Macht uns der Nikolo im Lockdown froh? Fragen und Antworten
Der Lockdown Nummer 2 ist mit Montag, Mitternacht, in Kraft und gilt bis 6. Dezember. Könnte uns der Nikolaus das Ende der Maßnahmen persönlich bescheren? Diese und weitere Fragen – und die Antworten:
Darf der Nikolaus brave Kinder daheim besuchen?
Leider nein: Das fällt unter jene Veranstaltungen, die untersagt sind. Das gilt auch für den oftmaligen Begleiter des guten Mannes, den Krampus (auch wenn der sowieso Maske trägt). Die Bischofskonferenz arbeitet aber daran, zumindest in den Kindergärten eine Lösung für ein Nikolofest zu finden.
Zuletzt gab es Verwirrung darüber, wie viele Personen einander nun treffen dürfen. Was gilt jetzt wirklich?
Die Frage ist noch immer nicht eindeutig zu beantworten. Die „adaptierte rechtliche Begründung“ der „Covid-19-Notmaßnahmenverordnung“ legt fest: „Ein Einzelner darf zu einem anderen Haushalt“, spricht aber gleichzeitig auch von „Einzelnen“ im Sinne des Pluralwortes. Jedenfalls muss es sich um „engste Familienangehörige“ oder „wichtige Bezugspersonen“ handeln. Treffen von mehreren Personen eines Haushalts mit mehreren eines anderen sind untersagt. Verfassungsrechtler kritisieren, dass die Formulierungen zu „Einzelnen“ schwammig sei.
Dürfen mehrere Enkelkinder ihre Großeltern gemeinsam besuchen? Die Covid-Verordnung definiert „einzelne Familienmitglieder“.
Der Begriff „Einzelne“ ist ein Pluralwort und meint laut Duden „wenige Personen“ dieser grammatikalischen Auslegung nach darf man. Aber: Die Verordnung definiert nicht, ob „Einzelne“ alle Mitglieder eines Haushalts umfasst. Also ob Geschwister demnach gleichzeitig zu Oma und Opa dürften aber nicht zusammen mit haushaltsfremden, anderen Verwandten.
Dürfen Enkel bei Oma und Opa übernachten?
Laut Sozialministerium: ja.
Dürfen Großeltern umgekehrt Enkel auch tagsüber betreuen?
Das scheint ein Graubereich. Das Aufpassen auf Minderjährige fällt laut „rechtlicher Begründung“ nicht unter „Betreuung und Versorgung sowie Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen“. Allerdings dürfen einander Oma und Enkerl besuchen wo die Grenze zwischen „Besuch“ und „Betreuung“ verläuft, definiert die Verordnung nicht.
Wie sieht es für in getrennten Haushalten lebende Eheleute, Verlobte oder Partner aus?
Hier ist alles in Ordnung, das fällt unter die „Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens“. Auch die Übernachtung ist erlaubt.
Darf man seine Nachbarn im selben Wohnhaus besuchen?
Eine Nachbarwohnung zählt nicht zum eigenen privaten Wohnbereich. Sie dürfen die Nachbarn nicht besuchen. Außer eine der formulierten Ausnahmen trifft zu.
Darf die Polizei im Privatbereich kontrollieren?
Nein. Kontrolliert werden dürfte nur im öffentlichen Bereich.
Darf man im Privat-Pkw mehrere Personen aus unterschiedlichen Haushalten mitnehmen? Zum Beispiel: Car-Sharing mit zwei Arbeitskollegen betreiben?
Ja, das ist möglich, allerdings mit Einschränkungen: pro Sitzreihe maximal zwei Leute und mit Maske.
Sport ohne Kontakt ist erlaubt: Dürfen Kollegen nach der Arbeit miteinander laufen oder spazieren gehen?
Generell gilt: Der „Aufenthalt im Freien zur Erholung“ ist erlaubt. Aber das zielt nicht auf „Treffen zum primären Zweck des geselligen Zusammenseins“ ab Laufrunden mit Haushaltsfremden fallen demnach nicht unter die Sport-Erlaubnis.
Die Gastronomie darf Essen zum Mitnehmen verkaufen. Darf eigentlich auch ein Einzelhandelsunternehmer Take-away anbieten, also etwa Schuhe abholen lassen?
Laut „rechtlicher Begründung“ zur Verordnung nein. Es gilt das Betretungsverbot. Denn es „wäre praktisch nicht zu kontrollieren, ob Kunden die Waren vorbestellt haben oder nicht“. Im Gegensatz zu den Speisen oder den Getränken sind Waren anderer Art keine „notwendigen Güter der Grundversorgung“.
Werden die öffentlichen Verkehrsmittel ihren Takt im Lockdown reduzieren?
Die Wiener Linien fahren derzeit nach Normalfahrplan „in den dichtesten Intervallen“, wie eine Sprecherin mitteilt. Änderungen seien derzeit nicht geplant, aber auch nicht ausgeschlossen: „Wir reagieren, wenn es notwendig ist. Wir beobachten die Entwicklung der Fahrgastzahlen und passen gegebenenfalls unser Angebot entsprechend an.“ Die ÖBB haben ihr Angebot bereits etwas ausgedünnt – etwa auf der Westbahnstrecke und bei bestimmten Nachtzügen. Der gesamte Nahverkehr bleibe jedenfalls aufrecht, heißt es. Pendler müssten sich also keine Sorgen machen.
Veranstaltungen zur Religionsausübung sind nicht untersagt. Heißt das, dass Gottesdienste stattfinden können?
Theoretisch ja. Praktisch schließt sich die Bischofskonferenz freiwillig den Maßnahmen des Staates an und setzt öffentliche Messen bis 6. Dezember aus, angeboten werden wieder Livestreams. Die Kirchen bleiben für Gläubige offen.
Werden die Kurzparkzonen in Wien wieder ausgesetzt wie im Lockdown im Frühjahr?
Vorerst nicht, heißt es auf Anfrage aus den zuständigen Ressorts im Wiener Rathaus. Man beobachte aber, wie sich die Verkehrssituation entwickle. Die ÖVP macht jedenfalls bereits Druck: Die Wiener Stadtregierung müsse wieder die Kurzparkzonenregelung aufheben, forderten die Türkisen am Montag. Hintergrund der Maßnahme war damals, dass man Schlüsselarbeitskräften kostenloses Parken ermöglichen wollte.
Gibt es Folgen für die Einreise nach Österreich?
Vorweg: Der Antritt einer Urlaubsreise fällt nicht wirklich unter die Ausnahmeregeln für das Verlassen des Wohnbereiches. Allerdings dürfen Reisebüros weiter offen halten, weil sie zu „nicht körpernahen Dienstleistungsbetrieben“ zählen. Heimkehrende Geschäftsreisende müssen an der Grenze je nachdem, aus welchem Land sie zurückkommen negative PCR-Tests vorlegen, etwa aus der Region Prag. Bei Dienstreisen in das Ausland gelten die Regeln der jeweiligen Staaten zur Einreise. Mehr dazu im Internet.
Was ändert sich bei Flugreisen bzw. der Ankunft am Flughafen in Österreich?
Wenig. Auf den Flughäfen sowie den Flügen selbst gilt ausnahmslos die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz. Nach der Landung können Covid-Tests angeordnet werden (bei Einreisen aus risikogebieten wie die USA, dem Kosovo oder Ägypten). Der Flughafen Wien-Schwechat bietet Schnelltests an.
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