Knalleffekt: Freispruch für Mediziner L.

Der Arzt wird Freitagabend freigesprochen
Richter sieht in Vorwürfen bloß "verspäteten Rosenkrieg". Das Urteil nicht rechtskräftig.

Psychisch auffällig sei Dr. L., kommentiert Richter Andreas Rom und fragt sich, was denn bei dem Arzt „im Oberstübchen abgegangen ist?“ Aber psychische Seltsamkeiten seien das eine, Strafrecht das andere: „Ich habe keinen Anhaltspunkt dafür, dass die vorgeworfenen Handlungen in einer Intensität vorkamen, dass Sie zu verurteilen sind“, sagt der Richter und spricht L. Freitagabend frei (nicht rechtskräftig).

Um Diskussionen vorwegzunehmen, hält Rom fest, dass ihm L.s Verwandtschaft (zu einem Politiker, Anm.) egal sei. „Ich entscheide nach dem Akt.Ich bin unparteiisch.“

Staatsanwalt Christian Kroschl klagte an, dass L. zwischen 2006 und 2014 seine vier damals minderjährigen Kinder gequält habe. Bis zu fünf Jahre Haft wären möglich: „Die Kinder wurden dauerhaft traumatisiert. Das spricht für sich.“ So soll L. eine Tochter medikamentenabhängig gemacht haben, ihnen verdorbenes Essen gegeben haben. Und immer wieder gedroht haben, sich zu töten. „Ein Gemisch aus psychischer Folter, Lügen, Sadismus“, formuliert die Anwältin der Geschwister.

Mehr als vier Stunden lang sagen die vier Kinder des 56-jährigen aus, dies klingt nach jahrelangem Psychoterror. Er werde sich erschießen, erhängen, ertränken: Mit solchen Drohungen ihres Vaters – den sie beim Vornamen nennt – sei sie aufgewachsen, erinnert sich Mi. „Ich war vier. Auf einmal der (...) vor mir und hält sich die Waffe an die Schläfe.“

Zum Prozessauftakt im Jänner gab L. zu, was nicht zu dementieren ist: Ein paar Watschen, die Selbstverstümmelungen, schimmlige Marmelade, die die Kinder hätten essen sollen. L., der nicht mehr praktizieren darf, gilt aber als zurechnungsfähig. Psychiaterin Adelheid Kastner attestiert ihm eine „Persönlichkeitsakzentuierung“, aber keine Persönlichkeitsstörung.

„Sadistische Kreatur“

Auch seine Neigung zu Selbstverstümmelungen gelten nicht als Persönlichkeitsstörung. Einmal soll er sich einen Schraubenzieher in den Bauch gerammt haben, Mi. musste ihn herausziehen. Ihr Bruder J. habe dem Vater schwere Medikamente spritzen müssen. „Er ist eine sadistische, perverse Kreatur“, sagt der 19-Jährige. Seine Schwester Ma., 27, spricht von „psychischer Vergewaltigung“; Stephanie, 29, konnte „dem (...)“ nicht in die Augen schauen: „Sein Blick war vernichtend.“ Mi. schluchzt: „Da war nichts Schönes, auch wenn es nach außen hin so ausgeschaut hat.“

Diese Fassade beschreibt auch Zeugin Monja, die mit L. eine Affäre hatte: „Er ist jeden Sonntag in der ersten Reihe in der Kirche gesessen. Aber für mich ist er ein Psychopath: Ritzen, schneiden, einen Nagel in den Penis schlagen“, zählt sie auf. zum gemeinsamen „Tod der Liebe“ bewegen wollen.

Richter Rom interessiert sich auch für die Rolle der Mutter. „Haben Sie aus Liebe die Augen verschlossen?“ Die Medizinerin beteuert, die Kinder hätten erst nach der Scheidung 2012 mit ihr gesprochen. Rom hakt nach. „Warum erst die Anzeige 2014? Warum so spät?“ Zuvor sei sie dazu nicht fähig gewesen, da habe ihr Monja „so schlimme Dinge“ erzählt, dass sie zusammengebrochen sei.

Da setzt Richter Rom mit seiner Begründung des Freispruches ein: Betrogene Ehefrau, private sexuelle Eskapaden, Streit ums Vermögen nach der Scheidung. „Schlussendlich ist das für mich nichts anderes als ein verspäteter Rosenkrieg. Ich habe den Eindruck, Ihre ganze Familie hasst Sie.“

Die Kinder sind schockiert. "Das Urteil ist so weit weg von der Realität. Ich verstehe nicht, dass man so grausame Sachen machen kann, und das ist anscheinend okay", sagt Ma. zum KURIER.

Zuerst werden die vom Psychoterror traumatisierten Kinder monatelang nicht ernst genommen, nicht vom Bezirkshauptmann, nicht von der Polizei. Und dann zeigt ihnen auch noch der Richter die kalte Schulter. Dass sich der Vater vor den Unmündigen eine Pistole an die Schläfe hielt und damit drohte, abzudrücken; dass er sich einen Schraubenzieher in den Bauch rammte und einer Tochter befahl, ihn heraus zu ziehen; dass er ein Kind von Medikamenten abhängig gemacht haben soll und alle rauchen ließ – für den Richter war das alles (und noch viel mehr) nicht „intensiv“ genug. Nur ein „ Rosenkrieg“. Ja, vielleicht, aber wer musste ihn ausbaden? Dieser Freispruch ist ein Rückschritt um Jahrzehnte: „Ich darf meine Kinder quälen und drogenabhängig machen, und das ist anscheinend okay“, sagt die 27-jährige Madlen nach dem Urteil zum KURIER. Was für ein gesellschaftliches Signal!

Von Ricardo Peyerl

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