Das Ermittlungsverfahren gegen angebliche Anhänger der Muslimbrüder und der Hamas steht eigentlich unter keinem guten Stern. Nachdem die Hausdurchsuchungen („Operation Luxor“), die Sicherstellung der Konten und die Verweigerung der Akteneinsicht als rechtswidrig aufgehoben wurden, erweist sich die Verdachtslage gegen mittlerweile rund 100 Beschuldigte als dünn.
Nun sorgt aber ein sogenannter Zufallsfund für Aufsehen. Bei der Auswertung des Handys eines Imams stießen die Ermittler in zwei Chatrooms für Schüler auf vier sogenannte WhatsApp-Sticker mit dem Konterfei Adolf Hitlers. Auf einem Foto zeigt „der Führer“ den Hitler-Gruß, auf einem anderen zeigt er mit beiden Händen ein Herz und auf einem dritten steht unter dem Porträt Hitlers das Wort „verführerisch“. Die entsprechenden Chatverläufe selbst fehlen im Akt.
„Diese versendeten WhatsApp-Sticker stellen einen Verstoß gemäß den Bestimmungen des Verbotsgesetzes § 3g dar“, heißt es im dritten Anlassbericht des steirischen Landesamtes für Verfassungsschutz (LVT). Das Strafmaß für nationalsozialistische Wiederbetätigung beträgt ein bis zehn Jahre Haft.
Das LVT stellt fest, „dass im Zuge der Auswertung keinerlei Anzeichen respektive Hinweise gefunden werden konnten, dass der Beschuldigte in dessen Funktion als Lehrkraft und infolgedessen als Autoritätsperson mit Bildungs- bzw. im weitesten Sinne Erziehungsaufgaben in irgendeiner Form gegen die Verbreitung solcher Inhalte aktiv geworden ist“.
Der Imam sei laut Ermittler Eigentümer beider Gruppenchats bzw. Administrator einer Chatgruppe. „Er hätte tätig werden können und wäre Selbiger laut hierortiger Ansicht in Hinblick auf dessen gesellschaftlicher Stellung als Lehrer der Bildungsdirektion Wien auch verpflichtet gewesen, einer Verharmlosung sowie Verherrlichung des Nationalsozialismus entgegenzutreten“, stellen die Verfassungsschützer fest. Mehr noch. Der Zufallsfund „unterstreicht abermals die antisemitische Grundeinstellung der Anhänger der Muslimbruderschaft“.
Indes versteht der beschuldigte Imam die Ermittler nicht. Er weist den Vorwurf der NS-Wiederbetätigung zurück. „Ich habe mehr als 150 Chatgruppen für die Kinder, damit sie kommunizieren können, wenn sich jemand verspätet oder uns jemand nicht finden kann“, sagt der Imam zum KURIER. „Ich habe diese Fotos nie gesehen, sonst hätte ich sie sofort gelöscht.“
Sein Anwalt Andreas Schweitzer hält die Ermittler für voreingenommen, weil sie monieren, dass sich in besagtem Gruppenchat „keine Person mit inländischem Namen befindet“. „Sie wollen unbedingt auf Biegen und Brechen einen Tatbestand herbeiführen und schrecken auch davor nicht zurück, den Beschuldigten bei seinem Arbeitgeber schlecht darzustellen“, schreibt er in einer Beschwerde. Schweitzer hat die Einstellung des Verfahrens beantragt.
Kommentare