Darf ich mein Gspusi sehen? Fragen und Antworten zum Lockdown
Am morgigen Dienstag treten weitere Einschnitte in das tägliche Leben in Kraft – erneut. Der Großteil der Regeln ist bereits aus dem ersten Lockdown im Frühjahr bekannt. Und doch werfen die neuen Regeln wieder eine ganze Menge von Fragen auf. Der KURIER erklärt, was die Vorschriften konkret bedeuten.
Was genau ist mit "Lebenspartner" gemeint? Heißt das, ich darf mein Gspusi nicht mehr sehen?
Das Gesundheitsministerium versteht unter Lebenspartner wichtige Menschen, auf deren Anwesenheit man nicht verzichten könne. "Gemeint ist also eine Beziehung", heißt es auf Nachfrage. Zwischen Beziehungen und Affären werde "in der Folge aber schwer zu unterscheiden sein".
Dürfen Eltern, Geschwister und erwachsene Kinder besucht werden?
Wenn die einzelnen Familienmitglieder zu den engsten Angehörigen zählen, fällt dies unter die Ausnahme "Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens". Familienfeiern sind allerdings nicht erlaubt.
Wie viele wichtige Bezugspersonen darf ich persönlich sehen?
Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) appellierte am Samstag an die Bevölkerung, möglichst nur eine Person zu treffen. Das Gesundheitsministerium ließ Sonntagmittag zunächst noch wissen, dass Treffen mit "mehreren (aber wenigen)" Bezugspersonen erlaubt sind. Dazu zählen auch enge Freunde. Später waren die Behörden damit beschäftigt zu klären, ob Kontakte nun auf "eine einzelne Person" oder einige wenige beschränkt sind. Gegenüber der ZiB hieß es, es könnten zwei Personen sein, wohl aber nicht mehr.
Wenig später gab es noch eine Präzisierung des Ministeriums. Demnach darf nur ein "Einzelner" eines Haushaltes Mitglieder eines anderen Haushaltes treffen oder besuchen, wobei deren Anzahl keine Rolle spielt. Allerdings ist noch immer nicht ganz klar, ob nicht auch mehr gemeint sind. Weil die Verordnung spircht auch von "Einzelnen" im SInne des Pluralwortes. Mehr dazu hier:
Wo darf ich mich "zur körperlichen und psychischen Erholung" aufhalten? Muss das in der unmittelbaren Umgebung der Wohnung sein?
Nein. Sie können auch mit dem Auto oder den Öffis irgendwohin fahren – auch in eine andere Stadt oder in ein anderes Bundesland. In den Öffis gilt: Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, müssen Sie den Ein-Meter-Abstand einhalten und einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Ist das nicht möglich, kann man ausnahmsweise auf die Abstandsregel verzichten.
Darf ich zu meinem Zweitwohnsitz fahren?
Ja, Sie dürfen. Dies fällt unter die Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse.
Darf ich ins Ausland fahren – sofern mich das Zielland hineinlässt?
Wenn die Fahrt durch eine der formulierten Ausnahmen von der Ausgangssperre gedeckt ist, ja. Zu touristischen Zwecken darf man das Land laut Gesundheitsministerium aber nicht verlassen.
Alle "körpernahen Dienstleistungen" sind verboten. Was heißt das?
Es sind nur mehr jene Tätigkeiten erlaubt, die eine gesundheitliche Notwendigkeit haben. Medizinische Masseure, Heilmasseure, Psychotherapeuten und Hörgeräteakustiker etwa dürfen weiterhin offen halten. Nicht körpernahe Dienstleistungen sind aber weiter erlaubt. Das betrifft vor allem das Gewerbe und das Handwerk (zum Beispiel Kfz-Werkstätten, Installateure, Elektriker, Reinigungskräfte), aber auch Beratungstätigkeiten (etwa Versicherungen). Hier gilt wie überall: die vorgeschriebenen Distanz- und Sicherheitsregeln einhalten.
Bibliotheken hatten im "Lockdown light" geöffnet. Wie sieht es jetzt aus?
Bibliotheken werden nun auch schließen.
Der erste Adventsonntag fällt mitten in den Lockdown. Wo bekomme ich einen Adventkranz her?
Will man die traditionelle Dekoration im Geschäft kaufen, bleibt nur der Gang in Supermärkte oder zu Tankstellen, die Adventkränze führen. Allenfalls könne man sein Glück auch bei Gartenbaubetrieben versuchen, rät das Gesundheitsministerium. Die sichere Variante ist, den Adventkranz im Blumengeschäft zu bestellen und ihn sich liefern zu lassen.
Bleiben Kinderspielplätze im Freien geöffnet?
Ja. Auch hier gilt: Ein Meter Abstand zu Personen, die nicht zum Haushalt gehören.
Wie wirken sich die Kontaktregeln eigentlich auf den Arbeitsplatz aus?
Wo es möglich ist, wird Homeoffice empfohlen. Am Arbeitsplatz muss der Ein-Meter-Abstand eingehalten werden, sofern es keine anderen Schutzmaßnahmen (etwa Plexiglaswände) gibt. Zusammenkünfte bei beruflichen Aus- und Fortbildungen sind auch gestattet, sofern diese nicht digital abgehalten werden können.
Im Spital dürfen Personen, die länger als sieben Tage aufgenommen sind, pro Woche von jeweils einer Person besucht werden. In Alten- und Pflegeheimen ist während des Lockdowns nur ein Besuch von ein und derselben Peron pro Woche erlaubt. Welche Ausnahmen gibt es?
Ausnahmen gibt es für Schwangere. Sie dürfen immer von einer Person begleitet werden, ebenso bei der Geburt und danach. Minderjährige und unterstützungsbedürftige Personen können von zwei Personen ins Spital begleitet und dort auch besucht werden. Maximal zwei Personen können Kinder in Behinderteneinrichtungen begleiten und besuchen. Sowohl in Spitälern als auch in Altenheimen sind Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung von den Restriktionen ausgenommen. Auch Patientenanwälte bzw. Bewohnervertreter und Seelsorger sind zugelassen. 24-Stunden-Pflegekräfte dürfen weiterhin im Haushalt ihrer Klienten leben.
Kann man sich wieder telefonisch krankschreiben lassen?
Ja, das ist wieder möglich.
Sind Obdachlose von der Ausgangsregelung betroffen?
Wenn sie in einer Notschlafstelle untergebracht sind, ja. Wenn sie über keinen privaten Wohnbereich verfügen, dann nicht. Es liegt keine Verwaltungsübertretung vor. Sie sind daher nicht strafbar.
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