Fall Lopatka: Vergewaltigungs-Vorwurf hielt vor Justiz nicht

Eudard Lopatka vor Gericht
Ex-Geliebte klagt, von Arzt missbraucht worden zu sein. Grazer Staatsanwalt stellt Ermittlungen ein - zum zweiten Mal.

Bevor morgen, Dienstag, der dritte Prozesstag gegen Eduard Lopatka beginnt, ist ein Aspekt bereits entschieden: Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Vergewaltigung gegen den Mediziner werden nicht erneut fortgesetzt.

Staatsanwalt Christian Kroschl wies einen entsprechenden Antrag soeben ab. Dahinter steckt eine Affäre, die sich bereits seit Jahren zieht - rechtlich wie menschlich. M., einst Patientin des oststeirischen Arztes, hatte eine Beziehung mit Lopatka. Sie klagt aber, von ihm auch vergewaltigt worden zu sein bloß - glaube ihr das niemand. Nicht einmal die eigene Mutter: Unter anderem wegen der Aussage der Mutter stellte die Justiz 2016 die Ermittlungen ein. Lopatka selbst beteuerte stets seine Unschuld: „Ich habe nichts gemacht, was sie nicht wollte.“

Allerdings wurde M.s Mutter im Vorjahr wegen Falschaussage rund um den Fall Lopatka verurteilt. Das gab M. und ihrer Anwältin Auftrieb, im Februar die Fortführung des Verfahrens zu beantragen. Die Grazer Anklagebehörde befindet jedoch anders: Die Voraussetzungen „liegen nicht vor“, begründet Staatsanwalt Kroschl. „Seinerzeit war nicht nur die Aussage der Zeugin für die Einstellung ausschlaggebend. Jener Teil der Angaben der Zeugin, der sich letztlich als unwahr herausstellte, bezog sich nicht auf den hier gegenständlichen Tatvorwurf.“

Fortgesetzt wird morgen, Dienstag, indes der Prozess wegen des Verdachts des Quälens von Unmündigen. Der Arzt soll seine vier mittlerweile erwachsenen Kinder jahrelang seelisch gequält haben - unter anderem mit wiederholten Drohungen seines Suizids. 2017 wurde er freigesprochen, doch nach einer Aufhebung des Urteils durch das Oberlandesgerichts Graz begann das Verfahren im Februar neu. Morgen sagen zwei seiner Töchter aus. Das Urteil dürfte noch im April fallen.

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