Lopatka-Prozess: "Wenn ich in der Beziehung bleibe, muss ich sterben"

Der Prozess gegen den Arzt geht weiter
Das Verfahren gegen den steirischen Arzt wird heute fortgesetzt. Das Urteil ist für 16. Mai geplant.

"Wenn man in einem Klima lebt, in dem Angst geschürt wird  durch Suizidversuche und bizarre Verhaltensweisen eines Elternteils  - dann macht das natürlich Unsicherheit ", beschreibt Psychiater Walter Wagner. Wenn ein Elfjähriger seinem Vaterschmerzstillende Mittel spritzen müsse, dann "ist das sicher quälend für ein Kind".

Es ist der vierte Tag im Prozess gegen Eduard Lopatka. Er soll seine drei Töchter und der Sohn jahrelang seelisch gequält haben.  Staatsanwalt Christian Kroschl klagt Quälen und Vernachlässigen von Unmündigen an: Sie hätten die ständigen Suiziddrohungen des Vaters von klein auf miterleben müssen und sehen, wie er sich selbst verletzte. Sohn Josef musste Lopatka spritzen setzen, eine Tochter ihm einen Schraubenzieher aus dem Bauch ziehen.

"Selbstverletzungen des Vaters sind natürlich irritierend ", bewertet Gutachter Wagner. "Als Kind ist man ja darauf angewiesen, dass ein Elternteil verlässlich ist. Abe so etwas erschüttert die Verlässlichkeit." Daraus resultiere eine "generalisierte Angststörung".

 

Eine Ex-Freundin berichtet, dass sie Angst "vor dem Edi" gehabt habe. "Warum?" fragt Staatsanwalt Christian Kroschl und Richter Oliver Graf seufzt. "Bitte jetzt kein Fass aufmachen." Denn die Vorwürfe der Steirerin sind nicht Teil der Anklage.

 

Sie darf dennoch ausführen. "Seine Sexualpraktiken, ich hab seine Waffe gesehen, seine Selbstverletzungen. Er hat mich gefragt, ob ich ihm helfen würde, sein Haus in die Luft zu sprengen." Damit habe sie nichts zu tun haben wollen, sie habe den Druck nicht mehr ausgehalten. "Ich habe gewusst, wenn ich in der Beziehung bleibe, muss ich sterben."

Heftiger Wortwechsel

Staatsanwalt Kroschl hakt nach. Er will wissen, ob die Entscheidung, sich von Lopatka zu trennen, auch mit dessen beginnender Beziehung mit dessen jetziger Lebensgefährtin zu tun habe. Nicht nur, antwortet die Steirerin, doch das reicht dem Ankläger nicht: In früheren Aussagen habe das anders geklungen.

Es kommt zu einem heftigen Wortwechsel, der sogar Richter Graf erstaunt. "Warum ein so vorwurfsvoller Ton gegenüber dem Staatsanwalt?" - "Weil ich ihn schon zwei Mal angezeigt habe. Weil er seine Arbeit nicht macht." 

Das meint den Vorwurf der Vergewaltigung durch den Angeklagten, den die Stererin erhob. Kroschl wies erst vor ein ein paar Wochen einen entsprechenden Fortsetzungsantrag ab, es gibt keine weiteren Ermittlungen .

Daraufhin macht der Staatsanwalt kurzen Prozess: "Jetzt mach ich meine Arbeit. Ich beantrage die Prüfung einer falschen Aussage der Zeugin."

Der Prozess ist eine Wiederholung. Der erste Richter, Andreas Rom, sprach Lopatka am 29. September 2017 frei und begründete dies unter anderem damit, dass die gesamte Familie den Angeklagten hasse. Das Oberlandesgericht Graz hob den Freispruch auf, Richter Oliver Graf verhandelt seit 26. Februar neu.

Weitere Verhandlungstage sind für den 7. und 16. Mai angesetzt, am 16. Mai könnte das Urteil fallen.

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