machen als Gäste höhere Umsätze und werden in Hinterzimmer vertrieben. Meine Gäste sind verstärkt Raucher. Abseits der Bar fehlt leider die typische Lokalstimmung. Meine Stammkundschaft würde kürzer bleiben und weniger konsumieren.“

Handschlagversprechen

Selbst Vize-Kanzler Michael Spindelegger stellte sich in einem der TV-Duelle indirekt auf die Seite der Gastronomen: „Wir werden uns das umstrittene Urteil noch genau anschauen müssen.“ Wirtschaftsbund-Funktionär Dobcak führte mit VP-Chef Spindelegger auch ein Gespräch zum Thema: „Ich habe das Handschlagversprechen von ihm, dass er uns Wirte nicht hängen lassen wird.“

Auch die Wirtschaftskammer kämpft an der Seite der Gastronomie. Anwälte prüfen – wegen des VwGH-Urteils – eine Amtshaftungsklage gegen die Republik.

Die Petrus & Paul-Stuben in Wien-Landstraße haben den Bombenhagel im Zweiten Weltkrieg überstanden. Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes dürfte aber das Ende des Traditions-Gasthauses mit 140 Plätzen bedeuten.

Denn Betreiber Wolfgang Manhart, 50, beugte sich dem Gesetz und verbannte „seine“ Raucher in die hinteren Zimmer. Der Nichtraucherbereich an der Schank ist menschenleer. „80 Prozent meiner Gäste rauchen. Ich merke schon, dass sie an den Tischen kürzer bleiben als im Schankraum. Ich brauche aber jeden Gast. Nicht um reich zu werden sondern um zu überleben“, erzählt der gelernte Koch. Mit ihm fürchten acht Angestellte und seine Frau um ihre Existenz.

In den Petrus & Paul-Stuben regiert eine eigenartige Stimmung. Der riesige Schank-Bereich, direkt beim Eingang wirkt verloren und fremd. Doch hinter der hölzernen Schiebetüre hört man Gelächter und Stimmengewirr. Dort genießen die Raucher gerade ihr Menü. Für Manhart, er wird Ende 2013 zusperren, bedeuten die Initiativen der Gastrobranche die aller letzte Hoffnung: „Passiert nichts, gibt’s ein Wirte-Sterben.“

Die Schwarzmalerei hat einen Hintergrund: Der Betrieb ist auf Firmen- und Weihnachtsfeiern spezialisiert. Sind Raucher dabei, müssten die Gesellschaften aufgeteilt oder in die hinteren Räume gepfercht werden. „Da kommt mir keiner mehr“, ist Manhart verzweifelt. Wenn alles schief geht, was hat der 50-Jährige dann vor? „Ich stelle mich wieder in eine fremde Küche. Unser Traum vom eigenen Gasthaus ist dann für immer passé.“

Volksbegehren Mit einem Volksbegehren kann das Volk die Behandlung einer Gesetztes-Vorlage im Nationalrat verlangen. Um ein Volksbegehren zum Erfolg – sprich zu einer Behandlung im Parlament – zu führen, müssen die Initiatoren in einer Frist von einer Woche 100.000 Unterschriften von Wahlberechtigten vorlegen.

Ein direkter Einfluss auf die Gesetzgebung ist dabei explizit nicht vorgesehen. Der Nationalrat muss das Thema diskutieren, er muss aber keinen im Sinne des Volksbegehrens günstigen Gesetzesentwurf beschließen.

Volksabstimmung Mit ihr stellt der Nationalrat dem Volk einen Gesetztes-Entwurf oder eine Verfassungsänderung zur Abstimmung mit Ja oder Nein. Das Ergebnis ist hier bindend.

Volksbefragung Führt die Regierung zu diversen Themen durch und erhebt das Meinungsbild in der Bevölkerung.

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